Jugend- und Auszubildendenvertretung Teil 2
Ausbildung verbessern, Azubis unterstützen
Schwierige Prüfungen, komplizierte Arbeitsbedingungen, persönliche Probleme oder Streit mit dem Ausbilder - auf die Auszubildenden können während ihrer Ausbildung viele Hürden zukommen. In diesem Seminar lernst du, wie du die Auszubildenden deines Betriebs tatkräftig unterstützen und deine Einflussmöglichkeiten als JAV-Mitglied zur Übernahme von Azubis nutzen kannst.
Kostenlos
für Sie

- W.A.F. Earbuds
- Arbeitsgesetze
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Praktischer Rucksack
Ihr
Seminarinhalt
- Fragebogen und Einstellungstests
- Beteiligung der JAV von der Bewerbung bis zur Einstellung
- Inhalt des Berufsausbildungsvertrags; Probezeit
- Verkürzung und Verlängerung der Ausbildungsdauer
- Arbeitspflicht; Berufsschulpflicht; Berichtsheftpflicht
- Freistellung zur Teilnahme an Prüfungen
- Anrechnung von Berufsschulzeiten
- Rechte und Pflichten des Arbeitgebers kennen
- Vorschläge zur Verbesserung von Ausbildungsmethoden und Ausbildungsmitteln
- Feststellen der Ausbildungsqualität durch Fragebogen der JAV
- Qualifizierung der Ausbilder; Vorgehen bei Problemen mit Ausbildern
- Vorschläge zum Ausbildungsplan
- Dein Vorschlagsrecht als JAV-Mitglied
- Beurteilungsgrundsätze und -kriterien aufstellen
- Einführung von Beurteilungsbogen für Azubis
- Beteiligungsrechte und Einflussmöglichkeiten des Betriebsrats
- Beendigung durch Befristung
- Kündigung während und nach der Probezeit
- Formulierungen im Ausbildungszeugnis kennen
- Beteiligung der JAV und des Betriebsrats
- Deine Einflussmöglichkeiten als JAV-Mitglied
- Befristete Übernahme nach dem Ausbildungsabschluss
- Handlungsmöglichkeiten und Beteiligungsrechte des Betriebsrats
Ihr
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für euch als Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung, wenn ihr Kenntnisse zur Berufsausbildung erwerben, erweitern und vertiefen wollt. Es ist auch geeignet für Betriebsratsmitglieder, die eng mit der JAV zusammenarbeiten.
Ihr
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Informationen zum
Schulungsanspruch
Über die Erforderlichkeit der Schulung der JAV entscheidet auf Antrag der JAV der Betriebsrat nach § 37 Abs. 6 BetrVG, der nach § 65 Abs. 1 BetrVG auch auf die JAV Anwendung findet. Bei dieser Abstimmung haben die Mitglieder der JAV volles Stimmrecht. Die Kosten des Seminars trägt nach § 65 Abs. 1 und § 40 BetrVG der Arbeitgeber.