Leiharbeit
Rechtliche Hintergründe der Arbeitnehmerüberlassung kennen
Leiharbeit nimmt im Rahmen der Flexibilisierung der Arbeitswelt einen immer höheren Stellenwert ein. In manchen Branchen steigt der Anteil der Leiharbeitnehmer im Vergleich zur Stammbelegschaft kontinuierlich. In diesem Seminar lernen Sie Ihre Rechte als Betriebsrat im Entleiher- und Verleiherbetrieb kennen. Außerdem erfahren Sie, wie Sie Nachteile für die Belegschaft vermeiden und gegen gesetzliche Verstöße des Arbeitgebers vorgehen können.
Ihr Nutzen als Betriebsrat
- Rechte und Möglichkeiten des BR im Entleiher- und Verleiherbetrieb erfahren
- Verstöße des Arbeitgebers gegen gesetzliche Bestimmungen erkennen und unterbinden
- Aktuelle Rechtsprechung rechtssicher umsetzen
- Nachteile für die Belegschaft vermeiden
Seminarinhalt
Die Arbeitnehmerüberlassung
- Echte und unechte Leiharbeit
- Gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung
- Arbeitnehmerüberlassung innerhalb eines Konzerns
- Arbeitnehmerüberlassung in der EU
Rechtsbeziehungen bei Leiharbeitnehmern
- Verleiher und Entleiher
- Leiharbeitnehmer und Verleiher/Entleiher
- Geltung von Tarifverträgen
- Grundsatz "equal pay" - gleiche Bezahlung
Weitere Möglichkeiten des Fremdpersonaleinsatzes
- Werk- und Dienstvertrag
- Freie Mitarbeit; Scheinselbstständigkeit
Unwirksame (illegale) Arbeitnehmerüberlassung
- Rechtsfolgen unwirksamer Überlassungsverträge
- Straftatbestände und Ordnungswidrigkeiten
- Entstehen eines Arbeitsverhältnisses?
Rechte des Leiharbeitnehmers im Entleiherbetrieb
- Teilnahmerecht an Betriebsversammlungen
- Beschwerderecht
- Aufsuchen der Sprechstunde des BR
- Wahlberechtigung bei der BR-Wahl
Beteiligung des Betriebsrats
- Vor der Beschäftigung von Fremdpersonal
- Rechte und Pflichten von Leiharbeitnehmern im Entleiherbetrieb
- Einsicht in Verträge
- Übernahme von Fremdpersonal in ein Arbeitsverhältnis
- Überstunden/Mehrarbeit von Fremdpersonal
- Folgen bei Verstößen gegen die Beteiligung des Betriebsrats
- Rechte des BR des Verleiherbetriebes
Betriebsvereinbarung zum Fremdpersonaleinsatz
Wichtiger Hinweis
Grundkenntnisse im Betriebsverfassungsrecht und im Arbeitsrecht sind für die Teilnahme an diesem Seminar sehr empfehlenswert.
Seminarablauf
Erster Seminartag:
13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks
14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.
15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *
18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
Zweiter Seminartag:
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars
10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *
12:30 Uhr Mittagspause
14:00 Uhr Fortsetzung des Seminars
15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *
17:00 Uhr Ende des Seminartages / Freizeitprogramm am Abend
Letzter Seminartag:
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars
10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *
12:30 Uhr Mittagspause
Ende des Seminars
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Seminarpreise
Preise pro Teilnehmer:
bei 1 Teilnehmer: 1.298,00 €
bei 2 Teilnehmern aus einem Betrieb: 1.247,00 €
ab 3 Teilnehmern aus einem Betrieb: 1.208,00 €
Die Preise verstehen sich pro Teilnehmer eines BR-Gremiums zu einem Termin und sind exklusive MwSt. sowie Nebenkosten (z.B. Reisekosten, Übernachtung und Verpflegung).
Unsere Seminarangebote richten sich nur an Firmen bzw. gewerbliche Kunden.
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Betriebsratsmitglieder, in deren Betrieben Fremdpersonal eingesetzt wird oder entsprechende Einsätze geplant sind.
Schulungsanspruch für den Betriebsrat
Das Seminar erfüllt die Kriterien der Erforderlichkeit gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG, wenn im Betrieb ein Fremdpersonaleinsatz geplant ist oder bereits Leiharbeitnehmer beschäftigt sind. Laut Bundesarbeitsgericht besteht für den Betriebsrat, sofern ihm im Rahmen neu erlassener Gesetze Überwachungsaufgaben zukommen oder seine Beteiligungsrechte berührt werden, der Anspruch, Schulungen zu besuchen (BAG v. 31.10.1973, AP Nr. 2 zu § 40 BetrVG 1972).
Ihre Referenten
Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Arbeitsrecht ein.
Hinweis: Falls unser Referent aus nicht vorhersehbaren Gründen (z. B. Krankheit) das geplante Seminar nicht wahrnehmen kann, behalten wir uns das Recht vor, einen anderen qualifizierten Fachkollegen einzusetzen.
Seminar-Empfehlungen
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