Seminarinhalt
Frühzeitiges Erkennen betrieblicher Veränderungen
- Alarmstufe Gelb: Risiken für den Betrieb rechtzeitig erkennen
- Indikatoren für die Krisenfrüherkennung: Das sollten Sie im Blick haben!
- Auskunftsrechte des Betriebsrats in wirtschaftlichen Angelegenheiten
- Informationsbeschaffung: Mit dem Wirtschaftsausschuss eng zusammenarbeiten
Überblick über die Bandbreite betrieblicher Veränderungen gewinnen
- Betriebliche Veränderung: Was ist hierunter zu verstehen?
- Formen betrieblicher Veränderungen voneinander unterscheiden
- Praktisch relevante Fälle betrieblicher Veränderungen im Überblick
Auf Betriebsänderungen gewinnbringend Einfluss nehmen
- Allgemeine Voraussetzungen und Erscheinungsformen von Betriebsänderungen
- Betriebsbedingte Kündigungen als Folge von Betriebsänderungen
- Als BR bei angekündigtem Stellenabbau an den richtigen Stellschrauben drehen
- Interessenausgleich und Sozialplan: Unvermeidbaren Personalabbau sozialverträglich gestalten
Weitere betriebliche Veränderungen kompetent begleiten
- Umwandlung und Verkauf: Die Rolle des BR bei Betriebsübergängen
- Als Betriebsrat auf Outsourcing-Maßnahmen richtig reagieren
- Insolvenz: Als BR zu einem tragfähigen Sanierungskonzept beitragen
Die Rolle des BR bei betrieblichen Veränderungen
- Eine klare Linie fahren: Meinungsbildung und Positionierung im Gremium
- Berater und Sachverständige zur Unterstützung hinzuziehen
- Die Belegschaft frühzeitig ins Boot holen: Sinnvoll oder nicht?
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Extra für Sie

- Arbeitsgesetze
- Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Rucksack oder Tasche
Unsere Lernformate
Präsenz
- Direkter Austausch mit Kollegen
- Lernen außerhalb des Arbeitsalltags
- Persönliche Betreuung inkl. Rahmenprogramm
Inhouse
- Inhalte maßgeschneidert fürs Gremium
- Ort, Thema und Termin flexibel
- Einheitlicher Wissensstand
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Rundum-Service
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Betriebsräte, in deren Betrieben krisenbedingte Veränderungsprozesse drohen oder bereits anstehen.
Schulungsanspruch
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für den oben genannten Personenkreis gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.

