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Seminarinhalt
Beteiligung des Betriebsrats in wirtschaftlichen Angelegenheiten
- Rechte des Betriebsrats in wirtschaftlichen Angelegenheiten
- Zusammenarbeit und Informationsbeschaffung durch den Wirtschaftsausschuss optimieren
- Gemeinsam Strategien entwickeln und Einfluss nehmen
Organisation und Steuerung des Unternehmens
- Rechtsformen von Unternehmen und ihre Auswirkungen
- Wo sind welche wirtschaftlichen Informationen vorhanden?
- Wie funktioniert die Planung und Steuerung des Unternehmens?
Finanzielle Situation des Unternehmens
- Informationen aus Buchhaltung und Controlling nutzen
- Aktuelle Angaben aus Monatsauswertungen gewinnen
- Welche Informationen enthalten Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung?
- Weiterführende Erläuterungen aus Anhang und Lagebericht analysieren
Zukünftige Situation des Unternehmens
- Folgen der Unternehmensplanung für die Personalsituation erkennen
- Wohin steuert das Unternehmen?
- Die Zukunftssicherung des Unternehmens beurteilen
Extra für Sie
Unsere Lernformate
Präsenz
- Direkter Austausch mit Kollegen
- Lernen außerhalb des Arbeitsalltags
- Persönliche Betreuung inkl. Rahmenprogramm
Online
- Flexibel und ortsunabhängig
- Keine Reise- und Hotelkosten
- Fragen live über Teams stellen
Inhouse
- Inhalte maßgeschneidert fürs Gremium
- Ort, Thema und Termin flexibel
- Einheitlicher Wissensstand
Das bekommen Sie immer
Referenten aus der Praxis
Zertifikat als Nachweis
Kostenlose Seminarbeigaben
Rundum-Service
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Betriebsratsmitglieder sowie Mitglieder des Wirtschaftsausschusses und Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat, die noch nicht über diese Grundkenntnisse verfügen.
Bewertungen & Teilnehmer-Feedback
Schulungsanspruch
Für alle, insbesondere auch neu gewählte Betriebsräte, ist die Teilnahme an diesem Seminar zu wirtschaftlichen Grundlagen erforderlich im Sinne von § 37 Abs. 6 BetrVG. Das Seminar informiert über die für die Arbeit im Betriebsrat und im Wirtschaftsausschuss gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlichen wirtschaftlichen Grundbegriffe. LAG Baden-Württemberg v. 08.11.1996 (5 TaBV 2/96): "Eine sachgerechte BR-Arbeit erfordert von jedem Betriebsratsmitglied einen gewissen Standard an allgemeinen (...) wirtschaftlichen Kenntnissen. Insoweit ist allen BR-Mitgliedern, sofern sie derartige Kenntnisse noch nicht besitzen, die Teilnahme an Schulungsveranstaltungen zu ermöglichen, die solche notwendigen und allgemeinen Kenntnisse vermitteln."



