Überstunden und Mehrarbeit
Als Betriebsrat Mehrarbeit und Überstunden auf Ausnahmefälle begrenzen
Überstunden und Mehrarbeit gehören in vielen Betrieben zum Alltag. Häufig sind besondere Auftragslagen oder dringend erforderliche Terminarbeiten, die den Mehreinsatz der Arbeitnehmer erforderlich machen. Ein hohes Maß an Überstunden kann jedoch die Gesundheit der Mitarbeiter beeinträchtigen und zu Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber führen. In diesem Seminar erhalten Sie einen kompakten Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen.
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- Arbeitsgesetze
- Umfangreiche Seminarunterlagen
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Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Betriebsratsmitglieder, die sich mit Arbeitszeitfragen beschäftigen. Angesprochen sind insbesondere auch Mitglieder entsprechender Fachausschüsse und freigestellte Betriebsratsmitglieder.
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Schulungsanspruch
Für diesen Personenkreis sind in aller Regel die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse gem. § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.
Überstunden und Mehrarbeit
Als Betriebsrat Mehrarbeit und Überstunden auf Ausnahmefälle begrenzen
Details
Überstunden und Mehrarbeit gehören in vielen Betrieben zum Alltag. Häufig sind besondere Auftragslagen oder dringend erforderliche Terminarbeiten, die den Mehreinsatz der Arbeitnehmer erforderlich machen. Ein hohes Maß an Überstunden kann jedoch die Gesundheit der Mitarbeiter beeinträchtigen und zu Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber führen. In diesem Seminar erhalten Sie einen kompakten Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen.
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Seminarinhalt
- Regelmäßige Arbeitszeit nach Gesetz, Arbeitsvertrag, Tarifvertrag
- Gesetzliche Höchstarbeitszeit
- Überstunden und Mehrarbeit; Begriffsklärung
- Pflicht zu/Recht auf Mehrarbeit/Überstunden
- Sonderregeln für Jugendliche, behinderte Arbeitnehmer, Schwangere
- Regelungen aus dem Arbeits- und Tarifvertrag
- Überstundenzuschläge
- Pauschalierung, Pfändung von Mehrarbeits-/Überstundenvergütung
- Aktuelle Rechtsprechung
- Freizeitausgleich und Arbeitszeitkonten
- Handlungsmöglichkeiten zum Abbau von Mehrarbeit
- Vorschlags- und Beratungsrecht des Betriebsrats nach § 92a BetrVG
- Änderung der Arbeitsorganisation
- Einstellung neuer Mitarbeiter
- Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit
- Mitbestimmung in Eil- und Notfällen
- Initiativrecht des Betriebsrats
- Sinnvolle Strategien zur Durchsetzung; Einigungsstelle und Arbeitsgericht
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