Arbeitsschutzausschuss
Rechtsgrundlagen kennen und Einflussmöglichkeiten nutzen
Der Arbeitsschutzausschuss übernimmt eine zentrale Rolle im innerbetrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz. Zu seinen Zielen gehören die Verbesserung des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie die Unterstützung der Verantwortlichen im Betrieb in allen Fragen von Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit. Wir zeigen Ihnen, wie Sie als Betriebsrat Ihre Aufgaben und Beteiligungsmöglichkeiten im Arbeitsschutzausschuss zielgerichtet wahrnehmen.
Ihr
Seminarinhalt
- Bildung des Arbeitsschutzausschusses - ist das Pflicht?
- Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz - wo steht was?
- Wichtige Vorschriften im Betriebsverfassungsgesetz kennen
- Gesetzlich vorgeschriebene Zusammensetzung
- Bestimmung der Mitglieder - worauf ist zu achten?
- Geschäftsordnung: Was muss geregelt werden, was ist zulässig?
- Sitzungsintervalle; Verantwortung der Ausschussmitglieder
- Vorschläge für den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz entwickeln
- Auswertung und Vorbeugung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
- Mitarbeiterinformation
- Koordination des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Betrieb
- Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat, Arbeitgeber, Fachkräften für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt und Sicherheitsbeauftragten
- Rolle des Arbeitsschutzausschusses im betrieblichen Arbeitsschutzmanagement
- Mitbestimmungsrechte und Kontrollmöglichkeiten nutzen
- Informations- und Überwachungsrechte einsetzen
- Strategisches Vorgehen und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats
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Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder des Betriebsrats, insbesondere an die Mitglieder des Arbeitsschutzausschusses.
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Seminarablauf
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Informationen zum
Schulungsanspruch
Die in diesem Seminar vermittelten Grundkenntnisse auf dem Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, der Arbeitssicherheit und der Unfallverhütung sind nach § 37 Abs. 6 BetrVG grundsätzlich für jedes Betriebsratsmitglied erforderlich (vgl. BAG vom 15.05.1986 - ABR74/83).
Es gehört nach § 178 Abs. 1 SGB IX zu den Aufgaben der SBV, darüber zu wachen, dass die zugunsten schwerbehinderter Arbeitnehmer geltenden Gesetze und Verordnungen im Betrieb durchgeführt werden. Rechtliche Ansatzpunkte für das Tätigwerden der SBV ergeben sich beispielsweise aus Gefährdungsanalysen nach dem Arbeitsschutzgesetz oder aus dem Arbeitssicherheitsgesetz. Einbezogen ist deshalb auch der Arbeitsschutz soweit es um die behindertengerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen geht. Dieses Seminar ist daher nach § 179 Abs. 4 SGB IX auch für die SBV erforderlich.