Mobbing Teil 3

Erfolgreiche Anti-Mobbing-Strategien für den Betrieb entwickeln

4,8 von 5
(17 Bewertungen)
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Mobbing am Arbeitsplatz heißt, dass ein Mitarbeiter über einen längeren Zeitraum von Vorgesetzten oder Kollegen systematisch schikaniert, benachteiligt und ausgegrenzt wird. Als Betriebsrat haben Sie eine Reihe von Handlungsmöglichkeiten, um Mobbing in Ihrem Betrieb vorzubeugen und zu beseitigen. Im dritten Teil der Seminarreihe zeigen Ihnen unsere Referenten, wie Sie eine praxisbezogene Anti-Mobbing-Strategie entwickeln und umsetzen können.

Kostenloses
Starter-Set

  • Arbeitsgesetze
  • Umfangreiche Seminarunterlagen
  • Rucksack oder Tasche

Ihr
Seminarinhalt

Supervision der bisherigen Erfahrungen mit Mobbing im Betrieb
  • Vorbeugung und Abwehr in der betrieblichen Praxis
  • Erfahrungen mit der Anwendung von Betriebsvereinbarungen zur Mobbingabwehr
  • Was wurde bisher erreicht?
  • Welche Informationen und konkreten Schritte sind noch nötig?
Anhand eines Mobbingfalles: Entwicklung einer kompletten Anti-Mobbing-Strategie
  • Rolle des Betriebsrats bei Mobbingfällen
  • Qualifizierte Mobbingberatung
  • Methoden und Ansätze der Mobbingberatung
  • Mit Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen, Therapeuten zusammenarbeiten
  • Umgang mit Tätern
  • Lösungsmöglichkeiten und deren Sicherung
  • Umsetzung in die Praxis des eigenen Betriebes
Gesprächsführungstechniken bei Mobbing - Vertiefung
  • Erweiterte Gesprächsführung mit Betroffenen, Mobbern und Personalverantwortlichen
  • Ein positives und konstruktives Gesprächsklima aufbauen
  • Grenzen setzen (Mobbing beenden)
  • Respekt bewahren (auch gegenüber Mobbern)
  • Innere Haltung, Methoden
Führen eines Konfliktgesprächs
  • Grundlagen der Mediation und Konfliktmoderation
  • Voraussetzungen für eine konstruktive Konfliktbewältigung
  • Umgang mit vielen kleinen Konflikten am Arbeitsplatz
  • Konfliktgespräche mit Einzelnen und in der Gruppe

Wichtige
Hinweise

Kenntnisse aus den Seminaren Mobbing Teil 1 (https://www.waf-seminar.de/BR176) und Mobbing Teil 2 (https://www.waf-seminar.de/BR175) sind für eine erfolgreiche Teilnahme an diesem Seminar unbedingt erforderlich.

Ihr
Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für alle Betriebsratsmitglieder und Schwerbehindertenvertreter, die vertiefende Kenntnisse erwerben wollen, die der Vorbeugung sowie der Abwehr von Mobbing dienen, und die Seminare "Mobbing Teil 1" und "Mobbing Teil 2" besucht haben oder über entsprechende Vorkenntnisse verfügen.

Ihr
Seminarablauf

Erster Seminartag
Nach dem Empfang um 13:30 Uhr startet das Seminar um 14:00 Uhr und endet um 18:00 Uhr.
13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Weitere Seminartage
Das Seminar findet von 9:00 bis 16:30 Uhr statt mit anschließendem Freizeitprogramm.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Freizeitprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Letzter Seminartag
Das Seminar endet um 12:30 Uhr mit anschließendem Mittagessen.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr MittagspauseEnde des Seminars
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
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Informationen zum
Schulungsanspruch

BR

Die Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einem Seminar zum Thema "Mobbing" kann nach § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich sein. Der Betriebsrat benötigt Grundwissen, um im Konfliktfall unverzüglich in einer, sowohl für die Arbeitnehmer als auch den Arbeitgeber, angemessenen Weise reagieren zu können. Laut Arbeitsgericht München muss für die Teilnahme an einem Mobbingseminar keine konkrete betriebliche Konfliktlage dargelegt werden (Arbeitsgericht München - 33 BV 157/01).

SBV

Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind nach § 179 Abs. 4 Satz 3 SGB IX auch für die Schwerbehindertenvertretung erforderlich.

Schwerbehindertenvertretung (SBV)

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Mobbing am Arbeitsplatz heißt, dass ein Mitarbeiter über einen längeren Zeitraum von Vorgesetzten oder Kollegen systematisch schikaniert, benachteiligt und ausgegrenzt wird. Als Betriebsrat haben Sie eine Reihe von Handlungsmöglichkeiten, um Mobbing in Ihrem Betrieb vorzubeugen und zu beseitigen. Im dritten Teil der Seminarreihe zeigen Ihnen unsere Referenten, wie Sie eine praxisbezogene Anti-Mobbing-Strategie entwickeln und umsetzen können.

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