Downloads

Beschlussmitteilung

Anmeldeformular

Seminare

Sozialrecht für Betriebsräte und SBV

Die wichtigsten Sozialgesetzbücher kurz und prägnant dargestellt

Fragen zu Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Rente - jeder Arbeitnehmer hat Berührungspunkte zum Sozialrecht. Wird mein Arbeitsunfall oder meine Berufskrankheit anerkannt? Betriebsräte und Schwerbehindertenvertretungen sind hier häufig die erste Anlaufstelle für Kollegen. Dieses Seminar führt Sie durch den Paragraphen-Dschungel der verschiedenen Sozialgesetzbücher und zeigt Ihnen praxisnahe Lösungen auf.

Kostenlos
für Sie

  • Sozialgesetzbuch
  • Arbeitsgesetze
  • Umfangreiche Seminarunterlagen
  • Praktische Tasche
  • Sozialgesetzbuch
  • Arbeitsgesetze
  • Umfangreiche Seminarunterlagen
  • Praktische Tasche

Kostenlos
für Sie

  • Sozialgesetzbuch
  • Arbeitsgesetze
  • Umfangreiche Seminarunterlagen
  • Praktische Tasche
  • Sozialgesetzbuch
  • Arbeitsgesetze
  • Umfangreiche Seminarunterlagen
  • Praktische Tasche

Ihr
Seminarinhalt

  • Überblick über die wichtigsten Sozialgesetzbücher
  • Verfahrensrecht: Der prozessuale Umgang mit Bescheiden
  • Was tun bei langer Bearbeitungsdauer?
  • Formalia einhalten: Arbeitslosmeldung und Antragstellung
  • Anspruchsvoraussetzungen für Arbeitslosengeld (ALG) kennen
  • Höhe und Dauer des ALG-Anspruchs
  • Berücksichtigung von Einkommen und Abfindungen
  • Unbedingt vermeiden: Sperrzeit und Ruhen des ALG
  • Die (elektronische) Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
  • Beginn, Höhe und Dauer des Krankengeldes
  • Nach 78 Wochen ausgesteuert - was nun?
  • Aufstockung des Krankengeldes
  • Medizinische Reha: Umfang und Leistungen
  • Exkurs: Basiswissen zum Kinderkrankengeld
  • Überblick über die verschiedenen Renten wegen Alters
  • Der rentenrechtliche Grundsatz: Reha vor Rente
  • Beschäftigungsbrücken in die Rente kennen
  • Leistungen zu Prävention, Reha und Teilhabe
  • Voraussetzungen von Arbeits- und Wegeunfall kennen
  • Meldeverfahren einhalten: Unfallanzeige und Arztbesuch
  • Versicherte Leistungen: Verletztengeld und Verletztenrente
  • Exkurs: Abgrenzung und Besonderheiten bei Berufskrankheiten
  • Begriffsbestimmung: Wer ist schwerbehindert, wer gleichgestellt?
  • Grad der Behinderung richtig ermitteln: Einzel- und Gesamt-GdB
  • Besondere Rechte schwerbehinderter Menschen kennen
  • Arbeitsplätze behindertengerecht einrichten
Alle Details anzeigen

Ihr
Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für diejenigen Mitglieder des Betriebsrats sowie für Schwerbehindertenvertretungen, die für Ihre Arbeit Basiswissen im Sozialrecht benötigen.

Ihr
Seminarablauf

13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Rahmenprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr MittagspauseEnde des Seminars
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.

Finden Sie den passenden
Termin

Hier findet dieses Seminar statt:
Seminarhotels

Informationen zum
Schulungsanspruch

BR

Die Beratung von Arbeitnehmern und Überwachung der Einhaltung aller relevanten Sozialgesetze gehört gemäß § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG zu den Kernaufgaben des Betriebsrats. Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind insofern für den oben genannten Personenkreis gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.

SBV

Gleiches gilt für die Schwerbehindertenvertretung gemäß § 178 Abs. 1 SGB IX. Dieses Seminar ist daher nach § 179 Abs. 4 SGB IX auch für die SBV erforderlich.

Sozialrecht für Betriebsräte und SBV

Die wichtigsten Sozialgesetzbücher kurz und prägnant dargestellt

www.waf-seminar.de
mail@waf-seminar.de
08158 99720

Fragen zu Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Rente - jeder Arbeitnehmer hat Berührungspunkte zum Sozialrecht. Wird mein Arbeitsunfall oder meine Berufskrankheit anerkannt? Betriebsräte und Schwerbehindertenvertretungen sind hier häufig die erste Anlaufstelle für Kollegen. Dieses Seminar führt Sie durch den Paragraphen-Dschungel der verschiedenen Sozialgesetzbücher und zeigt Ihnen praxisnahe Lösungen auf.

Kostenloses
Starter-Set

  • Sozialgesetzbuch
  • Arbeitsgesetze
  • Umfangreiche Seminarunterlagen
  • Praktische Tasche

Ihr
Seminarinhalt

Grundlagen und Systematik des Sozialrechts
  • Überblick über die wichtigsten Sozialgesetzbücher
  • Verfahrensrecht: Der prozessuale Umgang mit Bescheiden
  • Was tun bei langer Bearbeitungsdauer?
Arbeitslosenversicherung, SGB III
  • Formalia einhalten: Arbeitslosmeldung und Antragstellung
  • Anspruchsvoraussetzungen für Arbeitslosengeld (ALG) kennen
  • Höhe und Dauer des ALG-Anspruchs
  • Berücksichtigung von Einkommen und Abfindungen
  • Unbedingt vermeiden: Sperrzeit und Ruhen des ALG
Gesetzliche Krankenversicherung, SGB V
  • Die (elektronische) Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
  • Beginn, Höhe und Dauer des Krankengeldes
  • Nach 78 Wochen ausgesteuert - was nun?
  • Aufstockung des Krankengeldes
  • Medizinische Reha: Umfang und Leistungen
  • Exkurs: Basiswissen zum Kinderkrankengeld
Gesetzliche Rentenversicherung, SGB VI
  • Überblick über die verschiedenen Renten wegen Alters
  • Der rentenrechtliche Grundsatz: Reha vor Rente
  • Beschäftigungsbrücken in die Rente kennen
  • Leistungen zu Prävention, Reha und Teilhabe
Gesetzliche Unfallversicherung, SGB VII
  • Voraussetzungen von Arbeits- und Wegeunfall kennen
  • Meldeverfahren einhalten: Unfallanzeige und Arztbesuch
  • Versicherte Leistungen: Verletztengeld und Verletztenrente
  • Exkurs: Abgrenzung und Besonderheiten bei Berufskrankheiten
Schwerbehindertenrecht, SGB IX
  • Begriffsbestimmung: Wer ist schwerbehindert, wer gleichgestellt?
  • Grad der Behinderung richtig ermitteln: Einzel- und Gesamt-GdB
  • Besondere Rechte schwerbehinderter Menschen kennen
  • Arbeitsplätze behindertengerecht einrichten

Ihr
Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für diejenigen Mitglieder des Betriebsrats sowie für Schwerbehindertenvertretungen, die für Ihre Arbeit Basiswissen im Sozialrecht benötigen.

Ihr
Seminarablauf

Erster Seminartag
Nach dem Empfang um 13:30 Uhr startet das Seminar um 14:00 Uhr und endet um 18:00 Uhr.
13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Weitere Seminartage
Das Seminar findet von 9:00 bis 16:30 Uhr statt mit anschließendem Rahmenprogramm.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Rahmenprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Letzter Seminartag
Das Seminar endet um 12:30 Uhr mit anschließendem Mittagessen.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr MittagspauseEnde des Seminars
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Alle Details anzeigen

Hier findet dieses Seminar statt
Seminarhotels

Hotel Vier Jahreszeiten - Starnberg, centrovital - Berlin, relexa Hotel - Frankfurt am Main, PhiLeRo Hotel - Köln, Best Western Plus Hotel Böttcherhof - Hamburg, HYPERION Hotel - München

Informationen zum
Schulungsanspruch

BR

Die Beratung von Arbeitnehmern und Überwachung der Einhaltung aller relevanten Sozialgesetze gehört gemäß § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG zu den Kernaufgaben des Betriebsrats. Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind insofern für den oben genannten Personenkreis gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.

SBV

Gleiches gilt für die Schwerbehindertenvertretung gemäß § 178 Abs. 1 SGB IX. Dieses Seminar ist daher nach § 179 Abs. 4 SGB IX auch für die SBV erforderlich.