Fakten zum Seminar
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Fakten zum Seminar
Arbeitsrecht kompakt Teil 2
Geballtes Wissen im Arbeitsrecht praxisnah vermittelt
Details
Mit dem zweiten Teil des Kompakt-Seminars können Sie Ihre Grundlagenkenntnisse im Arbeitsrecht vervollständigen. Zu den wichtigsten Aufgaben des Betriebsrats gehört es, auf die Einhaltung der geltenden Schutzbestimmungen für Arbeitnehmer zu achten. Dabei werden Sie als Ansprechpartner für Ihre Kollegen immer wieder mit den Themen Weisungsrecht, Leiharbeit und der Beendigung von Arbeitsverhältnissen konfrontiert.
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Kostenlos
für Sie
- Lexikon Arbeitsrecht
- Arbeitsgesetze
- Besuch beim Arbeitsgericht (wenn möglich)
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Praktischer Rucksack
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Ihr
Seminarinhalt
- Inhalt und Grenzen des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts kennen
- Wirksamkeit von Versetzungsklauseln und Folgen für die Sozialauswahl
- Muss ich rechtswidrige Weisungen befolgen?
- Zusammenspiel zwischen Direktionsrecht und BetrVG verstehen
- Welche Arten von Kündigungen gibt es und wo steht was im Gesetz?
- Schriftform und Zugang der Kündigung - hierauf kommt es an!
- Arbeitsvertragliche Vertragsstrafen und Rückzahlungspflichten
- Wann gilt das Kündigungsschutzgesetz und welche Fristen sind einzuhalten?
- Das Risiko einer Kündigung wegen Krankheit richtig einschätzen
- Verhaltensbedingte Kündigung ohne Abmahnung – ist das möglich?
- Betriebsbedingte Kündigungen auf ihre soziale Rechtfertigung prüfen
- Kann der Arbeitgeber über eine Änderungskündigung auch das Gehalt kürzen?
- Wann liegt ein "wichtiger Grund" vor und welche Fristen hat der Arbeitgeber zu beachten?
- Die Rolle von Sozialdaten bei einer fristlosen Kündigung richtig einschätzen
- Die Voraussetzungen von Verdachts- und Druckkündigung als Sonderformen kennen
- Unterschiede zwischen Abwicklungs- und Aufhebungsvertrag kennen
- Vor- und Nachteile gegenüber einer angedrohten Kündigung abwägen
- Was sollte unbedingt in einem Aufhebungsvertrag geregelt sein?
- Exkurs Arbeitszeugnis: Versteckte "Fouls" und Relevanz der Schlussformel
- Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld vermeiden
- Bedenken vs. Widerspruch: Die Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats
- Folgen bei Nichtbeachtung von Beteiligungsrechten kennen
- Dem Arbeitnehmer zu einem Weiterbeschäftigungsanspruch verhelfen
- Einen Überblick über den Ablauf einer Kündigungsschutzklage erhalten
- Aufbau der Arbeitsgerichte verstehen
- Die Kostenregel des § 12a ArbGG in Theorie und Praxis
- Alles oder nichts - Klagefristen kennen und beachten
- Rechtsantragsstelle - Ihr Freund und Helfer
- Verfahrensabläufe taktisch nutzen
Ihr
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Betriebsratsmitglieder, Ersatzmitglieder und Schwerbehindertenvertreter, die bereits das Seminar Arbeitsrecht kompakt Teil 1 besucht haben.
Ihr
Seminarablauf
Wichtige
Dokumente & Formulare
Informationen zum
Schulungsanspruch
Schulungsanspruch des Betriebsrats - Schulungspflicht für Grundlagen-Seminare. Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind nach § 37 Abs. 6 BetrVG für die Betriebsratsarbeit erforderlich: "Das allgemeine Arbeitsrecht ist mit dem Betriebsverfassungsrecht als der gesetzlichen Grundlage für die Tätigkeit des Betriebsrats eng verflochten. Das zeigt sich insbesondere im Bereich der personellen Mitbestimmung. Deshalb sind Grundkenntnisse des allgemeinen Arbeitsrechts für alle Betriebsratsmitglieder unerlässlich" (BAG vom 16.10.1986 - 6 ABR 14/84). Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).
Dieses Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX auch für die Schwerbehindertenvertretung erforderlich, da eine konstruktive Mitarbeit der Schwerbehindertenvertretung im Betriebsrat Grundkenntnisse im Arbeitsrecht erfordert.
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Hinweise
Mit einem Besuch beim Arbeitsgericht (wenn organisatorisch möglich).
Ihr
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Betriebsratsmitglieder, Ersatzmitglieder und Schwerbehindertenvertreter, die bereits das Seminar Arbeitsrecht kompakt Teil 1 besucht haben.
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Schulungsanspruch
Schulungsanspruch des Betriebsrats - Schulungspflicht für Grundlagen-Seminare. Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind nach § 37 Abs. 6 BetrVG für die Betriebsratsarbeit erforderlich: "Das allgemeine Arbeitsrecht ist mit dem Betriebsverfassungsrecht als der gesetzlichen Grundlage für die Tätigkeit des Betriebsrats eng verflochten. Das zeigt sich insbesondere im Bereich der personellen Mitbestimmung. Deshalb sind Grundkenntnisse des allgemeinen Arbeitsrechts für alle Betriebsratsmitglieder unerlässlich" (BAG vom 16.10.1986 - 6 ABR 14/84). Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).
Dieses Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX auch für die Schwerbehindertenvertretung erforderlich, da eine konstruktive Mitarbeit der Schwerbehindertenvertretung im Betriebsrat Grundkenntnisse im Arbeitsrecht erfordert.