Seminarinhalt
Rechtsgrundlagen des Wirtschaftsausschusses
- Zusammensetzung und Befugnisse des Wirtschaftsausschusses
- Ihre persönliche Rechtsstellung als WA-Mitglied
- Gewusst wie: Schulungsanspruch des Wirtschaftsausschusses
- Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse wahren, Schweigepflichten beachten
Aufgaben und Informationsrechte des Wirtschaftsausschusses
- Auskunftspflichten des Unternehmers in wirtschaftlichen Angelegenheiten
- Exkurs: Durchsetzung der Informationsrechte in der Praxis
- Wirtschaftliche Angelegenheiten mit dem Unternehmer auf Augenhöhe beraten
- Unterrichtung des Betriebsrats: Alarmsignale frühzeitig deuten und hierauf hinweisen
Organisation und Geschäftsabläufe im Wirtschaftsausschuss
- Strukturen schaffen: Vom WA-Sprecher bis zur Geschäftsordnung
- Sitzungen und Protokolle: Wann, wie oft, wer und wie?
- Hilfe erlaubt: Zu schwierigen Materien Sachverständige hinzuziehen
Basiswissen zu Jahresabschluss und Geschäftsbericht
- Aufbau und Bestandteile des Jahresabschlusses: Das gehört hinein!
- Die Struktur von Bilanz und GuV kennen und verstehen
- Aufgaben und wesentliche Inhalte von Anhang und Lagebericht
- Einsatz von Kennziffern bei der Aufbereitung und Auswertung von Jahresabschlüssen
Zusammenarbeit mit BR / GBR / KBR sowie Unternehmensleitung
- Wie können BR, GBR und KBR die Arbeit des WA optimal unterstützen?
- Tipps zur Konsensfindung und Umgang mit unterschiedlichen Interessen
- Beratung über den Jahresabschluss: Zielgerichtet und strukturiert Fragen!
- Praxistraining: Den Jahresabschluss mit der Unternehmensleitung besprechen
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Extra für Sie

- Lenovo-Tablet
- Handbuch Wirtschaftsausschuss
- Arbeitsgesetze
- Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
- Umfangreiche Seminarunterlagen
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- Lernen außerhalb des Arbeitsalltags
- Persönliche Betreuung inkl. Rahmenprogramm
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Rundum-Service
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder des Wirtschaftsausschusses und Schwerbehindertenvertreter, die an Sitzungen des Wirtschaftsausschusses beratend teilnehmen.
Schulungsanspruch
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für Mitglieder des Wirtschaftsausschusses nach § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.
Aufgrund des Teilnahmerechts der SBV an den Sitzungen des Wirtschaftsausschusses sind die in dem Seminar vermittelten Kenntnisse nach § 179 Abs. 4 SGB IX auch für die Schwerbehindertenvertretung erforderlich.


