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Praktische Betriebsratsarbeit

Dienstplanausschuss

Bei der Dienstplangestaltung die Interessen der Kollegen wahren

4,8 von 5
(117 Bewertungen)

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Dienstpläne sind dem Betriebsrat zur Zustimmung vorzulegen, andernfalls sind diese unwirksam und nicht verpflichtend. Nutzen Sie daher als Betriebsrat die Möglichkeit, berechtigte Interessen der Belegschaft zu wahren und schieben Sie einer Dienstplangestaltung nach Gutsherrenart einen Riegel vor. Erfahren Sie in diesem Seminar, wie Sie als im Dienstplanrecht spezialisierter Ausschuss effektive BR-Arbeit leisten.

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  • Arbeitsgesetze
  • Umfangreiche Seminarunterlagen
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Seminarinhalt

  • Effektivität der BR-Arbeit fördern und das BR-Gremium entlasten
  • Die Qual der Wahl: Vorbereitender oder beschließender Ausschuss
  • Anzahl der Ausschussmitglieder prüfen
  • Besetzung des Dienstplanausschusses sorgfältig vornehmen
  • Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes kennen und beherrschen
  • Besonderheit bei Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft
  • Über Sonn- und Feiertagsregelungen Bescheid wissen
  • § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG: Festlegung der Arbeitszeiten als Türöffner
  • Grenzen des Arbeitszeitrechts überwachen
  • Aus welchen Gründen darf der BR einen Dienstplan ablehnen?
  • Interessen der Belegschaft an einer Arbeitszeiteinteilung nach ihren Wünschen wahren
  • Aktuelle Rechtsprechung zum Zustimmungserfordernis kennenlernen
  • Bei fehlender Zustimmung: Konfliktlösung über die Einigungsstelle
  • Wirksamkeit: Ab wann ist ein Dienstplan verbindlich?
  • Ankündigungsfristen einhalten
  • Soll- Ist-Berechnungen vornehmen
  • Wichtiges Wissen: Arbeitsunfähigkeit und Urlaubsrecht
  • Gemeinsam Regelungsinhalte erarbeiten
  • Formulierungsbeispiele für Betriebsvereinbarungen

Ihr
Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder des Dienstplanausschusses sowie für ausgewählte Mitglieder des Betriebsrats, sofern noch kein Dienstplanausschuss besteht, ein solcher jedoch gegründet werden soll.

Ihr
Seminarablauf

13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Rahmenprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr MittagspauseEnde des Seminars
* max. 20 Minuten
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Schulungsanspruch

BR

Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für Mitglieder des entsprechenden Ausschusses erforderlich im Sinne von § 37 Abs. 6 BetrVG.

Dienstplanausschuss

Bei der Dienstplangestaltung die Interessen der Kollegen wahren

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www.waf-seminar.de
mail@waf-seminar.de
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Dienstpläne sind dem Betriebsrat zur Zustimmung vorzulegen, andernfalls sind diese unwirksam und nicht verpflichtend. Nutzen Sie daher als Betriebsrat die Möglichkeit, berechtigte Interessen der Belegschaft zu wahren und schieben Sie einer Dienstplangestaltung nach Gutsherrenart einen Riegel vor. Erfahren Sie in diesem Seminar, wie Sie als im Dienstplanrecht spezialisierter Ausschuss effektive BR-Arbeit leisten.

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Seminarinhalt

Ausschussgründung
  • Effektivität der BR-Arbeit fördern und das BR-Gremium entlasten
  • Die Qual der Wahl: Vorbereitender oder beschließender Ausschuss
  • Anzahl der Ausschussmitglieder prüfen
  • Besetzung des Dienstplanausschusses sorgfältig vornehmen
Rechtliche Grundlagen der Arbeitszeit
  • Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes kennen und beherrschen
  • Besonderheit bei Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft
  • Über Sonn- und Feiertagsregelungen Bescheid wissen
Mitbestimmungsrecht bei jedem einzelnen Dienst
  • § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG: Festlegung der Arbeitszeiten als Türöffner
  • Grenzen des Arbeitszeitrechts überwachen
  • Aus welchen Gründen darf der BR einen Dienstplan ablehnen?
  • Interessen der Belegschaft an einer Arbeitszeiteinteilung nach ihren Wünschen wahren
  • Aktuelle Rechtsprechung zum Zustimmungserfordernis kennenlernen
  • Bei fehlender Zustimmung: Konfliktlösung über die Einigungsstelle
Dienstplangestaltung
  • Wirksamkeit: Ab wann ist ein Dienstplan verbindlich?
  • Ankündigungsfristen einhalten
  • Soll- Ist-Berechnungen vornehmen
  • Wichtiges Wissen: Arbeitsunfähigkeit und Urlaubsrecht
Betriebsvereinbarungen
  • Gemeinsam Regelungsinhalte erarbeiten
  • Formulierungsbeispiele für Betriebsvereinbarungen

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Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder des Dienstplanausschusses sowie für ausgewählte Mitglieder des Betriebsrats, sofern noch kein Dienstplanausschuss besteht, ein solcher jedoch gegründet werden soll.

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Seminarablauf

Erster Seminartag
Nach dem Empfang um 13:30 Uhr startet das Seminar um 14:00 Uhr und endet um 18:00 Uhr.
13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Weitere Seminartage
Das Seminar findet von 9:00 bis 16:30 Uhr statt mit anschließendem Rahmenprogramm.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Rahmenprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Letzter Seminartag
Das Seminar endet um 12:30 Uhr mit anschließendem Mittagessen.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr MittagspauseEnde des Seminars
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
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4.7Praxisrelevanz
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Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für Mitglieder des entsprechenden Ausschusses erforderlich im Sinne von § 37 Abs. 6 BetrVG.