Drogen-, Alkohol- und Suchtkrankheiten Teil 1
Als Betriebsrat die Gefahren frühzeitig erkennen
Der Konsum von Suchtmitteln hat auch für die Arbeitswelt direkte Folgen. Probleme für betroffene Mitarbeiter und Arbeitgeber entstehen aber nicht erst, wenn bereits eine Abhängigkeitserkrankung vorliegt. In diesem Seminar erfahren Sie deshalb, wie Sie Suchtkrankheiten möglichst frühzeitig erkennen und Betroffenen von Anfang an helfen können.
Ihr
Seminarinhalt
- Alkohol
- Drogen
- Tabletten usw.
- So entsteht Sucht im Gehirn
- Bedeutung für die Behandlung von Suchtkranken
- Gesundheitliche Risiken
- Normaler Konsum und Missbrauch
- Erhalten Sie einen Überblick über Symptome und Verlauf
- Verschiedene Therapiearten kennen
- Über Effizienz und Grenzen Bescheid wissen
- Wie erkennen Sie, dass Mitarbeiter suchtmittelkrank oder gefährdet sind?
- Betrieblicher Umgang mit betroffenen Arbeitnehmern
- Anerkannte Erkrankungen
- Entgeltfortzahlung - wie ist die Rechtslage?
- Abmahnung, Kündigung
- Rauch- und Alkoholverbote
- Vorbeugung - was Sie als Betriebsrat tun können
- Erstellen eines Stufenplans
- Aufgaben und Möglichkeiten des Betriebsrats
- Entwicklung einer Betriebsvereinbarung für Suchtkranke
Ihr
Teilnehmerkreis
Das Seminar eignet sich für alle Betriebsratsmitglieder und Schwerbehindertenvertreter, in deren Betrieben Alkohol- und Suchtprobleme auftreten.
Ihr
Seminarablauf
Finden Sie den passenden
Termin
Ich interessiere mich für
Nächste Termine (11)
Oktober 2022
Dezember 2022
Februar 2023
März 2023
April 2023
Juni 2023
Juli 2023
September 2023
Oktober 2023
November 2023
Aktuelle
Bewertungen
Seminar-Empfehlungen für Sie
Teilnehmer dieses Seminars haben auch folgende Seminare besucht:
Betriebsverfassungsrecht Teil 2
Rechte des Betriebsrats in sozialen und personellen Angelegenheiten
Betriebsverfassungsrecht Teil 1
Das Einsteiger-Seminar für alle Betriebsräte
Drogen-, Alkohol- und Suchtkrankheiten Teil 2
Wirksame Maßnahmen gegen Suchtmittelmissbrauch ergreifen
Informationen zum
Schulungsanspruch
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse können bei gegebenem Anlass im Betrieb gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. gemäß § 179 Abs. 4 SGB IX erforderlich sein. In größeren Betrieben ist der Besuch einer Schulung dieses Inhalts für zumindest ein BR-Mitglied erforderlich (LAG Düsseldorf v. 9.8.95 - 4 TaBv 38/95).