Betriebliches Eingliederungsmanagement für die SBV
Schwerpunkt und Herausforderung für die Schwerbehindertenvertretung
Das Ziel des BEM ist es, die Arbeitsunfähigkeit der Beschäftigten eines Betriebes zu überwinden. Gleichzeitig dient es zur Vorbeugung erneuter Arbeitsunfähigkeit und zur langfristigen Erhaltung des Arbeitsplatzes. Hier darf auch die SBV nicht fehlen! In diesem Seminar lernen Sie das BEM und Ihre besonderen Rechte und Aufgaben als SBV kennen.
Ihr Nutzen
- Das BEM und die besonderen Rechte und Aufgaben der SBV hierbei kennen
- Nachteile für betroffene Kollegen beseitigen und Verbesserungen schaffen
- Betriebliche Regelungen zur Krankheitsvermeidung und zum präventiven Gesundheitsschutz mitgestalten
Seminarinhalt
BEM - was ist das eigentlich genau?
- Das BEM als Maßnahme zur Wiedereingliederung langfristig erkrankter Beschäftigter
- Ablauf, Funktionsweise und Vorteile des BEM
- Wichtige Faktoren für die erfolgreiche Einführung des BEM
- Die SBV: bedeutsame Aufgaben im Eingliederungsprozess betroffener Arbeitnehmer
Standortbestimmung - das BEM als Teil betrieblicher Gesundheitsförderung
- Aufgabe aller Beteiligter: was Arbeitgeber, Schwerbehindertenvertretung, Betriebsrat und externe Beteiligte für den Gesundheitsschutz tun können
- Krankheitsvermeidung und Gesundheitsförderung: was das BEM leisten kann
- Weitere Möglichkeiten neben dem BEM
Das BEM in der betrieblichen Realität
- Das Integrationsteam: Besetzung, Aufgaben und Rechte
- Aufbau eines betrieblichen Frühwarnsystems
- Die Auswahl geeigneter Maßnahmen für den eigenen Betrieb: von der Gefährdungsbeurteilung zu dem Krankenrückkehrgespräch über die Schaffung krankheits- und behindertengerechter Arbeitsplätze bis zur Einschaltung des Integrationsfachdienstes
Die Rechte der SBV im BEM
- Das Verhältnis zwischen BEM und den Regelungen des SGB IX zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
- Rechte, die die SBV zum Schutz und zur Förderung von Menschen mit Behinderung kennen und anwenden können sollte
- Wichtige Regelungen, die in eine Inklusionsvereinbarung gehören
- Die Kooperation der Schwerbehindertenvertretung mit dem Betriebsrat
Die SBV als Ansprechpartner Betroffener
- Fallspezifisches Management
- Die Beratung in emotional anspruchsvollen Situationen
- Mögliche Maßnahmen
Seminarablauf
Erster Seminartag:
13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks
14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.
15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *
18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
Weitere Seminartage:
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars
10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *
12:30 Uhr Mittagspause
13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars
15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *
16:30 Uhr Ende des Seminartages / Freizeitprogramm am Abend
Letzter Seminartag:
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars
10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *
12:30 Uhr Mittagspause
Ende des Seminars
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Seminarpreise
Preise pro Teilnehmer:
bei 1 Teilnehmer: 1.706,00 €
bei 2 Teilnehmern aus einem Betrieb: 1.638,00 €
ab 3 Teilnehmern aus einem Betrieb: 1.587,00 €
Die Preise verstehen sich pro Teilnehmer eines BR-Gremiums zu einem Termin und sind exklusive MwSt. sowie Nebenkosten (z.B. Reisekosten, Übernachtung und Verpflegung).
Unsere Seminarangebote richten sich nur an Firmen bzw. gewerbliche Kunden.
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder der SBV und für Betriebsräte, die sich für die besondere Situation von Menschen mit Behinderung im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements interessieren und hierbei helfend und unterstützend tätig werden wollen.
Schulungsanspruch für die Schwerbehindertenvertretung
Das Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich. Ebenfalls besteht eine Erforderlichkeit für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats. Auch wenn die Vertrauensperson der (schwer-)behinderten Menschen selbst dem Betriebsrat angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres BR-Mitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht aneignet (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.11.1989 - HPV TL 2960/87 = DB 19990, 1243).
Ihre Referenten
Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Arbeitsrecht ein.
Hinweis: Falls unser Referent aus nicht vorhersehbaren Gründen (z. B. Krankheit) das geplante Seminar nicht wahrnehmen kann, behalten wir uns das Recht vor, einen anderen qualifizierten Fachkollegen einzusetzen.
Seminar-Empfehlungen
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