Wirtschaftsausschuss Teil 2
Ihr erfolgreicher Einstieg in die wirtschaftlichen Grundlagen
Häufig werden Maßnahmen, die einschneidende Auswirkungen auf die Belegschaft haben, mit der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens begründet. Hier sind Sie als Mitglied des Wirtschaftsausschusses gefordert, den Betriebsrat mit wirtschaftlichen Argumenten zu unterstützen. Mit dem Besuch dieses Seminars erlangen Sie vertiefende Kenntnisse, um die wirtschaftliche Lage Ihres Unternehmens zu beurteilen, sodass Sie frühzeitig auf Folgen für die Beschäftigungssituation hinweisen können.
Kostenlos
für Sie

- Bilanzanalyse leicht gemacht
- Arbeitsgesetze
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Praktische Tasche
Ihr
Seminarinhalt
- Korrektes Auswerten der Zahlen für die Praxis
- Berechnung wirtschaftlicher Kennziffern
- Wichtige Kennzahlen für den Betriebsrat
- Aufstellen eines Fragenkatalogs für Ihren Arbeitgeber
- Praktische Übungen; Erkennen von Informationsmängeln
- Bilanzpolitische Maßnahmen zur gezielten Verminderung oder Erhöhung des Jahresüberschusses
- Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte
- Änderungen nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
- Gewinnverschiebungen
- Auswirkungen auf das Jahresergebnis abschätzen
- Investitionen, Liquidität
- Informationspolitik der Geschäftsleitung
- Fragen zur Jahresabschlussanalyse
- Geschickte Gesprächsführung als Mittel zur Beschaffung von Informationen
- Aufbau des betrieblichen Planungssystems
- Informationen zu Strategieplanungen; Risikomanagement
- Informationen über Einzelpläne
- Folgen für die Beschäftigungssituation
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Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder des Wirtschaftsausschusses, die Teil 1 besucht haben oder über entsprechende Vorkenntnisse verfügen.
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Schulungsanspruch
Für Mitglieder des Wirtschaftsausschusses und der Schwerbehindertenvertretung vermittelt das Seminar Kenntnisse, die nach § 37 Abs. 6 BetrVG für die Arbeit des Betriebsrats erforderlich sind. Dies gilt auch für Mitglieder des Wirtschaftsausschusses, die nicht Mitglied im Betriebsrat sind. "Alle Mitglieder, nicht nur die Mitglieder des Betriebsrats, müssen über die erforderlichen Kenntnisse verfügen." (LAG Hamm 13.10.1999 NZA-RR 2000)