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IT-Ausschuss
Know-how bündeln und effektiv mitbestimmen
Details
Im Zeitalter der Digitalisierung kommt kein Betriebsrat mehr an einem IT-Ausschuss vorbei, wenn er seine Mitbestimmungsrechte sorgfältig und gewissenhaft ausüben möchte. Denn so gut wie jedes IT-System zeichnet Daten seiner Benutzer auf und fällt damit unter die Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG. Erfahren Sie in diesem Seminar, wie ein gut funktionierender und eingespielter IT-Ausschuss - auch Digitalisierungsausschuss genannt - das Gremium entlastet und zu einer professionellen BR-Arbeit beiträgt.
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Seminarinhalt
- Effektivität der BR-Arbeit fördern und das BR-Gremium entlasten
- Die Qual der Wahl: Vorbereitender oder beschließender Ausschuss?
- Anzahl der Ausschussmitglieder prüfen
- Besetzung des IT-Ausschusses sorgfältig vornehmen
- Regelungsgegenstände im Zeitalter der Digitalisierung
- Informationsprozesse optimieren
- § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG: Leistungs- und Verhaltensbeurteilung als Dauerbrenner
- Wann ist die Einführung neuer IT-Systeme als Betriebsänderung zu qualifizieren?
- Schutz von Beschäftigtendaten immer im Auge behalten
- Das A und O bei der IT-Mitbestimmung: konsequente Prozessabläufe
- Priorisierung zur Meidung von Kapazitätsengpässen vornehmen
- IT-Betriebsvereinbarungen effektiv gestalten
- Austausch mit betrieblichem Datenschützer pflegen
- Schulungsbedarf identifizieren und einfordern
- Kenntnisvermittlung durch IT-Sachverständigen nutzen
- Checkliste vorzulegender Unterlagen erstellen
- Anforderungen bzgl. der Zulässigkeit von Leistungs- und Verhaltenskontrollen fixieren
- Maßnahmen zur Sicherstellung des Arbeitnehmerdatenschutzes implementieren
- Grundsätze zur Qualifizierung von Mitarbeitern erarbeiten
- Vereinbarungen zur Zusammenarbeit der Betriebsparteien treffen
- Einführung neuer IT-Systeme: Rechte der Interessensvertretung festlegen
- Differenzierung von hoch oder weniger priorisierten Anwendungen
Ihr
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder des IT-Ausschusses und ausgewählte Mitglieder des Betriebsrats, die noch über keinen IT-Ausschuss verfügen, aber einen gründen möchten.
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Seminarablauf
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Dokumente & Formulare
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Schulungsanspruch
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für Mitglieder des entsprechenden Ausschusses erforderlich im Sinne von § 37 Abs. 6 BetrVG.
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