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Seminarinhalt
Grundlagen einer guten Zusammenarbeit
- Rollenklärung: Aufgaben von BR und WA voneinander abgrenzen
- Das Rechtsverhältnis beider Gremien zueinander verstehen
- Das jeweils andere Gremium als kompetenten Ansprechpartner wahrnehmen
- Sich die Vorteile einer engen Zusammenarbeit vor Augen führen
Informationsbeschaffung und -weitergabe durch den WA
- Als WA wirtschaftliche Angelegenheiten mit dem Unternehmer beraten
- Informationen, Unterlagen und Berichte frühzeitig anfordern
- Vorlage aller zur Beratung notwendigen Unterlagen sicherstellen
- Den BR in wirtschaftlichen Angelegenheiten unverzüglich und vollständig informieren
- Rechtsfolgen verspäteter oder unterlassener Unterrichtung kennen
Mit Strategie und Taktik ans Ziel
- Als BR und WA eine gemeinsame Strategie entwickeln
- Taktische Aufgabenverteilung bei Informationsbeschaffung und Verhandlungen
- Gekonnt mit unterschiedlichen Interessen und Konflikten umgehen
Erfolgreiche Zusammenarbeit von BR und WA in der Praxis
- Geheimhaltungspflicht: Was gilt in der Zusammenarbeit von BR und WA?
- Die gremienübergreifende Zusammenarbeit effektiv gestalten
- Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats zielgerichtet ausschöpfen
- Erweiterte Informationsrechte des WA sinnvoll nutzen
- Präsenz zeigen: Öffentlichkeitsarbeit des BR in wirtschaftlichen Angelegenheiten
Exkurs: Zusammenarbeit WA mit GBR, KBR und Aufsichtsrat
- Netzwerkarbeit: Mit weiteren Gremien effektiv zusammenarbeiten
- Gemeinsamen Austausch und gegenseitige Unterstützung fördern
Extra für Sie
Unser Lernformat
Präsenz
- Direkter Austausch mit Kollegen
- Lernen außerhalb des Arbeitsalltags
- Persönliche Betreuung inkl. Rahmenprogramm
Das bekommen Sie immer
Referenten aus der Praxis
Zertifikat als Nachweis
Kostenlose Seminarbeigaben
Rundum-Service
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für Betriebsratsmitglieder und Mitglieder des Wirtschaftsausschusses, die durch eine verbesserte Zusammenarbeit ihre Einflussmöglichkeiten in wirtschaftlichen Angelegenheiten ausbauen wollen.
Bewertungen & Teilnehmer-Feedback
Schulungsanspruch
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für den oben genannten Personenkreis, sofern diese dem Betriebsrat angehören, gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.




