Fakten zum Seminar
Preise
Fakten zum Seminar
Sozialrecht für Betriebsräte und SBV
Die wichtigsten Sozialgesetzbücher kurz und prägnant dargestellt
Fragen zu Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Rente - jeder Arbeitnehmer hat Berührungspunkte zum Sozialrecht. Wird mein Arbeitsunfall oder meine Berufskrankheit anerkannt? Betriebsräte und Schwerbehindertenvertretungen sind hier häufig die erste Anlaufstelle für Kollegen. Dieses Seminar führt Sie durch den Paragraphen-Dschungel der verschiedenen Sozialgesetzbücher und zeigt Ihnen praxisnahe Lösungen auf.
Fakten zum Seminar
Preise
Fakten zum Seminar
Kostenlos
für Sie
- Sozialgesetzbuch
- Arbeitsgesetze
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Praktische Tasche
- Sozialgesetzbuch
- Arbeitsgesetze
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Praktische Tasche
Kostenlos
für Sie
- Sozialgesetzbuch
- Arbeitsgesetze
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Praktische Tasche
- Sozialgesetzbuch
- Arbeitsgesetze
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Praktische Tasche
Ihr
Seminarinhalt
- Überblick über die wichtigsten Sozialgesetzbücher
- Verfahrensrecht: Der prozessuale Umgang mit Bescheiden
- Was tun bei langer Bearbeitungsdauer?
- Formalia einhalten: Arbeitslosmeldung und Antragstellung
- Anspruchsvoraussetzungen für Arbeitslosengeld (ALG) kennen
- Höhe und Dauer des ALG-Anspruchs
- Berücksichtigung von Einkommen und Abfindungen
- Unbedingt vermeiden: Sperrzeit und Ruhen des ALG
- Die (elektronische) Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
- Beginn, Höhe und Dauer des Krankengeldes
- Nach 78 Wochen ausgesteuert - was nun?
- Aufstockung des Krankengeldes
- Medizinische Reha: Umfang und Leistungen
- Exkurs: Basiswissen zum Kinderkrankengeld
- Überblick über die verschiedenen Renten wegen Alters
- Der rentenrechtliche Grundsatz: Reha vor Rente
- Beschäftigungsbrücken in die Rente kennen
- Leistungen zu Prävention, Reha und Teilhabe
- Voraussetzungen von Arbeits- und Wegeunfall kennen
- Meldeverfahren einhalten: Unfallanzeige und Arztbesuch
- Versicherte Leistungen: Verletztengeld und Verletztenrente
- Exkurs: Abgrenzung und Besonderheiten bei Berufskrankheiten
- Begriffsbestimmung: Wer ist schwerbehindert, wer gleichgestellt?
- Grad der Behinderung richtig ermitteln: Einzel- und Gesamt-GdB
- Besondere Rechte schwerbehinderter Menschen kennen
- Arbeitsplätze behindertengerecht einrichten
Ihr
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für diejenigen Mitglieder des Betriebsrats sowie für Schwerbehindertenvertretungen, die für Ihre Arbeit Basiswissen im Sozialrecht benötigen.
Ihr
Seminarablauf
Wichtige
Dokumente & Formulare
Informationen zum
Schulungsanspruch
Die Beratung von Arbeitnehmern und Überwachung der Einhaltung aller relevanten Sozialgesetze gehört gemäß § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG zu den Kernaufgaben des Betriebsrats. Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind insofern für den oben genannten Personenkreis gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.
Gleiches gilt für die Schwerbehindertenvertretung gemäß § 178 Abs. 1 SGB IX. Dieses Seminar ist daher nach § 179 Abs. 4 SGB IX auch für die SBV erforderlich.
Finden Sie einen
anderen Termin
Termine werden geladen
Sozialrecht für Betriebsräte und SBV
Die wichtigsten Sozialgesetzbücher kurz und prägnant dargestellt
Fragen zu Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Rente - jeder Arbeitnehmer hat Berührungspunkte zum Sozialrecht. Wird mein Arbeitsunfall oder meine Berufskrankheit anerkannt? Betriebsräte und Schwerbehindertenvertretungen sind hier häufig die erste Anlaufstelle für Kollegen. Dieses Seminar führt Sie durch den Paragraphen-Dschungel der verschiedenen Sozialgesetzbücher und zeigt Ihnen praxisnahe Lösungen auf.
Kostenloses
Starter-Set
- Sozialgesetzbuch
- Arbeitsgesetze
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Praktische Tasche
Fakten
zum Seminar
Ihr
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für diejenigen Mitglieder des Betriebsrats sowie für Schwerbehindertenvertretungen, die für Ihre Arbeit Basiswissen im Sozialrecht benötigen.
Hier findet dieses Seminar statt
Seminarhotels
Hotel Vier Jahreszeiten - Starnberg, centrovital - Berlin, relexa Hotel - Frankfurt am Main, PhiLeRo Hotel - Köln, Best Western Plus Hotel Böttcherhof - Hamburg
Informationen zum
Schulungsanspruch
Die Beratung von Arbeitnehmern und Überwachung der Einhaltung aller relevanten Sozialgesetze gehört gemäß § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG zu den Kernaufgaben des Betriebsrats. Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind insofern für den oben genannten Personenkreis gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.
Gleiches gilt für die Schwerbehindertenvertretung gemäß § 178 Abs. 1 SGB IX. Dieses Seminar ist daher nach § 179 Abs. 4 SGB IX auch für die SBV erforderlich.