Seminarinhalt
Rehabilitation und Teilhabe: Die wichtigsten Akteure und ihre Zuständigkeiten
- Wer sind die Rehabilitationsträger und leistenden Rehabilitationsträger?
- Überblick über die fünf zentralen Leistungsgruppen nach dem SGB IX
- Unterstützung durch Integrationsamt und Integrationsfachdienste (IFD)
- Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) - was versteckt sich dahinter?
Leistungen für (schwer-)behinderte Kollegen im Arbeitsleben
- Technische Beratungsdienste: Unterstützung bei der Arbeitsplatzgestaltung
- Breite Förderung: Von beruflichen Bildungsmaßnahmen bis zur Arbeitsassistenz
- Ganzheitliche Begleitung: Medizinische und psychologische Hilfen
- Beantragung finanzieller Hilfen durch den Arbeitgeber
Integration (schwer-)behinderter Kollegen durch Inklusionsvereinbarungen
- Initiativrecht der SBV zum Abschluss einer Inklusionsvereinbarung
- Externe Unterstützung durch das Integrationsamt
- Inklusionsvereinbarung und Betriebs-/Dienstvereinbarung: Was ist der Unterschied?
Umsetzung von Inklusion in der betrieblichen Praxis
- Berücksichtigung (schwer-)behinderter Menschen bei der Besetzung von Arbeitsplätzen
- Gezielte Ausbildung behinderter Jugendlicher zur Nachwuchsförderung
- Umsetzung der betrieblichen Prävention durch feste Verankerung des BEM
- Beschäftigungsstruktur: Zielquoten für schwerbehinderte Menschen und Regelungen zur Teilzeitarbeit
Downloads
Extra für Sie

- Sozialgesetzbuch IX
- Arbeitsgesetze
- Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Praktische Tasche
Unsere Lernformate
Seminar
- Direkter Austausch mit Kollegen
- Lernen außerhalb des Arbeitsalltags
- Persönliche Betreuung inkl. Rahmenprogramm
Webinar
- Flexibel und ortsunabhängig
- Keine Reise- und Hotelkosten
- Fragen live über Teams stellen
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung und Betriebsräte, die sich mit den Problemen (schwer-)behinderter Arbeitnehmer und den speziellen Schutzvorschriften zugunsten der (schwer-)behinderten Kollegen befassen.
Schulungsanspruch
Das Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich. Das Seminar ist auch für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats erforderlich. Auch wenn die Vertrauensperson der Schwerbehinderten selbst dem Betriebsrat als Mitglied angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres Betriebsratsmitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht aneignet (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.11.1989 - HPV TL 2960/87 = DB 19990, 1243).
Für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erfolgt die Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber nach § 179 Abs. 4 SGB IX.