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Interessenausgleich und Sozialplan – Betriebsänderungen fair gestalten

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So handeln Sie als Betriebsrat in der Krise richtig

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Bei Kündigungen, Versetzungen und Interessenausgleich zählt Ihre Stimme.

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Häufige Fragen von
Betriebsräten in der Krise

Ja – laut § 111 BetrVG ist der Arbeitgeber verpflichtet, Sie frühzeitig und vollständig zu informieren. Ohne Ihre Beteiligung ist keine rechtssichere Umsetzung möglich.

Sie können widersprechen – z. B. wenn soziale Gesichtspunkte nicht berücksichtigt wurden (§ 102 BetrVG). Ein Widerspruch kann den Kündigungsschutz für die betroffene Person verbessern.

Mit dem richtigen Wissen. Unsere Seminare zeigen, wie Sie Ihre Rechte aktiv einfordern – und mit dem Arbeitgeber auf Augenhöhe verhandeln.

Darum sind wir
der perfekte Partner für Sie!

In über 230 unterschiedlichen Seminarthemen vermittelt die W.A.F. Wissen für Betriebsrat, SBV und JAV

Wissen für BR, SBV und JAV

Über 300 unterschiedliche Seminarthemen!

Das Service-Team der W.A.F. ist immer für Sie da!