Tarifgebundener Betrieb

Handlungsspielräume des Betriebsrats kennen und nutzen

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Nach wie vor sind knapp 30 % der Betriebe in Deutschland tarifgebunden. Dies hat zur Folge, dass der Betriebsrat in der Ausübung seiner Mitbestimmungsrechte nicht nur gesetzliche Vorschriften, sondern auch den Vorrang tariflicher Regelungen zu berücksichtigen hat. Dies ist nicht immer leicht, Fehler können gravierende Folgen haben. Umschiffen Sie diese gefährliche Klippe und werden Sie Profi im Zusammenspiel von Tarifrecht und betrieblicher Mitbestimmung.

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  • Arbeitsgesetze
  • Umfangreiche Seminarunterlagen
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Ihr
Seminarinhalt

Rechtliche Besonderheiten bei Anwendung eines Tarifvertrags
  • Welche Tarifverträge gibt es und was bedeutet Allgemeinverbindlichkeit?
  • Gesetz, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Arbeitsvertrag - was gilt?
  • Grundsatz der Tarifeinheit - was ist das?
  • Arbeitsvertragliche Bezugnahmeklauseln unterscheiden
  • Vor- und Nachteile eines AT-Vertrages richtig einschätzen können
  • Wo kann man den Inhalt von Tarifverträgen einsehen?
Sich mit tarifvertraglichen Regelungen auskennen
  • Typische Regelungsinhalte kennen und näher beleuchten
  • Was sind die Besonderheiten eines Manteltarifvertrags?
  • Lohntarifverträge: alles über Eingruppierung und Leistungslohn wissen
Handlungsfelder des Betriebsrats im tarifgebundenen Betrieb
  • Als BR über die Einhaltung von Tarifverträgen wachen
  • Vorsicht: Sperrwirkung des § 77 Abs. 3 BetrVG unbedingt beachten!
  • Was wird üblicherweise in Tarifverträgen geregelt und worauf ist hierbei zu achten?
  • Was versteht man unter betrieblicher Öffnungsklausel?
  • Wichtige Mitbestimmungsrechte des BR, die vom Tarifvorrang tangiert sein können
Verbandsaustritt des Arbeitgebers
  • Führt ein Verbandsaustritt immer dazu, dass der Tarifvertrag nicht mehr gilt?
  • Kann ein Tarifvertrag "nachwirken" und was bedeutet dies?
  • Was ist unter begrenzter Fortdauer der Tarifbindung zu verstehen?
Einflussmöglichkeiten der Gewerkschaften im Betrieb
  • Initiativrechte der Gewerkschaften im Betrieb kennen
  • Haben Gewerkschaften ein Recht auf Teilnahme an BR-Sitzungen?
  • Beinhaltet das Teilnahmerecht an Betriebsversammlungen auch ein Rederecht?
  • Sich mit der Zulässigkeit gewerkschaftlicher Werbeveranstaltungen im Betrieb auskennen

Ihr
Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder des Betriebsrats, in deren Betrieb ein Tarifvertrag Anwendung findet.

Ihr
Seminarablauf

Erster Seminartag
Nach dem Empfang um 13:30 Uhr startet das Seminar um 14:00 Uhr und endet um 18:00 Uhr.
13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Weitere Seminartage
Das Seminar findet von 9:00 bis 16:30 Uhr statt mit anschließendem Freizeitprogramm.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Freizeitprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Letzter Seminartag
Das Seminar endet um 12:30 Uhr mit anschließendem Mittagessen.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr MittagspauseEnde des Seminars
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
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Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für alle Betriebsräte, in deren Betrieben ein Tarifvertrag Anwendung findet, gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.

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