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Seminarinhalt
Besondere Rechte (schwer-)behinderter Menschen im Arbeitsrecht kennen
- Anspruch auf behindertengerechten Arbeitsplatz
- Zusatzurlaub; besonderer Kündigungsschutz
- Leistungsverweigerungsrecht bei Mehrarbeit, Nachtarbeit
- Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung - was steht im Gesetz?
Unterstützung (schwer-)behinderter Kollegen durch die SBV
- Bei der Wahrnehmung besonderer Rechte im Beruf
- Durch die Überwachung der Pflichten des Arbeitgebers bei der Beschäftigung (schwer-) behinderter Menschen
- Bei Behörden und vor Gericht
Rechte und Aufgaben der SBV bei personellen Angelegenheiten
- Beteiligung bei Versetzung (schwer-)behinderter Menschen
- Recht auf Einsicht in Bewerbungsunterlagen
- Vorstellungsgespräche - Teilnahmerecht der SBV
- Beteiligung der SBV bei Beendigung von Arbeitsverhältnissen
- Abmahnung, Kündigung, Aufhebungsvertrag
Rechte der SBV gegenüber dem Betriebsrat
- Verpflichtung des Betriebsrats zur Unterstützung der SBV
- Teilnahmerecht der SBV an Betriebsrats- und Ausschusssitzungen
- Einsicht in Protokolle und andere Unterlagen des BR
- Aussetzung von Beschlüssen auf Antrag der SBV
- Mitwirkung der SBV bei Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleich, Sozialplan
Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung zum Sozial- und Schwerbehindertenrecht
- Entscheidungen zum Diskriminierungsverbot bei Einstellung und Beförderung (schwer-)behinderter Menschen
- Aktuelle Rechtsprechung zum Kündigungsschutz (schwer-)behinderter Menschen
- Tendenzen im Erwerbsminderungsrecht
Durchsetzung von Rechten der Schwerbehindertenvertretung
Extra für Sie

- Schwerbehindertenarbeitsrecht
- Sozialgesetzbuch IX
- Arbeitsgesetze
- Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
- Praktische Tasche
Webinarablauf

Teilnehmerkreis
Dieses Live Webinar eignet sich für alle Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung und Betriebsräte, die sich mit den Problemen (schwer-)behinderter Arbeitnehmer und den speziellen Schutzvorschriften zugunsten der (schwer-)behinderten Kollegen befassen.
Bewertungen & Teilnehmer-Feedback
Schulungsanspruch
Das Webinar ist für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats erforderlich. Auch wenn die Vertrauensperson der (schwer-)behinderten Menschen selbst dem Betriebsrat als Mitglied angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres Betriebsratsmitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht aneignet (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof DB 1990, 1243).
Das Webinar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich.





