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Schwerbehindertenvertretung (SBV)

SBV spezial: Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell

Stufenweise Wiedereingliederung kompetent und erfolgreich begleiten

Nach § 74 SGB V soll die stufenweise Wiedereingliederung arbeitsunfähigen Beschäftigten helfen, sich schrittweise wieder an die bisherige Arbeitsbelastung zu gewöhnen. Welche Voraussetzungen dafür vorliegen müssen, wie Sie als SBV betroffene Arbeitnehmer bestmöglich unterstützen und wie es im Falle eines Scheiterns weitergeht, erfahren Sie in diesem Seminar.

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für Sie

  • Arbeitsgesetze
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Ihr
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  • Was versteht man konkret unter dem Hamburger Modell?
  • Ziele des Hamburger Modells und Verhältnis zum BEM klären
  • Wann hat der Langzeiterkrankte einen Anspruch auf stufenweise Wiedereingliederung?
  • Ist die Teilnahme am Hamburger Modell für Arbeitnehmer freiwillig?
  • Besondere Regelungen für (schwer-)behinderte Menschen kennen
  • Nachteile des Hamburger Modells: Diese Punkte sollten Sie im Auge haben!
  • Aufbau und Inhalt eines Stufenplans: H ierauf ist unbedingt zu achten!
  • Wie lange kann die Wiedereingliederung dauern?
  • Anforderung an Arbeitsplatz und Arbeitsumfeld definieren
  • Stufenweise Wiedereingliederung auch für psychisch Erkrankte?
  • Funktion des Betriebsarztes näher beleuchten
  • Voraussetzung für Krankengeld, Übergangsgeld und Verletztengeld kennen
  • Ergänzende Leistungen: Hierauf haben Betroffene Anspruch!
  • Wie verhält es sich während der Wiedereingliederung mit dem Arbeitslohn?
  • Über Einschränkungen des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts Bescheid wissen
  • Wer bestimmt in der Wiedereingliederung die Arbeitszeiten?
  • Wie verhalten sich die stufenweise Wiedereingliederung und Urlaub zueinander?
  • Wann gilt eine Wiedereingliederung als gescheitert und wann kann sie abgebrochen werden?
  • Wie geht es weiter, wenn man ausgesteuert wird?
  • Alternativen zum Hamburger Modell: Medizinische und berufliche Rehabilitationsmaßnahmen
  • Erwerbsminderungsrente und alternative Rentenoptionen kennen
  • Langzeiterkrankte über die stufenweise Wiedereingliederung aufklären
  • Wiedereingliederungsplan kritisch prüfen und Verhältnis zu etwaigen Ersatzkräften klären
  • Vorgespräch zwischen dem Arbeitgeber und dem Betroffenen begleiten
  • Die einzelnen Stufen der Wiedereingliederung überwachen und zum Erfolg führen
  • Bei Überstunden und anderen kontraproduktiven Weisungen effektiv intervenieren

Ihr
Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung und BR-Mitglieder, in deren Betrieben Langzeiterkrankungen ein Thema sind.

Ihr
Seminarablauf

13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Rahmenprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr MittagspauseEnde des Seminars
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.

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Informationen zum
Schulungsanspruch

BR

Das Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich. Das Seminar ist auch für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats erforderlich. Auch wenn die Vertrauensperson der (schwer-)behinderten Menschen selbst dem Betriebsrat als Mitglied angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres Betriebsratsmitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht aneignet (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.11.1989 - HPV TL 2960/87 = DB 19990, 1243).

SBV spezial: Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell

Stufenweise Wiedereingliederung kompetent und erfolgreich begleiten

www.waf-seminar.de
mail@waf-seminar.de
08158 99720

Nach § 74 SGB V soll die stufenweise Wiedereingliederung arbeitsunfähigen Beschäftigten helfen, sich schrittweise wieder an die bisherige Arbeitsbelastung zu gewöhnen. Welche Voraussetzungen dafür vorliegen müssen, wie Sie als SBV betroffene Arbeitnehmer bestmöglich unterstützen und wie es im Falle eines Scheiterns weitergeht, erfahren Sie in diesem Seminar.

Kostenloses
Starter-Set

  • Arbeitsgesetze
  • Umfangreiche Seminarunterlagen
  • Rucksack oder Tasche

Ihr
Seminarinhalt

Grundsätze der stufenweisen Wiedereingliederung kennen
  • Was versteht man konkret unter dem Hamburger Modell?
  • Ziele des Hamburger Modells und Verhältnis zum BEM klären
  • Wann hat der Langzeiterkrankte einen Anspruch auf stufenweise Wiedereingliederung?
  • Ist die Teilnahme am Hamburger Modell für Arbeitnehmer freiwillig?
  • Besondere Regelungen für (schwer-)behinderte Menschen kennen
  • Nachteile des Hamburger Modells: Diese Punkte sollten Sie im Auge haben!
Inhaltliche Ausgestaltung
  • Aufbau und Inhalt eines Stufenplans: H ierauf ist unbedingt zu achten!
  • Wie lange kann die Wiedereingliederung dauern?
  • Anforderung an Arbeitsplatz und Arbeitsumfeld definieren
  • Stufenweise Wiedereingliederung auch für psychisch Erkrankte?
  • Funktion des Betriebsarztes näher beleuchten
  • Voraussetzung für Krankengeld, Übergangsgeld und Verletztengeld kennen
  • Ergänzende Leistungen: Hierauf haben Betroffene Anspruch!
Arbeitsrechtliche Besonderheiten während der Wiedereingliederung
  • Wie verhält es sich während der Wiedereingliederung mit dem Arbeitslohn?
  • Über Einschränkungen des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts Bescheid wissen
  • Wer bestimmt in der Wiedereingliederung die Arbeitszeiten?
  • Wie verhalten sich die stufenweise Wiedereingliederung und Urlaub zueinander?
Scheitern der Wiedereingliederung
  • Wann gilt eine Wiedereingliederung als gescheitert und wann kann sie abgebrochen werden?
  • Wie geht es weiter, wenn man ausgesteuert wird?
  • Alternativen zum Hamburger Modell: Medizinische und berufliche Rehabilitationsmaßnahmen
  • Erwerbsminderungsrente und alternative Rentenoptionen kennen
Handlungsoptionen der SBV ausloten
  • Langzeiterkrankte über die stufenweise Wiedereingliederung aufklären
  • Wiedereingliederungsplan kritisch prüfen und Verhältnis zu etwaigen Ersatzkräften klären
  • Vorgespräch zwischen dem Arbeitgeber und dem Betroffenen begleiten
  • Die einzelnen Stufen der Wiedereingliederung überwachen und zum Erfolg führen
  • Bei Überstunden und anderen kontraproduktiven Weisungen effektiv intervenieren

Ihr
Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung und BR-Mitglieder, in deren Betrieben Langzeiterkrankungen ein Thema sind.

Ihr
Seminarablauf

Erster Seminartag
Nach dem Empfang um 13:30 Uhr startet das Seminar um 14:00 Uhr und endet um 18:00 Uhr.
13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Weitere Seminartage
Das Seminar findet von 9:00 bis 16:30 Uhr statt mit anschließendem Rahmenprogramm.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Rahmenprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Letzter Seminartag
Das Seminar endet um 12:30 Uhr mit anschließendem Mittagessen.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr MittagspauseEnde des Seminars
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
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Schulungsanspruch

BR

Das Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich. Das Seminar ist auch für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats erforderlich. Auch wenn die Vertrauensperson der (schwer-)behinderten Menschen selbst dem Betriebsrat als Mitglied angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres Betriebsratsmitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht aneignet (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.11.1989 - HPV TL 2960/87 = DB 19990, 1243).