SBV spezial: Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell
Stufenweise Wiedereingliederung kompetent und erfolgreich begleiten
Nach § 74 SGB V soll die stufenweise Wiedereingliederung arbeitsunfähigen Beschäftigten helfen, sich schrittweise wieder an die bisherige Arbeitsbelastung zu gewöhnen. Welche Voraussetzungen dafür vorliegen müssen, wie Sie als SBV betroffene Arbeitnehmer bestmöglich unterstützen und wie es im Falle eines Scheiterns weitergeht, erfahren Sie in diesem Seminar.
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Seminarinhalt
- Was versteht man konkret unter dem Hamburger Modell?
- Ziele des Hamburger Modells und Verhältnis zum BEM klären
- Wann hat der Langzeiterkrankte einen Anspruch auf stufenweise Wiedereingliederung?
- Ist die Teilnahme am Hamburger Modell für Arbeitnehmer freiwillig?
- Besondere Regelungen für (schwer-)behinderte Menschen kennen
- Nachteile des Hamburger Modells: Diese Punkte sollten Sie im Auge haben!
- Aufbau und Inhalt eines Stufenplans: H ierauf ist unbedingt zu achten!
- Wie lange kann die Wiedereingliederung dauern?
- Anforderung an Arbeitsplatz und Arbeitsumfeld definieren
- Stufenweise Wiedereingliederung auch für psychisch Erkrankte?
- Funktion des Betriebsarztes näher beleuchten
- Voraussetzung für Krankengeld, Übergangsgeld und Verletztengeld kennen
- Ergänzende Leistungen: Hierauf haben Betroffene Anspruch!
- Wie verhält es sich während der Wiedereingliederung mit dem Arbeitslohn?
- Über Einschränkungen des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts Bescheid wissen
- Wer bestimmt in der Wiedereingliederung die Arbeitszeiten?
- Wie verhalten sich die stufenweise Wiedereingliederung und Urlaub zueinander?
- Wann gilt eine Wiedereingliederung als gescheitert und wann kann sie abgebrochen werden?
- Wie geht es weiter, wenn man ausgesteuert wird?
- Alternativen zum Hamburger Modell: Medizinische und berufliche Rehabilitationsmaßnahmen
- Erwerbsminderungsrente und alternative Rentenoptionen kennen
- Langzeiterkrankte über die stufenweise Wiedereingliederung aufklären
- Wiedereingliederungsplan kritisch prüfen und Verhältnis zu etwaigen Ersatzkräften klären
- Vorgespräch zwischen dem Arbeitgeber und dem Betroffenen begleiten
- Die einzelnen Stufen der Wiedereingliederung überwachen und zum Erfolg führen
- Bei Überstunden und anderen kontraproduktiven Weisungen effektiv intervenieren
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Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung und BR-Mitglieder, in deren Betrieben Langzeiterkrankungen ein Thema sind.
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Seminarablauf
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Informationen zum
Schulungsanspruch
Das Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich. Das Seminar ist auch für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats erforderlich. Auch wenn die Vertrauensperson der (schwer-)behinderten Menschen selbst dem Betriebsrat als Mitglied angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres Betriebsratsmitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht aneignet (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.11.1989 - HPV TL 2960/87 = DB 19990, 1243).
SBV spezial: Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell
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Nach § 74 SGB V soll die stufenweise Wiedereingliederung arbeitsunfähigen Beschäftigten helfen, sich schrittweise wieder an die bisherige Arbeitsbelastung zu gewöhnen. Welche Voraussetzungen dafür vorliegen müssen, wie Sie als SBV betroffene Arbeitnehmer bestmöglich unterstützen und wie es im Falle eines Scheiterns weitergeht, erfahren Sie in diesem Seminar.
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