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Arbeits- und Gesundheitsschutz

Arbeits- und Gesundheitsschutz spezial: Büro- und Bildschirmarbeit

Wie Sie sich als BR für einen gesunden Arbeitsplatz einsetzen können

4,8 von 5
(200 Bewertungen)

Details

Im Hinblick auf die zunehmende Digitalisierung der Arbeitswelt sind Bildschirm- und Büroarbeit zentrale Elemente. In diesem Seminar lernen Sie die rechtlichen Möglichkeiten kennen, die Ihnen als Betriebsrat hierbei zur Verfügung stehen, und erfahren, wie Sie diese optimal nutzen. Tragen Sie dazu bei, die Leistungsfähigkeit und das Wohlbefinden Ihrer Kollegen langfristig zu verbessern!

Kostenlos
für Sie

  • Arbeitsgesetze
  • Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
  • Umfangreiche Seminarunterlagen
  • Rucksack oder Tasche
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Ihr
Seminarinhalt

  • Die neue Arbeitsstättenverordnung als gesetzliche Grundlage
  • Wichtige Regelungen im Arbeitssicherheitsgesetz
  • Was steht im BetrVG?
  • Gestaltung durch Betriebsvereinbarung
  • Faktor Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
  • Wie wichtig ist die Arbeitsplatzgröße?
  • Welche Anforderungen sind an einen gesunden Arbeitsplatz zu stellen?
  • Warum Ergonomie am Arbeitsplatz so wichtig ist
  • Wann ist eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen?
  • Wer muss beteiligt werden?
  • Verfahren und Instrumente zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen kennen
  • Vorbeugende Maßnahmen treffen
  • Ergebnis überprüfen und dokumentieren
  • Information und Beteiligung der Beschäftigten
  • So gelingt eine durchsetzungsstarke Gesprächsführung
  • Praktische Argumentationshilfen

Ihr
Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder des Betriebsrats, insbesondere die Mitglieder des Arbeitsschutzausschusses. Ebenfalls ist es für die Schwerbehindertenvertretung geeignet.

Ihr
Seminarablauf

13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Rahmenprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr MittagspauseEnde des Seminars
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.

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Nächste Termine (6)

Juli 2025

08.07. — 11.07.2025Di. Fr.Dienstag Freitag
Frankfurt am MainNovotel Frankfurt City
08.07. — 11.07.2025Di. Fr.Dienstag Freitag
Frankfurt am MainNovotel Frankfurt City
BR438-8236
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Oktober 2025

06.10. — 09.10.2025Mo. Do.Montag Donnerstag
BerlinHYPERION Hotel
06.10. — 09.10.2025Mo. Do.Montag Donnerstag
BerlinHYPERION Hotel
BR438-7237

Januar 2026

06.01. — 09.01.2026Di. Fr.Dienstag Freitag
KölnLeonardo Royal Cologne Bonn Airport
06.01. — 09.01.2026Di. Fr.Dienstag Freitag
KölnLeonardo Royal Cologne Bonn Airport
BR438-6292

Juni 2026

22.06. — 25.06.2026Mo. Do.Montag Donnerstag
BayreuthH4 Hotel Residenzschloss
22.06. — 25.06.2026Mo. Do.Montag Donnerstag
BayreuthH4 Hotel Residenzschloss
BR438-6293

August 2026

25.08. — 28.08.2026Di. Fr.Dienstag Freitag
Hamburgelaya hotel hamburg finkenwerder
25.08. — 28.08.2026Di. Fr.Dienstag Freitag
Hamburgelaya hotel hamburg finkenwerder
BR438-6294

Oktober 2026

13.10. — 16.10.2026Di. Fr.Dienstag Freitag
HannoverFORA Hotel by Mercure
13.10. — 16.10.2026Di. Fr.Dienstag Freitag
HannoverFORA Hotel by Mercure
BR438-6295

Hier findet dieses Seminar statt:
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Bewertungen

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Seminarinhalt
4,8
Referent
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Praxisrelevanz
4,7
Lernzuwachs

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Zielsicheres Abschätzen von Risiken als Herzstück der Prävention

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Überlastungsanzeige

Zeigen Sie Ihrem Arbeitgeber bei Arbeitsüberlastung die gelbe Karte

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Informationen zum
Schulungsanspruch

BR

Die in diesem Seminar vermittelten Grundkenntnisse auf dem Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, der Arbeitssicherheit und der Unfallverhütung sind nach § 37 Abs. 6 BetrVG grundsätzlich für jedes Betriebsratsmitglied erforderlich (vgl. BAG vom 15.05.1986 - ABR74/83).

SBV

Es gehört nach § 178 Abs. 1 SGB IX zu den Aufgaben der SBV, darüber zu wachen, dass die zugunsten schwerbehinderter Arbeitnehmer geltenden Gesetze und Verordnungen im Betrieb durchgeführt werden. Rechtliche Ansatzpunkte für das Tätigwerden der SBV ergeben sich beispielsweise aus Gefährdungsanalysen nach dem Arbeitsschutzgesetz oder aus dem Arbeitssicherheitsgesetz. Einbezogen ist deshalb auch der Arbeitsschutz soweit es um die behindertengerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen geht. Dieses Seminar ist daher nach § 179 Abs. 4 SGB IX auch für die SBV erforderlich.

Arbeits- und Gesundheitsschutz spezial: Büro- und Bildschirmarbeit

Wie Sie sich als BR für einen gesunden Arbeitsplatz einsetzen können

4,8 von 5
(200 Bewertungen)
www.waf-seminar.de
mail@waf-seminar.de
08158 99720

Im Hinblick auf die zunehmende Digitalisierung der Arbeitswelt sind Bildschirm- und Büroarbeit zentrale Elemente. In diesem Seminar lernen Sie die rechtlichen Möglichkeiten kennen, die Ihnen als Betriebsrat hierbei zur Verfügung stehen, und erfahren, wie Sie diese optimal nutzen. Tragen Sie dazu bei, die Leistungsfähigkeit und das Wohlbefinden Ihrer Kollegen langfristig zu verbessern!

Kostenloses
Starter-Set

  • Arbeitsgesetze
  • Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
  • Umfangreiche Seminarunterlagen
  • Rucksack oder Tasche

Ihr
Seminarinhalt

Rechtliches Hintergrundwissen
  • Die neue Arbeitsstättenverordnung als gesetzliche Grundlage
  • Wichtige Regelungen im Arbeitssicherheitsgesetz
  • Was steht im BetrVG?
  • Gestaltung durch Betriebsvereinbarung
Arbeitsplatzgestaltung - Grundlagen
  • Faktor Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
  • Wie wichtig ist die Arbeitsplatzgröße?
  • Welche Anforderungen sind an einen gesunden Arbeitsplatz zu stellen?
  • Warum Ergonomie am Arbeitsplatz so wichtig ist
Stichwort: Gefährdungsbeurteilung
  • Wann ist eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen?
  • Wer muss beteiligt werden?
  • Verfahren und Instrumente zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen kennen
  • Vorbeugende Maßnahmen treffen
  • Ergebnis überprüfen und dokumentieren
Zusammenarbeit mit Kollegen und Arbeitgeber beim Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Information und Beteiligung der Beschäftigten
  • So gelingt eine durchsetzungsstarke Gesprächsführung
  • Praktische Argumentationshilfen

Ihr
Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder des Betriebsrats, insbesondere die Mitglieder des Arbeitsschutzausschusses. Ebenfalls ist es für die Schwerbehindertenvertretung geeignet.

Ihr
Seminarablauf

Erster Seminartag
Nach dem Empfang um 13:30 Uhr startet das Seminar um 14:00 Uhr und endet um 18:00 Uhr.
13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Weitere Seminartage
Das Seminar findet von 9:00 bis 16:30 Uhr statt mit anschließendem Rahmenprogramm.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Rahmenprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Letzter Seminartag
Das Seminar endet um 12:30 Uhr mit anschließendem Mittagessen.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr MittagspauseEnde des Seminars
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
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85% Weiterempfehlung

4,8 von 5
(200 Bewertungen)
4.8Seminarinhalt
4.8Referent
4.8Praxisrelevanz
4.7Lernzuwachs

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Schulungsanspruch

BR

Die in diesem Seminar vermittelten Grundkenntnisse auf dem Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, der Arbeitssicherheit und der Unfallverhütung sind nach § 37 Abs. 6 BetrVG grundsätzlich für jedes Betriebsratsmitglied erforderlich (vgl. BAG vom 15.05.1986 - ABR74/83).

SBV

Es gehört nach § 178 Abs. 1 SGB IX zu den Aufgaben der SBV, darüber zu wachen, dass die zugunsten schwerbehinderter Arbeitnehmer geltenden Gesetze und Verordnungen im Betrieb durchgeführt werden. Rechtliche Ansatzpunkte für das Tätigwerden der SBV ergeben sich beispielsweise aus Gefährdungsanalysen nach dem Arbeitsschutzgesetz oder aus dem Arbeitssicherheitsgesetz. Einbezogen ist deshalb auch der Arbeitsschutz soweit es um die behindertengerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen geht. Dieses Seminar ist daher nach § 179 Abs. 4 SGB IX auch für die SBV erforderlich.