Seminare

Drogen-, Alkohol- und Suchtkrankheiten Teil 1

Suchterkrankungen im Betrieb erkennen – Als BR frühzeitig handeln!

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Ob Alkohol, Medikamente oder Cannabis - Suchterkrankungen am Arbeitsplatz bleiben oft unbemerkt, haben aber gravierende Folgen. Als Betriebsrat tragen Sie Verantwortung für die Gesundheit Ihrer Kollegen. In diesem Seminar lernen Sie, problematische Konsummuster zu erkennen, Anzeichen richtig einzuordnen und Betroffene gezielt zu unterstützen. Erfahren Sie, welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten und wie Sie aktiv zur Prävention beitragen können. Jetzt anmelden und Suchterkrankungen im Betrieb wirksam angehen!

Seminarinhalt

  • Genuss, Gewohnheit oder schon Sucht - wo liegt die Grenze?
  • Medizinische und psychologische Definition von "Sucht" kennen
  • Über Begriff und Bedeutung der Co-Abhängigkeit Bescheid wissen
  • So entsteht Sucht: Ergebnisse der Hirnforschung leicht vermittelt
  • Alkohol, Cannabis & Co.: Verschiedene Suchtformen im Überblick

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Extra für Sie

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  • Arbeitsgesetze
  • Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
  • Umfangreiche Seminarunterlagen
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Unsere Lernformate

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  • Direkter Austausch mit Kollegen
  • Lernen außerhalb des Arbeitsalltags
  • Persönliche Betreuung inkl. Rahmenprogramm
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  • Keine Reise- und Hotelkosten
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Ihr Plus im Seminar

Die erste KI für Betriebsräte – live im Seminar erleben, im Betriebsratsalltag nutzen.

Mit unserer App BR-Helden testen und vertiefen Sie Ihr Wissen – unterhaltsam und auf den Punkt.

Praxisnahe Filmeinspieler zeigen Ihnen typische Situationen und Fälle aus dem Betriebsratsalltag.

Im Seminar arbeiten Sie mit Musterformularen, die Sie direkt in Ihrer BR-Praxis einsetzen können.

Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für alle Betriebsratsmitglieder und Schwerbehindertenvertreter, in deren Betrieben Alkohol- und Suchtprobleme auftreten.

Schulungsanspruch

Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind bei betrieblichem Anlass gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG für Arbeit des Betriebsrats erforderlich. In größeren Betrieben ist der Besuch dieser Schulung für zumindest ein BR-Mitglied generell erforderlich (vgl. LAG Düsseldorf, Beschluss vom 09.08.1995, Az. 4 TaBv 38/95).

Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind bei betrieblichem Anlass gemäß § 179 Abs. 4 SGB IX erforderlich.

Bewertungen & Teilnehmer-Feedback

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76.75% Weiterempfehlung

1.342 Bewertungen

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Seminarinhalt
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Referent
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Praxisrelevanz
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Lernzuwachs