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Wirtschaftsausschuss Teil 2
Informationsgewinnung aus Jahresabschluss und Geschäftsbericht
Details
Der Jahresabschluss gehört zum externen Rechnungswesen und soll fachkundigen Dritten einen Überblick über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens bieten. Er ist aber zugleich auch eine der wichtigsten Informationsquellen des Wirtschaftsausschusses, um die wirtschaftliche Lage des Unternehmens besser beurteilen zu können. In diesem Seminar lernen Sie Aufbau und Struktur des Jahresabschlusses sowie bilanzpolitische Gestaltungsspielräume kennen und diese zielgerichtet zu analysieren.
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- Bilanzanalyse leicht gemacht
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Seminarinhalt
- Jahresabschluss und Geschäftsbericht voneinander unterscheiden
- Einzel- und Konzernabschluss: Zusammenhang und Abgrenzung
- Aufbau und Bestandteile des Jahresabschlusses: Das gehört hinein!
- Die Struktur von Bilanz und GuV kennen und verstehen
- Aufgaben und wesentliche Inhalte von Anhang und Lagebericht
- Diese Möglichkeiten geben Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte
- Über bilanzpolitische Gestaltungsspielräume Bescheid wissen
- Maßnahmen zur gezielten Verminderung/Erhöhung des Jahresüberschusses
- Gewinnverschiebungen: So geht´s und das bringt´s!
- GuV im Fokus: Einen Überblick über Erlös- und Kostenpositionen erhalten
- Wichtige betriebswirtschaftliche Kennziffern kennen und sinnvoll einsetzen
- Aufbereitung und Auswertung von Jahresabschlüssen mithilfe von Kennziffern
- Zahlen, Daten, Fakten: Worauf kommt es an?
- Das Gespräch mit dem Arbeitgeber mittels Fragenkatalog vorbereiten
- Geschickte Gesprächsführung zur gezielten Informationsgewinnung
- Informationsmängel erkennen und Wissenslücken schließen
Ihr
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder des Wirtschaftsausschusses und Schwerbehindertenvertreter, die an Sitzungen des Wirtschaftsausschusses beratend teilnehmen.
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Seminarablauf
Wichtige
Dokumente & Formulare
Informationen zum
Schulungsanspruch
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für Mitglieder des Wirtschaftsausschusses nach § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.
Aufgrund des Teilnahmerechts der SBV an den Sitzungen des Wirtschaftsausschusses sind die in dem Seminar vermittelten Kenntnisse nach § 179 Abs. 4 SGB IX auch für die Schwerbehindertenvertretung erforderlich.
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