Mobbing Teil 2
Praxiserfahrung sammeln anhand konkreter Mobbingfälle
Bei Mobbing am Arbeitsplatz kommt es zu ernstzunehmenden Ausgrenzungen einzelner Kollegen. Deshalb sind für Sie als Betriebsrat Kenntnisse, die der Vorbeugung und Abwehr von Mobbing dienen, von zentraler Bedeutung. Im zweiten Teil der Seminarreihe lernen Sie wirksame Strategien zur Verhinderung und Bewältigung von Mobbing kennen. So können Sie aktiv zur Lösung von Mobbingfällen beitragen, Initiativen ergreifen und die Belegschaft und den Arbeitgeber sensibilisieren.
Ihr
Seminarinhalt
- Erfahrungsberichte aus den Betrieben
- Wichtige Präventivmaßnahmen
- Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats
- Praxiserprobte Strategien zur Prävention von Mobbing
- Zusammenarbeit mit Vorgesetzten bei Schwierigkeiten wegen Mobbings
- Rollenerwartung an den Betriebsrat bei Mobbing
- Wie erkenne ich als BR die Grenze zur Krankheit?
- Wie behandelt man Mobbing?
- Wie kann man Betroffene wieder in den Arbeitsprozess zurückführen?
- Gespräch mit Mobbingopfern und Tätern, Vorgesetzten und Betriebsrat
- Methoden des Vorgehens
- Überzeugungsarbeit im Gremium
- Beteiligung des Arbeitgebers
- Konkretisierung von Regeln zur Konfliktbewältigung
Wichtige
Hinweise
Kenntnisse aus dem Seminar Mobbing Teil 1 sind für eine erfolgreiche Teilnahme an diesem Seminar sehr empfehlenswert.
Ihr
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Teilnehmer, die Teil I besucht haben und sich intensiver mit dem Themenbereich Mobbing und Diskriminierung befassen möchten. Insbesondere werden Kenntnisse vermittelt, die der Vorbeugung und Abwehr von Mobbing dienen.
Ihr
Seminarablauf
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Informationen zum
Schulungsanspruch
Die Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einem Seminar zum Thema "Mobbing" kann nach § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich sein. Der Betriebsrat benötigt Grundwissen, um im Konfliktfall unverzüglich in einer sowohl für die Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber angemessenen Weise reagieren zu können. Laut Arbeitsgericht München muss für die Teilnahme an einem Mobbing-Seminar keine konkrete betriebliche Konfliktlage dargelegt werden (Arbeitsgericht München - 33 BV 157/01).
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind nach § 179 Abs. 4 Satz 3 SGB IX auch für die Schwerbehindertenvertretung erforderlich.