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Fakten zum Seminar

Sem. Nr.
BR298-1905
Hotel
ARCOTEL Rubin

Steindamm 63

20099 Hamburg

Von
11. Mai 2026 12:00 Uhr
Bis
14. Mai 2026 10:30 Uhr
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Preise

1. Teilnehmer
1.589,00 €
2. Teilnehmer
1.526,00 €
3. Teilnehmer
1.478,00 €
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Schwerbehindertenvertretung Teil 2

Schwerbehindertenvertretung Teil 2

Besondere Schutzrechte (schwer-)behinderter Kollegen durchsetzen

4,7 von 5
(2.601 Bewertungen)

Details

Als SBV vertreten Sie Ihre (schwer-)behinderten Kollegen bei Kündigungsschutz, Arbeitsplatzgestaltung und Gleichstellung. In diesem Seminar lernen Sie, wie Sie Beteiligungsrechte bei personellen Maßnahmen durchsetzen und die besonderen arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften sicher anwenden. Zusätzlich stärken Sie Ihre Beratungskompetenz mit praxisnahen Kommunikationstipps. Jetzt anmelden und in komplexen Fällen souverän handeln!

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inkl. Kostenübernahmeerklärung

Kostenlos
für Sie

  • Schwerbehindertenarbeitsrecht
  • Sozialgesetzbuch IX
  • Arbeitsgesetze
  • Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
  • Umfangreiche Seminarunterlagen
  • Praktische Tasche
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Ihr
Seminarinhalt

  • Anspruch auf behindertengerechten Arbeitsplatz
  • Zusatzurlaub; besonderer Kündigungsschutz
  • Leistungsverweigerungsrecht bei Mehrarbeit, Nachtarbeit
  • Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung - was steht im Gesetz?
  • Bei der Wahrnehmung besonderer Rechte im Beruf
  • Durch die Überwachung der Pflichten des Arbeitgebers bei der Beschäftigung (schwer-) behinderter Menschen
  • Bei Behörden und vor Gericht
  • Beteiligung bei Versetzung (schwer-)behinderter Menschen
  • Recht auf Einsicht in Bewerbungsunterlagen
  • Vorstellungsgespräche - Teilnahmerecht der SBV
  • Beteiligung der SBV bei Beendigung von Arbeitsverhältnissen
  • Abmahnung, Kündigung, Aufhebungsvertrag
  • Verpflichtung des Betriebsrats zur Unterstützung der SBV
  • Teilnahmerecht der SBV an Betriebsrats- und Ausschusssitzungen
  • Einsicht in Protokolle und andere Unterlagen des BR
  • Aussetzung von Beschlüssen auf Antrag der SBV
  • Mitwirkung der SBV bei Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleich, Sozialplan
  • Entscheidungen zum Diskriminierungsverbot bei Einstellung und Beförderung (schwer-)behinderter Menschen
  • Aktuelle Rechtsprechung zum Kündigungsschutz (schwer-)behinderter Menschen
  • Tendenzen im Erwerbsminderungsrecht

Wichtige
Hinweise

Kenntnisse zum Schwerbehindertenrecht aus dem Seminar Schwerbehindertenvertretung Teil 1 sind erforderlich.

Ihr
Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung und BR-Mitglieder, die mit den besonderen Problemen (schwer-)behinderter Arbeitnehmer und den speziellen Schutzvorschriften der (schwer-)behinderten Kollegen befasst sind.

Ihr
Seminarablauf

13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Rahmenprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr MittagspauseEnde des Seminars
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.

Wichtige
Dokumente & Formulare

Beschlussmitteilung

Anmeldeformular

Seminarinhalt

Hotelprospekt

Informationen zum
Schulungsanspruch

BR

Das Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich. Das Seminar ist auch für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats erforderlich. Auch wenn die Vertrauensperson der Schwerbehinderten selbst dem Betriebsrat als Mitglied angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres Betriebsratsmitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht aneignet (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.11.1989 - HPV TL 2960/87 = DB 19990, 1243).

SBV

Für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erfolgen Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber nach § 179 Abs. 4 SGB IX.

Aktuelle
Bewertungen

92,39 %
Weiterempfehlung
4,7 von 5
(2.601 Bewertungen)
4,7
Seminarinhalt
4,8
Referent
4,6
Praxisrelevanz
4,6
Lernzuwachs

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Gelungene SBV-Arbeit professionell präsentieren

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31.03. — 03.04.2025Mo. Do.Montag Donnerstag
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31.03. — 03.04.2025Mo. Do.Montag Donnerstag
HamburgHoliday Inn Hamburg - City Nord
BR298-9100
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April 2025

14.04. — 17.04.2025Mo. Do.Montag Donnerstag
Frankfurt am MainBest Western Plus Welcome Hotel
14.04. — 17.04.2025Mo. Do.Montag Donnerstag
Frankfurt am MainBest Western Plus Welcome Hotel
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Mai 2025

05.05. — 08.05.2025Mo. Do.Montag Donnerstag
KölnPhiLeRo Hotel
05.05. — 08.05.2025Mo. Do.Montag Donnerstag
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Juli 2025

07.07. — 10.07.2025Mo. Do.Montag Donnerstag
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07.07. — 10.07.2025Mo. Do.Montag Donnerstag
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NürnbergNovina Hotel Südwestpark
21.07. — 24.07.2025Mo. Do.Montag Donnerstag
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29.07. — 01.08.2025Di. Fr.Dienstag Freitag
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August 2025

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16.09. — 19.09.2025Di. Fr.Dienstag Freitag
Berlinrelexa hotel Stuttgarter Hof
16.09. — 19.09.2025Di. Fr.Dienstag Freitag
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Besondere Schutzrechte (schwer-)behinderter Kollegen durchsetzen

Schwerbehindertenvertretung Teil 2

4,7 von 5
(2.601 Bewertungen)
www.waf-seminar.de
mail@waf-seminar.de
08158 99720

Als SBV vertreten Sie Ihre (schwer-)behinderten Kollegen bei Kündigungsschutz, Arbeitsplatzgestaltung und Gleichstellung. In diesem Seminar lernen Sie, wie Sie Beteiligungsrechte bei personellen Maßnahmen durchsetzen und die besonderen arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften sicher anwenden. Zusätzlich stärken Sie Ihre Beratungskompetenz mit praxisnahen Kommunikationstipps. Jetzt anmelden und in komplexen Fällen souverän handeln!

Kostenloses
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  • Schwerbehindertenarbeitsrecht
  • Sozialgesetzbuch IX
  • Arbeitsgesetze
  • Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
  • Umfangreiche Seminarunterlagen
  • Praktische Tasche

Fakten
zum Seminar

Sem. Nr.
BR298-1905
Hotel
ARCOTEL Rubin
Steindamm 63
20099 Hamburg
Von
11. Mai 2026 12:00 Uhr
Bis
14. Mai 2026 10:30 Uhr
Preise
1. Teilnehmer
1.589,00 €
2. Teilnehmer
1.526,00 €
3. Teilnehmer
1.478,00 €
Jeder weitere Teilnehmer
nur 169,00 €
Alle Preise zzgl. Hotel und MwSt.

Ihr
Seminarinhalt

Besondere Rechte (schwer-)behinderter Menschen im Arbeitsrecht kennen
  • Anspruch auf behindertengerechten Arbeitsplatz
  • Zusatzurlaub; besonderer Kündigungsschutz
  • Leistungsverweigerungsrecht bei Mehrarbeit, Nachtarbeit
  • Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung - was steht im Gesetz?
Unterstützung (schwer-)behinderter Kollegen durch die SBV
  • Bei der Wahrnehmung besonderer Rechte im Beruf
  • Durch die Überwachung der Pflichten des Arbeitgebers bei der Beschäftigung (schwer-) behinderter Menschen
  • Bei Behörden und vor Gericht
Rechte und Aufgaben der SBV bei personellen Angelegenheiten
  • Beteiligung bei Versetzung (schwer-)behinderter Menschen
  • Recht auf Einsicht in Bewerbungsunterlagen
  • Vorstellungsgespräche - Teilnahmerecht der SBV
  • Beteiligung der SBV bei Beendigung von Arbeitsverhältnissen
  • Abmahnung, Kündigung, Aufhebungsvertrag
Rechte der SBV gegenüber dem Betriebsrat
  • Verpflichtung des Betriebsrats zur Unterstützung der SBV
  • Teilnahmerecht der SBV an Betriebsrats- und Ausschusssitzungen
  • Einsicht in Protokolle und andere Unterlagen des BR
  • Aussetzung von Beschlüssen auf Antrag der SBV
  • Mitwirkung der SBV bei Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleich, Sozialplan
Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung zum Sozial- und Schwerbehindertenrecht
  • Entscheidungen zum Diskriminierungsverbot bei Einstellung und Beförderung (schwer-)behinderter Menschen
  • Aktuelle Rechtsprechung zum Kündigungsschutz (schwer-)behinderter Menschen
  • Tendenzen im Erwerbsminderungsrecht
Durchsetzung von Rechten der Schwerbehindertenvertretung

Wichtige
Hinweise

Kenntnisse zum Schwerbehindertenrecht aus dem Seminar Schwerbehindertenvertretung Teil 1 (https://www.waf-seminar.de/BR221) sind erforderlich.

Ihr
Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung und BR-Mitglieder, die mit den besonderen Problemen (schwer-)behinderter Arbeitnehmer und den speziellen Schutzvorschriften der (schwer-)behinderten Kollegen befasst sind.

Ihr
Seminarablauf

Erster Seminartag
Nach dem Empfang um 13:30 Uhr startet das Seminar um 14:00 Uhr und endet um 18:00 Uhr.
13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Weitere Seminartage
Das Seminar findet von 9:00 bis 16:30 Uhr statt mit anschließendem Rahmenprogramm.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Rahmenprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Letzter Seminartag
Das Seminar endet um 12:30 Uhr mit anschließendem Mittagessen.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr MittagspauseEnde des Seminars
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Alle Details anzeigen

Hier findet dieses Seminar statt
Seminarhotels

Holiday Inn Hamburg - City Nord - Hamburg, Best Western Plus Welcome Hotel - Frankfurt am Main, PhiLeRo Hotel - Köln, Novotel - Hannover, Steigenberger Hotel - Dortmund, Novina Hotel Südwestpark - Nürnberg, Holiday Inn - Lübeck, Novotel Freiburg am Konzerthaus - Freiburg, relexa hotel Stuttgarter Hof - Berlin, Dorint Hotel An den Westfalenhallen - Dortmund

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Bewertungen

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Das Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich. Das Seminar ist auch für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats erforderlich. Auch wenn die Vertrauensperson der Schwerbehinderten selbst dem Betriebsrat als Mitglied angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres Betriebsratsmitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht aneignet (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.11.1989 - HPV TL 2960/87 = DB 19990, 1243).

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Für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erfolgen Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber nach § 179 Abs. 4 SGB IX.