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Seminarinhalt
Frühzeitiges Erkennen betrieblicher Veränderungen
- Alarmstufe Gelb: Risiken für den Betrieb rechtzeitig erkennen
- Indikatoren für die Krisenfrüherkennung: Das sollten Sie im Blick haben!
- Auskunftsrechte des Betriebsrats in wirtschaftlichen Angelegenheiten
- Informationsbeschaffung: Mit dem Wirtschaftsausschuss eng zusammenarbeiten
Überblick über die Bandbreite betrieblicher Veränderungen gewinnen
- Betriebliche Veränderung: Was ist hierunter zu verstehen?
- Formen betrieblicher Veränderungen voneinander unterscheiden
- Praktisch relevante Fälle betrieblicher Veränderungen im Überblick
Auf Betriebsänderungen gewinnbringend Einfluss nehmen
- Allgemeine Voraussetzungen und Erscheinungsformen von Betriebsänderungen
- Betriebsbedingte Kündigungen als Folge von Betriebsänderungen
- Als BR bei angekündigtem Stellenabbau an den richtigen Stellschrauben drehen
- Interessenausgleich und Sozialplan: Unvermeidbaren Personalabbau sozialverträglich gestalten
Weitere betriebliche Veränderungen kompetent begleiten
- Umwandlung und Verkauf: Die Rolle des BR bei Betriebsübergängen
- Als Betriebsrat auf Outsourcing-Maßnahmen richtig reagieren
- Insolvenz: Als BR zu einem tragfähigen Sanierungskonzept beitragen
Die Rolle des BR bei betrieblichen Veränderungen
- Eine klare Linie fahren: Meinungsbildung und Positionierung im Gremium
- Berater und Sachverständige zur Unterstützung hinzuziehen
- Die Belegschaft frühzeitig ins Boot holen: Sinnvoll oder nicht?
Extra für Sie
Unsere Lernformate
Präsenz
- Direkter Austausch mit Kollegen
- Lernen außerhalb des Arbeitsalltags
- Persönliche Betreuung inkl. Rahmenprogramm
Inhouse
- Inhalte maßgeschneidert fürs Gremium
- Ort, Thema und Termin flexibel
- Einheitlicher Wissensstand
Das bekommen Sie immer
Referenten aus der Praxis
Zertifikat als Nachweis
Kostenlose Seminarbeigaben
Rundum-Service
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Betriebsräte, in deren Betrieben krisenbedingte Veränderungsprozesse drohen oder bereits anstehen.
Bewertungen & Teilnehmer-Feedback
Schulungsanspruch
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für den oben genannten Personenkreis gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.


