Webinar: Drogen-, Alkohol- und Suchtkrankheiten Teil 1
Suchterkrankungen im Betrieb frühzeitig erkennen und angehen
Details
Nach Wegfall des gesetzlichen Cannabis-Verbots erlangt das Thema Sucht und Rauschmittel im Betrieb besondere Aktualität. Denn durch problematische Konsummuster und diverse Suchtformen entstehen Jahr für Jahr gesellschaftlich und wirtschaftlich hohe Schäden. Als Betriebsrat liegt Ihnen die Gesundheit betroffener Kollegen mit Sicherheit am Herzen. In diesem Webinar erfahren Sie deshalb, wie Sie Suchtkrankheiten frühzeitig erkennen und den Betroffenen von Anfang an helfen können.
Kostenlos
für Sie

- Arbeitsgesetze
- Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
- Praktische Tasche
- Arbeitsgesetze
- Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
- Praktische Tasche
Kostenlos
für Sie

- Arbeitsgesetze
- Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
- Praktische Tasche
- Arbeitsgesetze
- Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
- Praktische Tasche
Ihr
Seminarinhalt
- Genuss, Gewohnheit oder schon Sucht - wo liegt die Grenze?
- Medizinische und psychologische Definition von "Sucht" kennen
- Über Begriff und Bedeutung der Co-Abhängigkeit Bescheid wissen
- So entsteht Sucht: Ergebnisse der Hirnforschung leicht vermittelt
- Alkohol, Cannabis & Co.: Verschiedene Suchtformen im Überblick
- Kein Randproblem: Zahlen und Fakten zu Abhängigkeitserkrankungen
- Reduzierte Arbeitsleistung: Wirtschaftliche Folgen von Suchterkrankungen
- Konfliktherd Sucht: Einflüsse auf das Sozialverhalten kennen
- Sucht als anerkannte Krankheit: Voraussetzungen und Rechtsfolgen
- Besonderheiten bei Entgeltfortzahlung, Abmahnung und Kündigung
- Wann ist eine Blutprobe in Bezug auf Alkohol und THC zulässig?
- Wann kann der Arbeitgeber berauschte Arbeitnehmer nach Hause schicken?
- Rauch- und Alkoholverbote: Schikane oder angebrachte Fürsorge?
- Wie erkennen Sie, dass Kollegen suchtmittelkrank oder -gefährdet sind?
- Den betrieblichen Umgang mit Betroffenen zum Thema machen
- Echte Solidarität vs. Co-Abhängigkeit: Hier ist Sensibilität gefragt!
- Aufgaben und Möglichkeiten des Betriebsrats bei suchtkranken Kollegen
- Betriebliches Gesundheitswesen: Aktivitäten der Prävention und Gesundheitsförderung
- Bei Suchtproblemen frühzeitig intervenieren und Hilfen vermitteln
- Interne Unterstützung: Die Einrichtung einer betrieblichen Suchtkrankenhilfe
- Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit externen Einrichtungen ausloten
- Mit einer Betriebsvereinbarung "Sucht"-Leitlinien aufstellen
Ihr
Teilnehmerkreis
Dieses Live Webinar eignet sich für alle Betriebsratsmitglieder und Schwerbehindertenvertreter, in deren Betrieben Alkohol- und Suchtprobleme auftreten.
Ihr
Seminarablauf
Kurze Lerneinheiten von maximal 120 Minuten ermöglichen einen konzentrierten und effektiven Wissensaufbau. Die konkrete Anzahl, Lage und Dauer der Webinar-Module können Sie den einzelnen Webinar-Terminen entnehmen.
In unserem Live Chat haben Sie die Möglichkeit, während des Webinars mit dem Referenten zu kommunizieren und Ihre Fragen zu stellen. Sie brauchen nur einen Internet-Zugang und einen PC mit Lautsprecher. Die Zugangsdaten zu Ihrem gebuchten Live Webinar werden Ihnen nach der Buchung per E-Mail zugeschickt.
Aktuelle
Bewertungen
Seminar-Empfehlungen für Sie
Teilnehmer dieses Seminars haben auch folgende Seminare besucht:
Drogen-, Alkohol- und Suchtkrankheiten Teil 2
Über verschiedene Suchtformen und Therapieansätze Bescheid wissen
Drogen-, Alkohol- und Suchtkrankheiten Teil 3
Professionelle Suchtprävention in betriebliche Abläufe integrieren
Webinar: Psychische Belastungen am Arbeitsplatz Teil 1
Als Betriebsrat psychische Belastungen zum Thema machen
Informationen zum
Schulungsanspruch
Die in diesem Webinar vermittelten Kenntnisse können bei gegebenem Anlass im Betrieb gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. gemäß § 179 Abs. 4 SGB IX erforderlich sein. In größeren Betrieben ist der Besuch einer Schulung dieses Inhalts für zumindest ein BR-Mitglied erforderlich (LAG Düsseldorf v. 9.8.95 - 4 TaBv 38/95).
Webinar: Drogen-, Alkohol- und Suchtkrankheiten Teil 1
Suchterkrankungen im Betrieb frühzeitig erkennen und angehen
Nach Wegfall des gesetzlichen Cannabis-Verbots erlangt das Thema Sucht und Rauschmittel im Betrieb besondere Aktualität. Denn durch problematische Konsummuster und diverse Suchtformen entstehen Jahr für Jahr gesellschaftlich und wirtschaftlich hohe Schäden. Als Betriebsrat liegt Ihnen die Gesundheit betroffener Kollegen mit Sicherheit am Herzen. In diesem Webinar erfahren Sie deshalb, wie Sie Suchtkrankheiten frühzeitig erkennen und den Betroffenen von Anfang an helfen können.
Kostenloses
Starter-Set
- Arbeitsgesetze
- Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
- Praktische Tasche

Ihr
Teilnehmerkreis
Dieses Live Webinar eignet sich für alle Betriebsratsmitglieder und Schwerbehindertenvertreter, in deren Betrieben Alkohol- und Suchtprobleme auftreten.
Kurze Lerneinheiten von maximal 120 Minuten ermöglichen einen konzentrierten und effektiven Wissensaufbau. Die konkrete Anzahl, Lage und Dauer der Webinar-Module können Sie den einzelnen Webinar-Terminen entnehmen.
In unserem Live Chat haben Sie die Möglichkeit, während des Webinars mit dem Referenten zu kommunizieren und Ihre Fragen zu stellen. Sie brauchen nur einen Internet-Zugang und einen PC mit Lautsprecher. Die Zugangsdaten zu Ihrem gebuchten Live Webinar werden Ihnen nach der Buchung per E-Mail zugeschickt.
Aktuelle
Bewertungen
95.54% Weiterempfehlung
Für Sie
Seminar-Empfehlungen
Drogen-, Alkohol- und Suchtkrankheiten Teil 2
Über verschiedene Suchtformen und Therapieansätze Bescheid wissenDrogen-, Alkohol- und Suchtkrankheiten Teil 3
Professionelle Suchtprävention in betriebliche Abläufe integrierenWebinar: Psychische Belastungen am Arbeitsplatz Teil 1
Als Betriebsrat psychische Belastungen zum Thema machenBesuchen Sie unsere Webseite für mehr Infos:www.waf-seminar.de/webinare
Informationen zum
Schulungsanspruch
Die in diesem Webinar vermittelten Kenntnisse können bei gegebenem Anlass im Betrieb gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. gemäß § 179 Abs. 4 SGB IX erforderlich sein. In größeren Betrieben ist der Besuch einer Schulung dieses Inhalts für zumindest ein BR-Mitglied erforderlich (LAG Düsseldorf v. 9.8.95 - 4 TaBv 38/95).