Wirtschaftsausschuss Teil 1
Aufgaben und Organisation im Wirtschaftsausschuss
Zahlen, bitte! - Nur wer die Zahlen in einem Unternehmen kennt und weiß, was dahintersteckt, kann die wirtschaftlichen Zusammenhänge erkennen. Als Mitglied im Wirtschaftsausschuss stehen Sie dabei vor speziellen Herausforderungen. Denn von Ihnen wird neben rechtlichen Grundkenntnissen vor allem ein Verständnis für die besonderen betriebswirtschaftlichen Belange erwartet. In diesem Seminar zeigen wir Ihnen alles, was Sie für einen erfolgreichen Start in den Wirtschaftsausschuss brauchen.
Kostenlos
für Sie

- Handbuch Wirtschaftsausschuss
- Arbeitsgesetze
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Praktische Tasche
Ihr
Seminarinhalt
- Auskunftspflicht des Unternehmers gegenüber dem Wirtschaftsausschuss
- Recht auf Einblick in Unterlagen des Arbeitgebers nutzen
- Folgen unterlassener oder ungenügender Auskünfte kennen
- Recht auf Hinzuziehung von Sachverständigen
- Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse; Schweigepflicht
- Beratung wirtschaftlicher Angelegenheiten mit dem Arbeitgeber
- Unterrichtung des Betriebsrats
- Anfordern und Auswerten von Unterlagen
- Arbeitsplan für den Wirtschaftsausschuss
- Zuordnung erforderlicher Unterlagen zu den einzelnen wirtschaftlichen Angelegenheiten nach § 106 BetrVG
- Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat effektiv gestalten
- Unterlagen aus der Rechnungslegung
- Das betriebliche Rechnungswesen als Informationsquelle
- Berichte aus dem betrieblichen Steuerungsprozess (Controlling)
- Vermögensstruktur, Liquidität
- Informationen zu betrieblichen Veränderungen
- Besondere Unterlagen zur Personalentwicklung
- Recht auf Einsichtnahme in den Jahresabschluss wahrnehmen
- Aufbau und Gliederung der Bilanz bzw. Positionen der GuV
- Informationen aus Anhang und Lagebericht
Wichtige
Hinweise
Basiswissen, das im Seminar Wirtschaftswissen für Betriebsräte Teil 1 vermittelt wird, ist erforderlich.
Ihr
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder des Wirtschaftsausschusses und an Schwerbehindertenvertreter, die an Sitzungen des Wirtschaftsausschusses beratend teilnehmen.
Ihr
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Schulungsanspruch
Für Mitglieder des Wirtschaftsausschusses und der Schwerbehindertenvertretung vermittelt dieses Seminar Kenntnisse, die nach § 37 Abs. 6 BetrVG für die Arbeit des Betriebsrats erforderlich sind. Dies gilt auch für Mitglieder des Wirtschaftsausschusses, die nicht Mitglied im Betriebsrat sind.
Aufgrund des Teilnahmerechts der SBV am Wirtschaftsausschuss ist es für die Tätigkeit der SBV erforderlich, dass Schwerbehindertenvertreter Grundkenntnisse über den Jahresabschluss, über das betriebliche Rechnungswesen und über die Bilanzpolitik verfügen sowie Struktur und Kompetenzen des Wirtschaftsausschusses kennen. Dieses Seminar ist daher nach § 179 Abs. 4 SGB IX auch für die Schwerbehindertenvertretung erforderlich.