Mobbing Teil 3
Erfolgreiche Anti-Mobbing-Strategien für den Betrieb entwickeln
Mobbing am Arbeitsplatz heißt, dass ein Mitarbeiter über einen längeren Zeitraum von Vorgesetzten oder Kollegen systematisch schikaniert, benachteiligt und ausgegrenzt wird. Als Betriebsrat haben Sie eine Reihe von Handlungsmöglichkeiten, um Mobbing in Ihrem Betrieb vorzubeugen und zu beseitigen. Im dritten Teil der Seminarreihe zeigen Ihnen unsere Referenten, wie Sie eine praxisbezogene Anti-Mobbing-Strategie entwickeln und umsetzen können.
Kostenloses
Starter-Set
- Arbeitsgesetze
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Rucksack oder Tasche

Wichtige
Hinweise
Kenntnisse aus den Seminaren Mobbing Teil 1 (https://www.waf-seminar.de/BR176) und Mobbing Teil 2 (https://www.waf-seminar.de/BR175) sind für eine erfolgreiche Teilnahme an diesem Seminar unbedingt erforderlich.
Ihr
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Betriebsratsmitglieder und Schwerbehindertenvertreter, die vertiefende Kenntnisse erwerben wollen, die der Vorbeugung sowie der Abwehr von Mobbing dienen, und die Seminare "Mobbing Teil 1" und "Mobbing Teil 2" besucht haben oder über entsprechende Vorkenntnisse verfügen.
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Informationen zum
Schulungsanspruch
Die Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einem Seminar zum Thema "Mobbing" kann nach § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich sein. Der Betriebsrat benötigt Grundwissen, um im Konfliktfall unverzüglich in einer, sowohl für die Arbeitnehmer als auch den Arbeitgeber, angemessenen Weise reagieren zu können. Laut Arbeitsgericht München muss für die Teilnahme an einem Mobbingseminar keine konkrete betriebliche Konfliktlage dargelegt werden (Arbeitsgericht München - 33 BV 157/01).
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind nach § 179 Abs. 4 Satz 3 SGB IX auch für die Schwerbehindertenvertretung erforderlich.
Mobbing Teil 3
Erfolgreiche Anti-Mobbing-Strategien für den Betrieb entwickeln
Details
Mobbing am Arbeitsplatz heißt, dass ein Mitarbeiter über einen längeren Zeitraum von Vorgesetzten oder Kollegen systematisch schikaniert, benachteiligt und ausgegrenzt wird. Als Betriebsrat haben Sie eine Reihe von Handlungsmöglichkeiten, um Mobbing in Ihrem Betrieb vorzubeugen und zu beseitigen. Im dritten Teil der Seminarreihe zeigen Ihnen unsere Referenten, wie Sie eine praxisbezogene Anti-Mobbing-Strategie entwickeln und umsetzen können.
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für Sie

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Seminarinhalt
- Vorbeugung und Abwehr in der betrieblichen Praxis
- Erfahrungen mit der Anwendung von Betriebsvereinbarungen zur Mobbingabwehr
- Was wurde bisher erreicht?
- Welche Informationen und konkreten Schritte sind noch nötig?
- Rolle des Betriebsrats bei Mobbingfällen
- Qualifizierte Mobbingberatung
- Methoden und Ansätze der Mobbingberatung
- Mit Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen, Therapeuten zusammenarbeiten
- Umgang mit Tätern
- Lösungsmöglichkeiten und deren Sicherung
- Umsetzung in die Praxis des eigenen Betriebes
- Erweiterte Gesprächsführung mit Betroffenen, Mobbern und Personalverantwortlichen
- Ein positives und konstruktives Gesprächsklima aufbauen
- Grenzen setzen (Mobbing beenden)
- Respekt bewahren (auch gegenüber Mobbern)
- Innere Haltung, Methoden
- Grundlagen der Mediation und Konfliktmoderation
- Voraussetzungen für eine konstruktive Konfliktbewältigung
- Umgang mit vielen kleinen Konflikten am Arbeitsplatz
- Konfliktgespräche mit Einzelnen und in der Gruppe
Wichtige
Hinweise
Kenntnisse aus den Seminaren Mobbing Teil 1 und Mobbing Teil 2 sind für eine erfolgreiche Teilnahme an diesem Seminar unbedingt erforderlich.
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Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Betriebsratsmitglieder und Schwerbehindertenvertreter, die vertiefende Kenntnisse erwerben wollen, die der Vorbeugung sowie der Abwehr von Mobbing dienen, und die Seminare "Mobbing Teil 1" und "Mobbing Teil 2" besucht haben oder über entsprechende Vorkenntnisse verfügen.
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Die Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einem Seminar zum Thema "Mobbing" kann nach § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich sein. Der Betriebsrat benötigt Grundwissen, um im Konfliktfall unverzüglich in einer, sowohl für die Arbeitnehmer als auch den Arbeitgeber, angemessenen Weise reagieren zu können. Laut Arbeitsgericht München muss für die Teilnahme an einem Mobbingseminar keine konkrete betriebliche Konfliktlage dargelegt werden (Arbeitsgericht München - 33 BV 157/01).
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind nach § 179 Abs. 4 Satz 3 SGB IX auch für die Schwerbehindertenvertretung erforderlich.