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Seminarinhalt
Basiswissen zur SBV-Wahl
- Probleme mit dem Schwellenwert? Betriebe zusammenfassen, um zu wählen!
- Über die Zusammensetzung und Amtszeit der SBV Bescheid wissen
- Wer kann die SBV wählen und wer kann gewählt werden?
- Förmliches oder vereinfachtes Wahlverfahren: Wesentliche Unterschiede im Überblick
- Wer trägt die Kosten der Wahl und wer hat besonderen Kündigungsschutz?
Wahl im vereinfachten Wahlverfahren erfolgreich durchführen
- Die Wahlversammlung gewissenhaft vorbereiten
- Als Wahlleiter kompetent durch die Wahlversammlung führen
- Wahlvorschläge entgegennehmen und Stimmzettel korrekt erstellen
- Zankapfel Briefwahl: Inzwischen zulässig?
- Unnötige Fehler bei der Stimmabgabe vermeiden
Besondere Schritte im förmlichen Wahlverfahren
- Rechte und Aufgaben des Wahlvorstands kennen
- Die Wählerliste fehlerfrei erstellen
- Das muss "sitzen": Zwingende Inhalte im Wahlausschreiben
- Wahlvorschläge überprüfen und ordnungsgemäß bekanntmachen
- Alles Wissenswerte zur Stimmabgabe und Briefwahl
Nach der Wahl: So geht's weiter!
- Das Wahlergebnis korrekt ermitteln und bekanntgeben
- Totalschaden, aber vermeidbar: Wahlanfechtung, Nichtigkeit, Wahlwiederholung
- Die Wahl(en) nach der Wahl: G-SBV und K-SBV
Extra für Sie
Unsere Lernformate
Präsenz
- Direkter Austausch mit Kollegen
- Lernen außerhalb des Arbeitsalltags
- Persönliche Betreuung inkl. Rahmenprogramm
Online
- Flexibel und ortsunabhängig
- Keine Reise- und Hotelkosten
- Fragen live über Teams stellen
Inhouse
- Inhalte maßgeschneidert fürs Gremium
- Ort, Thema und Termin flexibel
- Einheitlicher Wissensstand
Das bekommen Sie immer
Referenten aus der Praxis
Zertifikat als Nachweis
Kostenlose Seminarbeigaben
Rundum-Service
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle SBV-Wahlvorstände sowie für alle Vertrauenspersonen, die mit der Vorbereitung und Durchführung der SBV-Wahl betraut sind.
Bewertungen & Teilnehmer-Feedback
Schulungsanspruch
Der Besuch dieses Seminars ist gemäß § 177 Abs. 6 Satz 2 SGB IX für Personen erforderlich, die das Wissen zur Durchführung der SBV-Wahl benötigen und über keine entsprechenden Kenntnisse verfügen. Gleiches gilt gemäß § 179 Abs. 4 SGB IX für Schwerbehindertenvertreter und gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG für Betriebsräte.





