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Seminarinhalt
Leistungen für (schwer-)behinderte Kollegen zur beruflichen Rehabilitation
- Behindertengerechte Ausstattung des Arbeitsplatzes
- Finanzielle Hilfen, Kraftfahrzeughilfe, technische Arbeitshilfen, Arbeitsassistenz, medizinische und psychologische Hilfen
- Berufliche Anpassung und Weiterbildung
- Finanzielle Leistungen an den Arbeitgeber
Externe Leistungen zur Arbeitsplatzerhaltung (schwer-)behinderter Menschen
- Leistungen der Rehabilitationsträger nach dem SGB IX
- Finanzielle Unterstützung und Beratung durch das Integrationsamt
- Hilfen durch Integrationsfachdienste - das sollten Sie wissen
- Kennen Sie nicht? Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR)
- Ergänzende unabhängige Teilhabebratung (EUTB) und persönliches Budget
Integration (schwer-)behinderter Kollegen durch Inklusionsvereinbarungen
- Initiativrecht der SBV zum Abschluss einer Inklusionsvereinbarung
- Unterstützung durch das Integrationsamt
- Berichtspflicht des Arbeitgebers auf der Schwerbehindertenversammlung über die Umsetzung der Inklusionsvereinbarung
Wichtige Regelungsbereiche von Inklusionsvereinbarungen
- Berücksichtigung (schwer-)behinderter Menschen bei Besetzung von Arbeitsplätzen
- Ausbildung behinderter Jugendlicher
- Umsetzung der betrieblichen Prävention durch Regelungen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement
- Beschäftigungsquote (schwer-)behinderter Menschen, Regelungen zur Teilzeitarbeit
Erarbeitung einer Inklusionsvereinbarung
- Darstellung und Analyse der Ist-Situation; Schwachstellen gezielt aufdecken
- Festlegen von erreichbaren, messbaren Zielen und Zielvereinbarungen
- Vereinbarungen erfolgreich umsetzen
- Berichtspflicht und Controlling der Zielerreichung
Extra für Sie
Unsere Lernformate
Präsenz
- Direkter Austausch mit Kollegen
- Lernen außerhalb des Arbeitsalltags
- Persönliche Betreuung inkl. Rahmenprogramm
Online
- Flexibel und ortsunabhängig
- Keine Reise- und Hotelkosten
- Fragen live über Teams stellen
Das bekommen Sie immer
Referenten aus der Praxis
Zertifikat als Nachweis
Kostenlose Seminarbeigaben
Rundum-Service
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung und Betriebsräte, die sich mit den Problemen (schwer-)behinderter Arbeitnehmer und den speziellen Schutzvorschriften zugunsten der (schwer-)behinderten Kollegen befassen.
Bewertungen & Teilnehmer-Feedback
Schulungsanspruch
Das Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich. Das Seminar ist auch für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats erforderlich. Auch wenn die Vertrauensperson der Schwerbehinderten selbst dem Betriebsrat als Mitglied angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres Betriebsratsmitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht aneignet (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.11.1989 - HPV TL 2960/87 = DB 19990, 1243).
Für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erfolgt die Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber nach § 179 Abs. 4 SGB IX.





