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Betriebsverfassungsrecht

Betriebsverfassungsrecht Teil 3

Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten – BR-Wissen aufbauen

4,7 von 5
(17.248 Bewertungen)

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Werden Sie zum Betriebsrats-Profi in wirtschaftlichen Angelegenheiten und nutzen Sie Ihre Mitbestimmungsrechte bei betrieblicher Weiterbildung und Mitarbeiterqualifizierung souverän. In diesem Seminar lernen Sie alle wesentlichen Vorschriften des Betriebsverfassungsrechts kennen und erfahren praxisnah, wie Sie diese erfolgreich anwenden. Jetzt anmelden und Ihre Betriebsratsarbeit auf das nächste Level bringen!

Kostenlos
für Sie

  • Handbuch Interessenausgleich und Sozialplan
  • Arbeitsgesetze
  • Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
  • Umfangreiche Seminarunterlagen
  • Praktischer Rucksack
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Ihr
Seminarinhalt

  • Informationen zur wirtschaftlichen Lage erhalten ohne Wirtschaftsausschuss
  • Wirtschaftsausschuss als Hilfe für den BR: Aufgaben und Befugnisse kennen
  • Über die Reichweite von Auskunftspflichten des Unternehmens Bescheid wissen
  • Von Einsichtsrechten in wirtschaftliche Unterlagen regelmäßig Gebrauch machen
  • Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Wirtschaftsausschuss optimieren
  • Unfallverhütung und Arbeitssicherheit als Aufgaben des Betriebsrats
  • Ihre Rechte im Arbeits- und Gesundheitsschutz effektiv nutzen
  • Arbeitsverfahren und –abläufe merklich verbessern
  • Betriebliche Bildungsmaßnahmen erfolgreich durchführen
  • Unter welchen Voraussetzungen ist von einer Betriebsänderung auszugehen?
  • Unterrichtung und Beratung; Hinzuziehung eines Beraters
  • Scharfes Schwert: Der Unterlassungsanspruch des Betriebsrats
  • Betriebsbedingte Kündigung: Was steht hierzu im Gesetz?
  • Inhalt, Zweck und Bedeutung des Interessenausgleichs
  • Zielgerichtet über den Interessenausgleich verhandeln
  • Wann ist ein Sozialplan aufzustellen?
  • Inhalt und Wirkung von Sozialplänen kennen
  • Einigungsstellenverfahren erfolgreich durchführen
  • Ablauf des Beschwerdeverfahrens kennen
  • Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats nutzen

Wichtige
Hinweise

Als Ergänzung können Sie das Seminar Wirtschaftswissen für Betriebsräte Teil 1 besuchen.

Ihr
Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für neu gewählte, wiedergewählte oder nachgerückte Betriebsratsmitglieder, Ersatzmitglieder und Schwerbehindertenvertreter, die bereits die Seminare Betriebsverfassungsrecht Teil 1 und Teil 2 besucht haben oder entsprechendes Praxiswissen besitzen.

Ihr
Seminarablauf

13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Rahmenprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr MittagspauseEnde des Seminars
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.

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11.08. — 14.08.2025Mo. Do.Montag Donnerstag
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BerlinHotel Berlin, Berlin
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18.08. — 21.08.2025Mo. Do.Montag Donnerstag
Frankfurt am MainMercure Hotel & Residenz Frankfurt Messe
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FreiburgNovotel Freiburg am Konzerthaus
25.08. — 28.08.2025Mo. Do.Montag Donnerstag
FreiburgNovotel Freiburg am Konzerthaus
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Informationen zum
Schulungsanspruch

BR

Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Dieses Seminar ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG.

SBV

Dieses Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX auch für die Schwerbehindertenvertretung erforderlich, da eine konstruktive Mitarbeit der Schwerbehindertenvertretung im Betriebsrat Grundkenntnisse im Betriebsverfassungsrecht erfordert.

Betriebsverfassungsrecht Teil 3

Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten – BR-Wissen aufbauen

4,7 von 5
(17.248 Bewertungen)
www.waf-seminar.de
mail@waf-seminar.de
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Werden Sie zum Betriebsrats-Profi in wirtschaftlichen Angelegenheiten und nutzen Sie Ihre Mitbestimmungsrechte bei betrieblicher Weiterbildung und Mitarbeiterqualifizierung souverän. In diesem Seminar lernen Sie alle wesentlichen Vorschriften des Betriebsverfassungsrechts kennen und erfahren praxisnah, wie Sie diese erfolgreich anwenden. Jetzt anmelden und Ihre Betriebsratsarbeit auf das nächste Level bringen!

Kostenloses
Starter-Set

  • Handbuch Interessenausgleich und Sozialplan
  • Arbeitsgesetze
  • Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
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Seminarinhalt

Ihre Beteiligungsrechte in wirtschaftlichen Angelegenheiten effektiv nutzen
  • Informationen zur wirtschaftlichen Lage erhalten ohne Wirtschaftsausschuss
  • Wirtschaftsausschuss als Hilfe für den BR: Aufgaben und Befugnisse kennen
  • Über die Reichweite von Auskunftspflichten des Unternehmens Bescheid wissen
  • Von Einsichtsrechten in wirtschaftliche Unterlagen regelmäßig Gebrauch machen
  • Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Wirtschaftsausschuss optimieren
Weitere Beteiligungsrechte in wichtigen Bereichen kennen
  • Unfallverhütung und Arbeitssicherheit als Aufgaben des Betriebsrats
  • Ihre Rechte im Arbeits- und Gesundheitsschutz effektiv nutzen
  • Arbeitsverfahren und –abläufe merklich verbessern
  • Betriebliche Bildungsmaßnahmen erfolgreich durchführen
Betriebsänderung - und nun? Ihre Rechte als Betriebsrat
  • Unter welchen Voraussetzungen ist von einer Betriebsänderung auszugehen?
  • Unterrichtung und Beratung; Hinzuziehung eines Beraters
  • Scharfes Schwert: Der Unterlassungsanspruch des Betriebsrats
  • Betriebsbedingte Kündigung: Was steht hierzu im Gesetz?
Interessenausgleich und Sozialplan: Ihre Chance als Betriebsrat
  • Inhalt, Zweck und Bedeutung des Interessenausgleichs
  • Zielgerichtet über den Interessenausgleich verhandeln
  • Wann ist ein Sozialplan aufzustellen?
  • Inhalt und Wirkung von Sozialplänen kennen
  • Einigungsstellenverfahren erfolgreich durchführen
Exkurs: Umgang mit Arbeitnehmerbeschwerden
  • Ablauf des Beschwerdeverfahrens kennen
  • Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats nutzen

Wichtige
Hinweise

Als Ergänzung können Sie das Seminar Wirtschaftswissen für Betriebsräte Teil 1 (https://www.waf-seminar.de/BR143) besuchen.

Ihr
Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für neu gewählte, wiedergewählte oder nachgerückte Betriebsratsmitglieder, Ersatzmitglieder und Schwerbehindertenvertreter, die bereits die Seminare Betriebsverfassungsrecht Teil 1 und Teil 2 besucht haben oder entsprechendes Praxiswissen besitzen.

Ihr
Seminarablauf

Erster Seminartag
Nach dem Empfang um 13:30 Uhr startet das Seminar um 14:00 Uhr und endet um 18:00 Uhr.
13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Weitere Seminartage
Das Seminar findet von 9:00 bis 16:30 Uhr statt mit anschließendem Rahmenprogramm.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Rahmenprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Letzter Seminartag
Das Seminar endet um 12:30 Uhr mit anschließendem Mittagessen.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr MittagspauseEnde des Seminars
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
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4.6Praxisrelevanz
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Informationen zum
Schulungsanspruch

BR

Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Dieses Seminar ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG.

SBV

Dieses Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX auch für die Schwerbehindertenvertretung erforderlich, da eine konstruktive Mitarbeit der Schwerbehindertenvertretung im Betriebsrat Grundkenntnisse im Betriebsverfassungsrecht erfordert.