SBV-Wahl außerhalb des regelmäßigen Wahlzeitraums

SBV-Wahl rechtssicher vorbereiten und durchführen

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Grundsätzlich findet die SBV-Wahl in feststehenden Zeiträumen statt. Bei Neuwahl oder vorzeitigem Amtsende sind aber immer wieder auch SBV-Wahlen außerhalb des regelmäßigen Wahlzeitraums durchzuführen. Damit die Wahl zur SBV auf festem Boden steht, zeigen Ihnen unsere wahlerprobten Referenten alles, was Sie für eine erfolgreiche SBV-Wahl wissen müssen!

Kostenloses
Starter-Set

  • Arbeitsgesetze
  • Umfangreiche Seminarunterlagen
  • Rucksack oder Tasche

Ihr
Seminarinhalt

Rechtliches Basiswissen zur SBV-Wahl
  • Bei außerordentlicher Wahl wieder in den regelmäßigen Turnus kommen
  • Zusammensetzung und Amtszeit der SBV
  • Wer darf wählen, wer darf gewählt werden?
  • Förmliches oder vereinfachtes Wahlverfahren: In welchen Betrieben wird wie gewählt?
  • Wie viele Stellvertreter dürfen gewählt werden?
Wahl im vereinfachten Wahlverfahren erfolgreich durchführen
  • Wichtiges zur Wahlversammlung: Vorbereitung und Einladung
  • Welche Aufgaben hat der Wahlleiter?
  • Korrekter Ablauf der Wahlversammlung
  • Stimmabgabe und Stimmenauszählung: Das müssen Sie beachten
Besondere Schritte im förmlichen Wahlverfahren
  • Wer bestellt den Wahlvorstand?
  • Rechte und Aufgaben des Wahlvorstands kennen
  • Liste der Wahlberechtigten fehlerfrei erstellen
  • Wahlausschreiben rechtssicher gestalten
  • Wahlvorschläge, Stützunterschriften und Zustimmungserklärung
  • Stimmzettel anfertigen und Stimmabgabe anfechtungsfrei durchführen
  • Besonderheiten und Ablauf der Briefwahl kennen
Wahlergebnis korrekt ermitteln
  • Im jeweiligen Wahlverfahren Wahlergebnisse korrekt ermitteln
  • Wann muss Arbeitgeber und Betriebsrat informiert werden?
  • Nichtigkeit der Wahl und Wahlanfechtung
Wichtige Rahmenbedingungen für die SBV-Wahl
  • Schutz des Wahlverfahrens, der Wahlbewerber sowie des Wahlvorstands
  • Kosten der Wahl und Freistellung von der Arbeit
  • Welche Fristen sind wichtig?

Ihr
Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für Mitglieder des Wahlvorstands in Betrieben, in denen mindestens fünf (schwer-)behinderte oder ihnen gleichgestellte Mitarbeiter nicht nur vorübergehend beschäftigt sind.

Ihr
Seminarablauf

Erster Seminartag
Nach dem Empfang um 13:30 Uhr startet das Seminar um 14:00 Uhr und endet um 18:00 Uhr.
13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Zweiter Seminartag
Das Seminar findet von 9:00 bis 16:30 Uhr statt mit anschließendem Freizeitprogramm.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Freizeitprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Letzter Seminartag
Das Seminar endet um 12:30 Uhr mit anschließendem Mittagessen.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr MittagspauseEnde des Seminars
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
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Informationen zum
Schulungsanspruch

BR

Der Schulungsanspruch des Wahlvorstands folgt aus § 177 Abs. 6 S. 2 SGB IX iVm § 20 Abs. 3 BetrVG. Insoweit ist anerkannt, dass zur Betätigung im Wahlvorstand auch die Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung zur Unterweisung in die entsprechenden Aufgaben gehört. Deshalb ist der Arbeitgeber zur Freistellung von der beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Entgelts und zur Tragung der Schlungskosten verpfichtet (vgl. BAG, Beschluss vom 07.06.1984, Az. 6 AZR 3/82).

SBV

Für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erfolgen Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber nach § 179 Abs. 4 SGB IX.

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SBV-Wahl rechtssicher vorbereiten und durchführen

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Der Schulungsanspruch des Wahlvorstands folgt aus § 177 Abs. 6 S. 2 SGB IX iVm § 20 Abs. 3 BetrVG. Insoweit ist anerkannt, dass zur Betätigung im Wahlvorstand auch die Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung zur Unterweisung in die entsprechenden Aufgaben gehört. Deshalb ist der Arbeitgeber zur Freistellung von der beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Entgelts und zur Tragung der Schlungskosten verpfichtet (vgl. BAG, Beschluss vom 07.06.1984, Az. 6 AZR 3/82).

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