Betriebsratswahl 2026: Vereinfachtes Wahlverfahren
In Betrieben bis 100 Mitarbeiter unkompliziert wählen
Das vereinfachte Wahlverfahren wurde durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz ausgeweitet und enthält - entgegen seiner Bezeichnung - einige Stolperfallen. Auch die Anpassungen in der Wahlordnung haben einige Neuerungen gebracht. Je früher Sie sich mit dem Ablauf und den wesentlichen Vorschriften vertraut machen, desto eher gelingt eine fehlerfreie Wahl. Unsere Referenten zeigen Ihnen anhand praxisnaher Beispiele, wie Sie die besonderen Herausforderungen des vereinfachten Wahlverfahrens erfolgreich meistern.
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- Umfangreiche Seminarunterlagen
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Seminarinhalt
- Unterschiede zum normalen Wahlverfahren
- Zeitpunkt und Ablauf der Wahl
- Wichtige Vorschriften in der Wahlordnung
- Schutz der BR-Wahl: Kündigungsschutz und Wahlkosten
- Was haben das Betriebsrätemodernisierungsgesetz und die Neuerungen in der Wahlordnung geändert?
- Freistellung von der Arbeit: Was ist zu beachten?
- Wählerliste fehlerfrei erstellen und auslegen
- Einsprüche gegen die Wählerliste fristgerecht bearbeiten
- Wahlberechtigung und Wählbarkeit
- Leiharbeitnehmer und entsandte Arbeitnehmer
- Was ist ein leitender Angestellter?
- Was gilt für das Minderheitengeschlecht (m/w/d)?
- Bestellung des Wahlvorstands durch BR, GBR oder KBR
- Welche besonderen Fristen sind einzuhalten?
- Wahl des Betriebsrats
- Einladung zur ersten Wahlversammlung und Wahl des Wahlvorstands
- Wählerliste und Wahlausschreiben
- Wahl des Betriebsrats auf der zweiten Wahlversammlung
- Bekanntgabe des Wahlergebnisses
- Einberufung des neuen Betriebsrats
- Welche Fristen sind wichtig?
- Berechtigung zur Wahlanfechtung
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Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder des Wahlvorstands in Betrieben mit 5 bis 100 sowie mit 101 bis 200 wahlberechtigten Arbeitnehmern, für die das vereinfachte Wahlverfahren vereinbart wurde und für Betriebsratsmitglieder, die bei der Organisation und Durchführung der "vereinfachten" Betriebsratswahl mitwirken.
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Schulungsanspruch
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind gem. § 20 Abs. 3 BetrVG für alle Wahlvorstandsmitglieder erforderlich. Dies gilt gem. § 37 Abs. 6 BetrVG auch für alle Betriebsratsmitglieder, sofern diese an der Vorbereitung und Durchführung der Wahl beteiligt sind.
Betriebsratswahl 2026: Vereinfachtes Wahlverfahren
In Betrieben bis 100 Mitarbeiter unkompliziert wählen
Das vereinfachte Wahlverfahren wurde durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz ausgeweitet und enthält - entgegen seiner Bezeichnung - einige Stolperfallen. Auch die Anpassungen in der Wahlordnung haben einige Neuerungen gebracht. Je früher Sie sich mit dem Ablauf und den wesentlichen Vorschriften vertraut machen, desto eher gelingt eine fehlerfreie Wahl. Unsere Referenten zeigen Ihnen anhand praxisnaher Beispiele, wie Sie die besonderen Herausforderungen des vereinfachten Wahlverfahrens erfolgreich meistern.
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Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind gem. § 20 Abs. 3 BetrVG für alle Wahlvorstandsmitglieder erforderlich. Dies gilt gem. § 37 Abs. 6 BetrVG auch für alle Betriebsratsmitglieder, sofern diese an der Vorbereitung und Durchführung der Wahl beteiligt sind.