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Fakten zum Seminar

Sem. Nr.
BR499-6849
Hotel
PhiLeRo Hotel

Bennoplatz 2

51103 Köln

Von
10. November 2025 13:00 Uhr
Bis
12. November 2025 11:30 Uhr

Preise

1. Teilnehmer
1.797,00 €
2. Teilnehmer
1.726,00 €
3. Teilnehmer
1.672,00 €
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SBV-Wahl außerhalb des regelmäßigen Wahlzeitraums

SBV-Wahl außerhalb des regelmäßigen Wahlzeitraums

SBV-Wahl rechtssicher vorbereiten und durchführen

4,5 von 5
(891 Bewertungen)

Details

Grundsätzlich findet die SBV-Wahl in feststehenden Zeiträumen statt. Bei Neuwahl oder vorzeitigem Amtsende sind aber immer wieder auch SBV-Wahlen außerhalb des regelmäßigen Wahlzeitraums durchzuführen. Damit die Wahl zur SBV auf festem Boden steht, zeigen Ihnen unsere wahlerprobten Referenten alles, was Sie für eine erfolgreiche SBV-Wahl wissen müssen!

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Kostenlos
für Sie

  • Software zur SBV-Wahl 2022
  • Sozialgesetzbuch IX
  • Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
  • Umfangreiche Seminarunterlagen
  • Praktische Tasche
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Ihr
Seminarinhalt

  • Bei außerordentlicher Wahl wieder in den regelmäßigen Turnus kommen
  • Zusammensetzung und Amtszeit der SBV
  • Wer darf wählen, wer darf gewählt werden?
  • Förmliches oder vereinfachtes Wahlverfahren: In welchen Betrieben wird wie gewählt?
  • Wie viele Stellvertreter dürfen gewählt werden?
  • Wichtiges zur Wahlversammlung: Vorbereitung und Einladung
  • Welche Aufgaben hat der Wahlleiter?
  • Korrekter Ablauf der Wahlversammlung
  • Stimmabgabe und Stimmenauszählung: Das müssen Sie beachten
  • Wer bestellt den Wahlvorstand?
  • Rechte und Aufgaben des Wahlvorstands kennen
  • Liste der Wahlberechtigten fehlerfrei erstellen
  • Wahlausschreiben rechtssicher gestalten
  • Wahlvorschläge, Stützunterschriften und Zustimmungserklärung
  • Stimmzettel anfertigen und Stimmabgabe anfechtungsfrei durchführen
  • Besonderheiten und Ablauf der Briefwahl kennen
  • Im jeweiligen Wahlverfahren Wahlergebnisse korrekt ermitteln
  • Wann müssen Arbeitgeber und Betriebsrat informiert werden?
  • Nichtigkeit der Wahl und Wahlanfechtung
  • Schutz des Wahlverfahrens, der Wahlbewerber sowie des Wahlvorstands
  • Kosten der Wahl und Freistellung von der Arbeit
  • Welche Fristen sind wichtig?

Ihr
Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für Mitglieder des Wahlvorstands in Betrieben, in denen mindestens fünf (schwer-)behinderte oder ihnen gleichgestellte Mitarbeiter nicht nur vorübergehend beschäftigt sind.

Ihr
Seminarablauf

13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Rahmenprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr MittagspauseEnde des Seminars
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.

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Informationen zum
Schulungsanspruch

BR

Der Schulungsanspruch des Wahlvorstands folgt aus § 177 Abs. 6 S. 2 SGB IX iVm § 20 Abs. 3 BetrVG. Insoweit ist anerkannt, dass zur Betätigung im Wahlvorstand auch die Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung zur Unterweisung in die entsprechenden Aufgaben gehört. Deshalb ist der Arbeitgeber zur Freistellung von der beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Entgelts und zur Tragung der Schlungskosten verpfichtet (vgl. BAG, Beschluss vom 07.06.1984, Az. 6 AZR 3/82).

SBV

Für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erfolgen Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber nach § 179 Abs. 4 SGB IX.

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Weiterempfehlung
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04.08. — 06.08.2025Mo. Mi.Montag Mittwoch
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12.01. — 14.01.2026Mo. Mi.Montag Mittwoch
MünchenHoliday Inn
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April 2026

13.04. — 15.04.2026Mo. Mi.Montag Mittwoch
BremenINNSIDE by Melia
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SBV-Wahl rechtssicher vorbereiten und durchführen

SBV-Wahl außerhalb des regelmäßigen Wahlzeitraums

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www.waf-seminar.de
mail@waf-seminar.de
08158 99720

Grundsätzlich findet die SBV-Wahl in feststehenden Zeiträumen statt. Bei Neuwahl oder vorzeitigem Amtsende sind aber immer wieder auch SBV-Wahlen außerhalb des regelmäßigen Wahlzeitraums durchzuführen. Damit die Wahl zur SBV auf festem Boden steht, zeigen Ihnen unsere wahlerprobten Referenten alles, was Sie für eine erfolgreiche SBV-Wahl wissen müssen!

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  • Software zur SBV-Wahl 2022
  • Sozialgesetzbuch IX
  • Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
  • Umfangreiche Seminarunterlagen
  • Praktische Tasche

Fakten
zum Seminar

Sem. Nr.
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PhiLeRo Hotel
Bennoplatz 2
51103 Köln
Von
10. November 2025 13:00 Uhr
Bis
12. November 2025 11:30 Uhr
Preise
1. Teilnehmer
1.797,00 €
2. Teilnehmer
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3. Teilnehmer
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Jeder weitere Teilnehmer
nur 169,00 €
Alle Preise zzgl. Hotel und MwSt.

Ihr
Seminarinhalt

Rechtliches Basiswissen zur SBV-Wahl
  • Bei außerordentlicher Wahl wieder in den regelmäßigen Turnus kommen
  • Zusammensetzung und Amtszeit der SBV
  • Wer darf wählen, wer darf gewählt werden?
  • Förmliches oder vereinfachtes Wahlverfahren: In welchen Betrieben wird wie gewählt?
  • Wie viele Stellvertreter dürfen gewählt werden?
Wahl im vereinfachten Wahlverfahren erfolgreich durchführen
  • Wichtiges zur Wahlversammlung: Vorbereitung und Einladung
  • Welche Aufgaben hat der Wahlleiter?
  • Korrekter Ablauf der Wahlversammlung
  • Stimmabgabe und Stimmenauszählung: Das müssen Sie beachten
Besondere Schritte im förmlichen Wahlverfahren
  • Wer bestellt den Wahlvorstand?
  • Rechte und Aufgaben des Wahlvorstands kennen
  • Liste der Wahlberechtigten fehlerfrei erstellen
  • Wahlausschreiben rechtssicher gestalten
  • Wahlvorschläge, Stützunterschriften und Zustimmungserklärung
  • Stimmzettel anfertigen und Stimmabgabe anfechtungsfrei durchführen
  • Besonderheiten und Ablauf der Briefwahl kennen
Wahlergebnis korrekt ermitteln
  • Im jeweiligen Wahlverfahren Wahlergebnisse korrekt ermitteln
  • Wann müssen Arbeitgeber und Betriebsrat informiert werden?
  • Nichtigkeit der Wahl und Wahlanfechtung
Wichtige Rahmenbedingungen für die SBV-Wahl
  • Schutz des Wahlverfahrens, der Wahlbewerber sowie des Wahlvorstands
  • Kosten der Wahl und Freistellung von der Arbeit
  • Welche Fristen sind wichtig?

Ihr
Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für Mitglieder des Wahlvorstands in Betrieben, in denen mindestens fünf (schwer-)behinderte oder ihnen gleichgestellte Mitarbeiter nicht nur vorübergehend beschäftigt sind.

Ihr
Seminarablauf

Erster Seminartag
Nach dem Empfang um 13:30 Uhr startet das Seminar um 14:00 Uhr und endet um 18:00 Uhr.
13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Zweiter Seminartag
Das Seminar findet von 9:00 bis 16:30 Uhr statt mit anschließendem Rahmenprogramm.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Rahmenprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Letzter Seminartag
Das Seminar endet um 12:30 Uhr mit anschließendem Mittagessen.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr MittagspauseEnde des Seminars
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
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Adina Apartment Hotel - Leipzig, PhiLeRo Hotel - Köln, Holiday Inn - München/Unterhaching, INNSIDE by Melia - Bremen

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4.5Seminarinhalt
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4.4Praxisrelevanz
4.6Lernzuwachs

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Informationen zum
Schulungsanspruch

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Der Schulungsanspruch des Wahlvorstands folgt aus § 177 Abs. 6 S. 2 SGB IX iVm § 20 Abs. 3 BetrVG. Insoweit ist anerkannt, dass zur Betätigung im Wahlvorstand auch die Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung zur Unterweisung in die entsprechenden Aufgaben gehört. Deshalb ist der Arbeitgeber zur Freistellung von der beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Entgelts und zur Tragung der Schlungskosten verpfichtet (vgl. BAG, Beschluss vom 07.06.1984, Az. 6 AZR 3/82).

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Für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erfolgen Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber nach § 179 Abs. 4 SGB IX.