Drogen-, Alkohol- und Suchtkrankheiten Teil 1
Suchterkrankungen im Betrieb erkennen – Als BR frühzeitig handeln!
Details
Ob Alkohol, Medikamente oder Cannabis - Suchterkrankungen am Arbeitsplatz bleiben oft unbemerkt, haben aber gravierende Folgen. Als Betriebsrat tragen Sie Verantwortung für die Gesundheit Ihrer Kollegen. In diesem Seminar lernen Sie, problematische Konsummuster zu erkennen, Anzeichen richtig einzuordnen und Betroffene gezielt zu unterstützen. Erfahren Sie, welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten und wie Sie aktiv zur Prävention beitragen können. Jetzt anmelden und Suchterkrankungen im Betrieb wirksam angehen!
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Seminarinhalt
- Genuss, Gewohnheit oder schon Sucht - wo liegt die Grenze?
- Medizinische und psychologische Definition von "Sucht" kennen
- Über Begriff und Bedeutung der Co-Abhängigkeit Bescheid wissen
- So entsteht Sucht: Ergebnisse der Hirnforschung leicht vermittelt
- Alkohol, Cannabis & Co.: Verschiedene Suchtformen im Überblick
- Kein Randproblem: Zahlen und Fakten zu Abhängigkeitserkrankungen
- Reduzierte Arbeitsleistung: Wirtschaftliche Folgen von Suchterkrankungen
- Konfliktherd Sucht: Einflüsse auf das Sozialverhalten kennen
- Sucht als anerkannte Krankheit: Voraussetzungen und Rechtsfolgen
- Besonderheiten bei Entgeltfortzahlung, Abmahnung und Kündigung
- Wann ist eine Blutprobe in Bezug auf Alkohol und THC zulässig?
- Wann kann der Arbeitgeber berauschte Arbeitnehmer nach Hause schicken?
- Rauch- und Alkoholverbote: Schikane oder angebrachte Fürsorge?
- Wie erkennen Sie, dass Kollegen suchtmittelkrank oder -gefährdet sind?
- Den betrieblichen Umgang mit Betroffenen zum Thema machen
- Echte Solidarität vs. Co-Abhängigkeit: Hier ist Sensibilität gefragt!
- Aufgaben und Möglichkeiten des Betriebsrats bei suchtkranken Kollegen
- Betriebliches Gesundheitswesen: Aktivitäten der Prävention und Gesundheitsförderung
- Bei Suchtproblemen frühzeitig intervenieren und Hilfen vermitteln
- Interne Unterstützung: Die Einrichtung einer betrieblichen Suchtkrankenhilfe
- Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit externen Einrichtungen ausloten
- Mit einer Betriebsvereinbarung "Sucht"-Leitlinien aufstellen
Ihr
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Betriebsratsmitglieder und Schwerbehindertenvertreter, in deren Betrieben Alkohol- und Suchtprobleme auftreten.
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Drogen-, Alkohol- und Suchtkrankheiten Teil 2
Über verschiedene Suchtformen und Therapieansätze Bescheid wissen
Drogen-, Alkohol- und Suchtkrankheiten Teil 3
Professionelle Suchtprävention in betriebliche Abläufe integrieren
Psychische Belastungen am Arbeitsplatz Teil 1
Psychische Belastungen erkennen und aktiv vorbeugen als Betriebsrat
Informationen zum
Schulungsanspruch
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind bei betrieblichem Anlass gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG für Arbeit des Betriebsrats erforderlich. In größeren Betrieben ist der Besuch dieser Schulung für zumindest ein BR-Mitglied generell erforderlich (vgl. LAG Düsseldorf, Beschluss vom 09.08.1995, Az. 4 TaBv 38/95).
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind bei betrieblichem Anlass gemäß § 179 Abs. 4 SGB IX erforderlich.
Drogen-, Alkohol- und Suchtkrankheiten Teil 1
Suchterkrankungen im Betrieb erkennen – Als BR frühzeitig handeln!
Ob Alkohol, Medikamente oder Cannabis - Suchterkrankungen am Arbeitsplatz bleiben oft unbemerkt, haben aber gravierende Folgen. Als Betriebsrat tragen Sie Verantwortung für die Gesundheit Ihrer Kollegen. In diesem Seminar lernen Sie, problematische Konsummuster zu erkennen, Anzeichen richtig einzuordnen und Betroffene gezielt zu unterstützen. Erfahren Sie, welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten und wie Sie aktiv zur Prävention beitragen können. Jetzt anmelden und Suchterkrankungen im Betrieb wirksam angehen!
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Dieses Seminar eignet sich für alle Betriebsratsmitglieder und Schwerbehindertenvertreter, in deren Betrieben Alkohol- und Suchtprobleme auftreten.
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Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind bei betrieblichem Anlass gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG für Arbeit des Betriebsrats erforderlich. In größeren Betrieben ist der Besuch dieser Schulung für zumindest ein BR-Mitglied generell erforderlich (vgl. LAG Düsseldorf, Beschluss vom 09.08.1995, Az. 4 TaBv 38/95).
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind bei betrieblichem Anlass gemäß § 179 Abs. 4 SGB IX erforderlich.