Fakten zum Seminar
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Fakten zum Seminar
Schwerbehindertenrecht - Update
Topaktuelles Wissen praxisnah erklärt
Details
Das Schwerbehindertenrecht entwickelt sich stetig weiter. Bleiben Sie hier am Ball und frischen Sie Ihr Wissen regelmäßig auf, um Ihre (schwer-)behinderten Kollegen bestmöglich zu unterstützen. Darüber hinaus haben Sie in diesem Seminar die Möglichkeit, sich über Ihre Erfahrungen mit Kollegen auszutauschen. So stärken Sie Ihre Handlungskompetenz.
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- Arbeitsgesetze
- Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Rucksack oder Tasche
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Ihr
Seminarinhalt
- Welche Gesetze sind neu und was bedeutet dies für die betriebliche Praxis?
- Über zu erwartende Änderungen frühzeitig Bescheid wissen
- Umfassende Beteiligungsrechte sinnvoll ausschöpfen
- Vertretung durch den Stellvertreter im Verhinderungsfall
- Aufgaben effektiv aufteilen: Was ist möglich?
- Refresh: Wissen, was das Bundesteilhabegesetz gebracht hat
- Informationsrechte der SBV systematisch einsetzen
- Als SBV auf Einstellungen Einfluss nehmen
- Update in Sachen Schwerbehinderung und Gleichstellung
- Arbeitsplätze behinderungsgerecht gestalten
- Bei Kündigungen gekonnt Stellung nehmen
- Inklusionsvereinbarungen sinnvoll einsetzen
- Gestärkte Rechte der SBV: Diese Entscheidungen sollten Sie unbedingt kennen
- Grundlegende Urteile zur Benachteiligung Schwerbehinderter einordnen
- Wichtige Rechtsprechung zum BEM praxisnah für Sie aufbereitet
- Sonstige bedeutsame Gerichtsentscheidungen für Ihre SBV-Arbeit nutzen
Ihr
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung und Betriebsräte, die mit den besonderen Problemen (schwer-)behinderter Arbeitnehmer und den speziellen Schutzvorschriften (schwer-)behinderter Kollegen befasst sind.
Ihr
Seminarablauf
Wichtige
Dokumente & Formulare
Informationen zum
Schulungsanspruch
Das Seminar ist auch für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats erforderlich. Auch wenn die Vertrauensperson der Schwerbehinderten selbst dem Betriebsrat als Mitglied angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres Betriebsratsmitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht aneignet (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.11.1989 - HPV TL 2960/87 = DB 1990, 1243).
Für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erfolgen Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber nach § 179 Abs. 4 SGB IX.
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Als SBV bestens vorbereitet in die Zukunft!
Gesamt- und Konzernschwerbehindertenvertretung
Eine starke Stimme für Ihre (schwer-) behinderten Kollegen!
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Für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erfolgen Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber nach § 179 Abs. 4 SGB IX.