Fakten zum Seminar
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Arbeits- und Gesundheitsschutz Teil 1
Als Betriebsrat im Arbeits- und Gesundheitsschutz aktiv werden
Details
Kennen Sie als Betriebsrat Ihre Rechte und Pflichten im Arbeits- und Gesundheitsschutz (AuG)? In diesem Einsteiger-Seminar bekommen Sie einen Überblick über die gesetzlichen Grundlagen und die wichtigsten Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats beim AuG. Darüber hinaus erhalten Sie von unseren Experten zahlreiche Praxistipps, um Ihren Arbeitgeber von nötigen Maßnahmen zu überzeugen.
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Kostenlos
für Sie
- Praxiskommentar Arbeitsschutzrecht
- DGUV-Regel 100-001
- Arbeitsgesetze
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Praktische Tasche
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Ihr
Seminarinhalt
- Sich die Ziele und Herausforderungen im betrieblichen AuG klarmachen
- Die wichtigsten Begriffe und Definitionen rund um den Arbeitsschutz
- Einen Überblick über die Aufgaben des Betriebsrats beim AuG erhalten
- Hintergründe kennen: Zahlen, Daten und Fakten zu betrieblichen Erkrankungen
- Aufbau und Struktur des Arbeitsschutzrechts kennenlernen
- Die wichtigsten Vorschriften und Verordnungen im Überblick
- Regelwerke einordnen und deren Anwendung in der Praxis verstehen
- Die Bedeutung von Betriebsvereinbarungen im AuG erkennen
- Die Durchführung von Gesetzen und Vorschriften im Betrieb überwachen
- Betriebliche Gestaltungsfelder als BR erkennen und angehen
- Beim AuG effektiv mitbestimmen und wichtige Maßnahmen durchsetzen
- Informations- und Mitwirkungsrechte nach dem BetrVG gewinnbringend nutzen
- Grundzüge von Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsplatzanalyse kennen
- Aufgabe und Stellung der Arbeitsschutzverantwortlichen verstehen
- Ein innerbetriebliches Arbeitsschutznetzwerk aufbauen und pflegen
- Arbeitsschutzausschuss: so setzt er sich zusammen und das sind seine Aufgaben
- Als BR mit Betriebsarzt und Sifa perfekt zusammenarbeiten
Wichtige
Hinweise
Beachten Sie auch das Aufbauseminar Arbeits- und Gesundheitsschutz Teil 2 zur Erweiterung und Vertiefung.
Ihr
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder des Betriebsrats, insbesondere für alle Mitglieder des Arbeitsschutzausschusses.
Ihr
Seminarablauf
Wichtige
Dokumente & Formulare
Informationen zum
Schulungsanspruch
Die in diesem Seminar vermittelten Grundkenntnisse auf dem Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, der Arbeitssicherheit und der Unfallverhütung sind nach § 37 Abs. 6 BetrVG grundsätzlich für jedes Betriebsratsmitglied erforderlich (vgl. BAG vom 15.05.1986 - ABR74/83).
Es gehört nach § 178 Abs. 1 SGB IX zu den Aufgaben der SBV, darüber zu wachen, dass die zugunsten schwerbehinderter Arbeitnehmer geltenden Gesetze und Verordnungen im Betrieb durchgeführt werden. Rechtliche Ansatzpunkte für das Tätigwerden der SBV ergeben sich beispielsweise aus Gefährdungsanalysen nach dem Arbeitsschutzgesetz oder aus dem Arbeitssicherheitsgesetz. Einbezogen ist deshalb auch der Arbeitsschutz soweit es um die behindertengerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen geht. Dieses Seminar ist daher nach § 179 Abs. 4 SGB IX auch für die SBV erforderlich.
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Arbeits- und Gesundheitsschutz Teil 1
Als Betriebsrat im Arbeits- und Gesundheitsschutz aktiv werden
Kennen Sie als Betriebsrat Ihre Rechte und Pflichten im Arbeits- und Gesundheitsschutz (AuG)? In diesem Einsteiger-Seminar bekommen Sie einen Überblick über die gesetzlichen Grundlagen und die wichtigsten Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats beim AuG. Darüber hinaus erhalten Sie von unseren Experten zahlreiche Praxistipps, um Ihren Arbeitgeber von nötigen Maßnahmen zu überzeugen.
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Hinweise
Beachten Sie auch das Aufbauseminar Arbeits- und Gesundheitsschutz Teil 2 (https://www.waf-seminar.de/BR393) zur Erweiterung und Vertiefung.
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Hier findet dieses Seminar statt
Seminarhotels
PhiLeRo Hotel - Köln, Dorint Kongresshotel - Mannheim, Sauerland Stern Hotel - Willingen, Leonardo Royal Hotel Köln Am Stadtwald - Köln, Courtyard by Marriott - Dresden, Courtyard by Marriott - Schwerin, Welcome Hotel - Bad Arolsen, NH Hotel Berlin Alexanderplatz - Berlin, NH Düsseldorf City Nord - Düsseldorf, Allgäu Stern Hotel - Sonthofen
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Schulungsanspruch
Die in diesem Seminar vermittelten Grundkenntnisse auf dem Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, der Arbeitssicherheit und der Unfallverhütung sind nach § 37 Abs. 6 BetrVG grundsätzlich für jedes Betriebsratsmitglied erforderlich (vgl. BAG vom 15.05.1986 - ABR74/83).
Es gehört nach § 178 Abs. 1 SGB IX zu den Aufgaben der SBV, darüber zu wachen, dass die zugunsten schwerbehinderter Arbeitnehmer geltenden Gesetze und Verordnungen im Betrieb durchgeführt werden. Rechtliche Ansatzpunkte für das Tätigwerden der SBV ergeben sich beispielsweise aus Gefährdungsanalysen nach dem Arbeitsschutzgesetz oder aus dem Arbeitssicherheitsgesetz. Einbezogen ist deshalb auch der Arbeitsschutz soweit es um die behindertengerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen geht. Dieses Seminar ist daher nach § 179 Abs. 4 SGB IX auch für die SBV erforderlich.