Seminarinhalt
Definition und Erscheinungsformen
- Allgemeine Voraussetzungen einer Betriebsänderung kennen
- Praktisch relevante Fälle von Betriebsänderungen im Überblick
- Sonderfall: Betriebsübergang als Betriebsänderung?
Betriebsbedingte Kündigungen als Folge von Betriebsänderungen
- Wissen, was sich hinter der 3-Stufen-Prüfung des BAG verbirgt
- Besonderheiten bei der Sozialauswahl: Die Namensliste
- Massenentlassungsanzeige als Stolperfalle des Arbeitgebers
- Über Anhörung und Reaktionsmöglichkeiten des BR Bescheid wissen
Informationsrechte und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats
- Umfassende Information zu geplanten Maßnahmen rechtzeitig einfordern
- Betriebsänderungen mit dem Arbeitgeber konstruktiv beraten
- Vorschläge zur Beschäftigungssicherung unterbreiten
- Berater und Sachverständige zur Unterstützung hinzuziehen
- Durch Interessenausgleich und Sozialplan Härten vermeiden
Interessenausgleich
- Basiswissen: Inhalt, Zweck und Ablauf des Interessenausgleichs
- Verhandlungen über einen Interessenausgleich richtig führen
- Keine Regelung in Sicht? Die Einigungsstelle als Vermittler anrufen
- Den Interessenausgleich vom Sozialplan unterscheiden
- Nachteilsausgleich bei Abweichungen und nicht versuchtem Interessenausgleich
Sozialplan
- Basiswissen: Voraussetzungen, Inhalt und Wirkung von Sozialplänen
- Sozialplan mit dem Arbeitgeber zielgerichtet verhandeln
- Typische Regelungsinhalte von Sozialplänen kennen
- Rechtlich möglich? Änderung und Kündigung des Sozialplans
Downloads
Extra für Sie

- Handbuch Interessenausgleich und Sozialplan
- Arbeitsgesetze
- Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Praktische Tasche
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- Direkter Austausch mit Kollegen
- Lernen außerhalb des Arbeitsalltags
- Persönliche Betreuung inkl. Rahmenprogramm
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Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für Betriebsratsmitglieder, deren Betrieb jetzt oder in absehbarer Zeit von einer Betriebsänderung betroffen sein wird.
Schulungsanspruch
Für den oben genannten Teilnehmerkreis sind die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.


