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Seminarinhalt

Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)

JAV spezial: Vorsitzende und Stellvertreter

Wichtiges Grundlagenwissen für eine erfolgreiche Amtszeit

4,6 von 5
(95 Bewertungen)

Details

Chef vom Dienst? Weit gefehlt! Der JAV-Vorsitzende ist kein Chef im eigentlichen Sinn, denn alle Mitglieder der JAV sind einander gleichgestellt. Doch ist es wie bei jedem Team wichtig, dass es einen "Steuermann" gibt. Als Vorsitzender musst du gut organisiert und ein echter Teamplayer sein. In diesem Seminar erfährst du, wie du deine JAV-Arbeit optimal organisierst und mit Betriebsrat, Arbeitgeber und Ausbildern erfolgreich zusammenarbeitest.

Kostenlos
für Sie

  • Arbeitsgesetze
  • Umfangreiche Seminarunterlagen
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Ihr
Seminarinhalt

  • Deine Kompetenzen als JAV-Vorsitzender
  • Aufgabenverteilung JAV-Vorsitzender/Stellvertreter
  • Ausschüsse der JAV - was ist zu beachten?
  • Effektive Aufgabenverteilung in der JAV
  • Geld- und Sachmittel für deine JAV-Arbeit
  • Wahl, Amtszeit
  • Abberufung, Amtsniederlegung
  • Entgegennahme und Abgabe von Erklärungen
  • Freistellung von der Arbeit
  • Stellung gegenüber dem Arbeitgeber und Ausbildern
  • Vertretungsbefugnis
  • Handeln ohne Beschluss der JAV
  • JAV-Sitzungen, JAV-Versammlungen
  • Ladung und Tagesordnung - was ist wichtig?
  • Anträge und Abstimmungen, Protokoll
  • Mitteilung der Ergebnisse an Betriebsrat und Arbeitgeber
  • Wichtige Hilfsmittel, Medien
  • JAV-Sprechstunden richtig vorbereiten
  • Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit
  • Möglichkeiten der Zusammenarbeit
  • Zusammenarbeit mit Gesamt- und Konzern-JAV

Ihr
Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für euch als JAV-Vorsitzende und Stellvertreter. Die hervorgehobene Stellung verlangt von euch spezielle Rechtskenntnisse über die Ausübung eures Amtes.

Ihr
Seminarablauf

13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Rahmenprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr MittagspauseEnde des Seminars
* max. 20 Minuten
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Informationen zum
Schulungsanspruch

BR

Über die Erforderlichkeit der Schulung der JAV entscheidet auf Antrag der JAV der Betriebsrat nach § 37 Abs. 6 BetrVG, der nach § 65 Abs. 1 BetrVG auch auf die JAV Anwendung findet. Bei dieser Abstimmung haben die Mitglieder der JAV volles Stimmrecht. Die Kosten des Seminars trägt nach § 65 Abs. 1 und § 40 BetrVG der Arbeitgeber.

JAV spezial: Vorsitzende und Stellvertreter

Wichtiges Grundlagenwissen für eine erfolgreiche Amtszeit

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www.waf-seminar.de
mail@waf-seminar.de
08158 99720

Chef vom Dienst? Weit gefehlt! Der JAV-Vorsitzende ist kein Chef im eigentlichen Sinn, denn alle Mitglieder der JAV sind einander gleichgestellt. Doch ist es wie bei jedem Team wichtig, dass es einen "Steuermann" gibt. Als Vorsitzender musst du gut organisiert und ein echter Teamplayer sein. In diesem Seminar erfährst du, wie du deine JAV-Arbeit optimal organisierst und mit Betriebsrat, Arbeitgeber und Ausbildern erfolgreich zusammenarbeitest.

Kostenloses
Starter-Set

  • Arbeitsgesetze
  • Umfangreiche Seminarunterlagen
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Ihr
Seminarinhalt

Organisation der Arbeit der JAV durch den JAV-Vorsitzenden
  • Deine Kompetenzen als JAV-Vorsitzender
  • Aufgabenverteilung JAV-Vorsitzender/Stellvertreter
  • Ausschüsse der JAV - was ist zu beachten?
  • Effektive Aufgabenverteilung in der JAV
  • Geld- und Sachmittel für deine JAV-Arbeit
Deine Rechtsstellung als JAV-Vorsitzender
  • Wahl, Amtszeit
  • Abberufung, Amtsniederlegung
  • Entgegennahme und Abgabe von Erklärungen
  • Freistellung von der Arbeit
  • Stellung gegenüber dem Arbeitgeber und Ausbildern
Deine besonderen Aufgaben als JAV-Vorsitzender
  • Vertretungsbefugnis
  • Handeln ohne Beschluss der JAV
  • JAV-Sitzungen, JAV-Versammlungen
  • Ladung und Tagesordnung - was ist wichtig?
  • Anträge und Abstimmungen, Protokoll
  • Mitteilung der Ergebnisse an Betriebsrat und Arbeitgeber
  • Wichtige Hilfsmittel, Medien
  • JAV-Sprechstunden richtig vorbereiten
Zusammenarbeit mit Betriebsrat, Arbeitgeber und Gewerkschaften
  • Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit
  • Möglichkeiten der Zusammenarbeit
  • Zusammenarbeit mit Gesamt- und Konzern-JAV

Ihr
Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für euch als JAV-Vorsitzende und Stellvertreter. Die hervorgehobene Stellung verlangt von euch spezielle Rechtskenntnisse über die Ausübung eures Amtes.

Ihr
Seminarablauf

Erster Seminartag
Nach dem Empfang um 13:30 Uhr startet das Seminar um 14:00 Uhr und endet um 18:00 Uhr.
13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Zweiter Seminartag
Das Seminar findet von 9:00 bis 16:30 Uhr statt mit anschließendem Rahmenprogramm.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Rahmenprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Letzter Seminartag
Das Seminar endet um 12:30 Uhr mit anschließendem Mittagessen.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr MittagspauseEnde des Seminars
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
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4.5Seminarinhalt
4.8Referent
4.5Praxisrelevanz
4.1Lernzuwachs

Informationen zum
Schulungsanspruch

BR

Über die Erforderlichkeit der Schulung der JAV entscheidet auf Antrag der JAV der Betriebsrat nach § 37 Abs. 6 BetrVG, der nach § 65 Abs. 1 BetrVG auch auf die JAV Anwendung findet. Bei dieser Abstimmung haben die Mitglieder der JAV volles Stimmrecht. Die Kosten des Seminars trägt nach § 65 Abs. 1 und § 40 BetrVG der Arbeitgeber.