Webinar: Drogen-, Alkohol- und Suchtkrankheiten Teil 1
Als Betriebsrat die Gefahren frühzeitig erkennen
Der Konsum von Suchtmitteln hat auch für die Arbeitswelt direkte Folgen. Probleme für betroffene Mitarbeiter und Arbeitgeber entstehen aber nicht erst, wenn bereits eine Abhängigkeitserkrankung vorliegt. In diesem Webinar erfahren Sie deshalb, wie Sie Suchtkrankheiten möglichst frühzeitig erkennen und Betroffenen von Anfang an helfen können.
Kostenlos
für Sie

- Arbeitsgesetze
Ihr
Seminarinhalt
- Ergebnisse aus der Hirnforschung
- Sucht und Drogenmissbrauch - klar definiert
- Ergebnisse des Suchtreports 2020
- Entwicklung
- Früh- und Spätsymptome erkennen
- Medizinische Folgen
- Therapieformen und -chance
- Umgang mit alkoholisierten Mitarbeitern
- 0,0 Promille in den Betrieben - Pro und Contra
- Betriebsvereinbarung mit Stufenplan
- Grundsätze für die Wiedereingliederung von Suchtkranken in den Betrieb
- Sedativa, Hypnotika sowie weitere Medikamentengruppen
- Cannabis, Amphetamine und weitere Rauschmittel
- Spielsucht und sonstige Süchte
- Ansprache von Betroffenen
- Gesundheitstage und präventive Maßnahmen
- Gespräche professionell vorbereiten und kompetent führen
- Zusammenarbeit mit Kliniken und Selbsthilfegruppen
Ihr
Teilnehmerkreis
Das Webinar eignet sich für alle Betriebsratsmitglieder und Schwerbehindertenvertreter, in deren Betrieben Alkohol- und Suchtprobleme auftreten.
Ihr
Seminarablauf
Kurze Lerneinheiten von maximal 120 Minuten ermöglichen einen konzentrierten und effektiven Wissensaufbau. Die konkrete Anzahl, Lage und Dauer der Webinar-Module können Sie den einzelnen Webinar-Terminen entnehmen.
In unserem Live Chat haben Sie die Möglichkeit, während des Webinars mit dem Referenten zu kommunizieren und Ihre Fragen zu stellen. Sie brauchen nur einen Internet-Zugang und einen PC mit Lautsprecher. Die Zugangsdaten zu Ihrem gebuchten Live Webinar werden Ihnen nach der Buchung per E-Mail zugeschickt.
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Termin
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Informationen zum
Schulungsanspruch
Die in diesem Webinar vermittelten Kenntnisse können bei gegebenem Anlass im Betrieb gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. gemäß § 179 Abs. 4 SGB IX erforderlich sein. In größeren Betrieben ist der Besuch einer Schulung dieses Inhalts für zumindest ein BR-Mitglied erforderlich (LAG Düsseldorf v. 9.8.95 - 4 TaBv 38/95).