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Wirtschaftsausschuss Teil 2
Jahresabschluss und Geschäftsbericht gezielt analysieren!
Details
Der Jahresabschluss ist eine entscheidende Informationsquelle, um die wirtschaftliche Lage Ihres Unternehmens zu beurteilen. In diesem Seminar lernen Sie, wie Aufbau und Struktur des Jahresabschlusses funktionieren und welche bilanzpolitischen Gestaltungsspielräume es gibt. Erfahren Sie, wie Sie diese Informationen gezielt analysieren und für Ihre Arbeit im Wirtschaftsausschuss nutzen können. Jetzt anmelden und Ihre Analysekompetenz stärken!
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- Bilanzanalyse leicht gemacht
- Handelsgesetzbuch
- Arbeitsgesetze
- Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
- Umfangreiche Seminarunterlagen
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Seminarinhalt
- Jahresabschluss und Geschäftsbericht voneinander unterscheiden
- Einzel- und Konzernabschluss: Zusammenhang und Abgrenzung
- Aufbau und Bestandteile des Jahresabschlusses: Das gehört hinein!
- Die Struktur von Bilanz und GuV kennen und verstehen
- Aufgaben und wesentliche Inhalte von Anhang und Lagebericht
- Diese Möglichkeiten geben Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte
- Über bilanzpolitische Gestaltungsspielräume Bescheid wissen
- Maßnahmen zur gezielten Verminderung/Erhöhung des Jahresüberschusses
- Gewinnverschiebungen: So geht´s und das bringt´s!
- GuV im Fokus: Einen Überblick über Erlös- und Kostenpositionen erhalten
- Wichtige betriebswirtschaftliche Kennziffern kennen und sinnvoll einsetzen
- Aufbereitung und Auswertung von Jahresabschlüssen mithilfe von Kennziffern
- Zahlen, Daten, Fakten: Worauf kommt es an?
- Das Gespräch mit dem Arbeitgeber mittels Fragenkatalog vorbereiten
- Geschickte Gesprächsführung zur gezielten Informationsgewinnung
- Informationsmängel erkennen und Wissenslücken schließen
Ihr
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder des Wirtschaftsausschusses und Schwerbehindertenvertreter, die an Sitzungen des Wirtschaftsausschusses beratend teilnehmen.
Ihr
Seminarablauf
Wichtige
Dokumente & Formulare
Informationen zum
Schulungsanspruch
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für Mitglieder des Wirtschaftsausschusses nach § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.
Aufgrund des Teilnahmerechts der SBV an den Sitzungen des Wirtschaftsausschusses sind die in dem Seminar vermittelten Kenntnisse nach § 179 Abs. 4 SGB IX auch für die Schwerbehindertenvertretung erforderlich.
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In diesem Seminar sind nur noch wenige Plätze frei. Warten Sie nicht zu lange.
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