Seminare

SBV spezial: Rente und Schwerbehinderung

Als SBV kompetent und praxisnah durch den Renten-Dschungel

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Ein Kollege mit Schwerbehinderung will wissen, wann er ohne Abschläge in Rente gehen kann. Als SBV sind Sie im Betrieb oft die erste Anlaufstelle. Damit Sie Ihren Kollegen umfassende Auskünfte geben und sie bei Anträgen und Verfahren kompetent unterstützen können, erfahren Sie in diesem Seminar alles, was Sie zum Thema Alterssicherung wissen müssen.

Seminarinhalt

  • Der Weg zur Rente: Die Vorschriften im SGB VI kennen
  • Rentenabschläge: Wann sie anfallen und wie hoch sie sind
  • Besonderheiten bei der Rentenbesteuerung
  • Voraussetzungen für die Rente wegen Erwerbsminderung
  • Wann ist die Wartezeit vorzeitig erfüllt?

Downloads

Extra für Sie

W.A.F. Starter-Paket
  • Sozialgesetzbuch IX
  • Arbeitsgesetze
  • Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
  • Umfangreiche Seminarunterlagen
  • Praktische Tasche

Unsere Lernformate

Präsenz-Seminar Illustration

Seminar

  • Direkter Austausch mit Kollegen
  • Lernen außerhalb des Arbeitsalltags
  • Persönliche Betreuung inkl. Rahmenprogramm
Online-Seminar Illustration

Webinar

  • Flexibel und ortsunabhängig
  • Keine Reise- und Hotelkosten
  • Fragen live über Teams stellen

Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung und Betriebsräte, die sich mit den besonderen Bedürfnissen schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen am Arbeitsplatz und den speziellen Schutzvorschriften befassen.

Schulungsanspruch

Das Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich. Das Seminar ist auch für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats erforderlich. Auch wenn die Vertrauensperson der (schwer-)behinderten Menschen selbst dem Betriebsrat als Mitglied angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres Betriebsratsmitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht aneignet (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.11.1989 - HPV TL 2960/87 = DB 19990, 1243).

Für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erfolgen Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber nach § 179 Abs. 4 SGB IX.

Ihr Arbeitgeber hat nach § 37 Abs. 6, 40 Abs. 1 BetrVG grundsätzlich alle Kosten für erforderliche Schulungen zu tragen, insbesondere die Seminargebühren sowie erforderliche Fahrt- und Hotelkosten. Mehr

Bewertungen & Teilnehmer-Feedback

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Seminarinhalt
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Referent
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Praxisrelevanz
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Lernzuwachs

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