Tarifgebundener Betrieb
Handlungsspielräume des Betriebsrats kennen und nutzen
Nach wie vor sind knapp 30 % der Betriebe in Deutschland tarifgebunden. Dies hat zur Folge, dass der Betriebsrat in der Ausübung seiner Mitbestimmungsrechte nicht nur gesetzliche Vorschriften, sondern auch den Vorrang tariflicher Regelungen zu berücksichtigen hat. Dies ist nicht immer leicht, Fehler können gravierende Folgen haben. Umschiffen Sie diese gefährliche Klippe und werden Sie Profi im Zusammenspiel von Tarifrecht und betrieblicher Mitbestimmung.
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Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder des Betriebsrats, in deren Betrieb ein Tarifvertrag Anwendung findet.
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Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für alle Betriebsräte, in deren Betrieben ein Tarifvertrag Anwendung findet, gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.
Tarifgebundener Betrieb
Handlungsspielräume des Betriebsrats kennen und nutzen
Details
Nach wie vor sind knapp 30 % der Betriebe in Deutschland tarifgebunden. Dies hat zur Folge, dass der Betriebsrat in der Ausübung seiner Mitbestimmungsrechte nicht nur gesetzliche Vorschriften, sondern auch den Vorrang tariflicher Regelungen zu berücksichtigen hat. Dies ist nicht immer leicht, Fehler können gravierende Folgen haben. Umschiffen Sie diese gefährliche Klippe und werden Sie Profi im Zusammenspiel von Tarifrecht und betrieblicher Mitbestimmung.
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Seminarinhalt
- Welche Tarifverträge gibt es und was bedeutet Allgemeinverbindlichkeit?
- Gesetz, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Arbeitsvertrag - was gilt?
- Grundsatz der Tarifeinheit - was ist das?
- Arbeitsvertragliche Bezugnahmeklauseln unterscheiden
- Vor- und Nachteile eines AT-Vertrages richtig einschätzen können
- Wo kann man den Inhalt von Tarifverträgen einsehen?
- Typische Regelungsinhalte kennen und näher beleuchten
- Was sind die Besonderheiten eines Manteltarifvertrags?
- Lohntarifverträge: alles über Eingruppierung und Leistungslohn wissen
- Als BR über die Einhaltung von Tarifverträgen wachen
- Vorsicht: Sperrwirkung des § 77 Abs. 3 BetrVG unbedingt beachten!
- Was wird üblicherweise in Tarifverträgen geregelt und worauf ist hierbei zu achten?
- Was versteht man unter betrieblicher Öffnungsklausel?
- Wichtige Mitbestimmungsrechte des BR, die vom Tarifvorrang tangiert sein können
- Führt ein Verbandsaustritt immer dazu, dass der Tarifvertrag nicht mehr gilt?
- Kann ein Tarifvertrag "nachwirken" und was bedeutet dies?
- Was ist unter begrenzter Fortdauer der Tarifbindung zu verstehen?
- Initiativrechte der Gewerkschaften im Betrieb kennen
- Haben Gewerkschaften ein Recht auf Teilnahme an BR-Sitzungen?
- Beinhaltet das Teilnahmerecht an Betriebsversammlungen auch ein Rederecht?
- Sich mit der Zulässigkeit gewerkschaftlicher Werbeveranstaltungen im Betrieb auskennen
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Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für alle Betriebsräte, in deren Betrieben ein Tarifvertrag Anwendung findet, gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.