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Seminarinhalt
Altersrente bei Schwerbehinderung
- Der Weg zur Rente: Wichtige Vorschriften im SGB VI
- Wann gibt es Rentenabschläge?
- Welche Besonderheiten gibt es bei der Rentenbesteuerung?
- Voraussetzungen für Rente wegen Erwerbsminderung, § 43 SGB VI
- Vorzeitige Wartezeiterfüllung nach § 53 SGB VI
Welche Beschäftigungsbrücken gibt es?
- Verlängerte Lebensarbeitszeit, Teilrente und Langzeitkonten
- Arbeitslosengeld, Krankengeld und Altersteilzeit
- Regelungsmöglichkeiten durch Inklusionsvereinbarungen
Stolperfallen bei Arbeit im Alter
- Weiterarbeit über die Regelaltersgrenze hinaus: Was ist zu beachten?
- Hinzuverdienstmöglichkeiten und -grenzen
- Anspruch auf Weiterbildung auch für ältere (schwer-)behinderte Menschen?
- Verdienstsicherung auch bei nachlassender Leistungsfähigkeit?
Handlungsmöglichkeiten als SBV
- Beratung und Unterstützung
- Betriebsrenten und zusätzliche Alterssicherung
- Vorsicht bei Abfindungspauschalen in Sozialplänen
- Überblick über externe Beratungsstellen
Extra für Sie
Unsere Lernformate
Präsenz
- Direkter Austausch mit Kollegen
- Lernen außerhalb des Arbeitsalltags
- Persönliche Betreuung inkl. Rahmenprogramm
Online
- Flexibel und ortsunabhängig
- Keine Reise- und Hotelkosten
- Fragen live über Teams stellen
Das bekommen Sie immer
Referenten aus der Praxis
Zertifikat als Nachweis
Kostenlose Seminarbeigaben
Rundum-Service
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung und Betriebsräte, die sich mit den Herausforderungen (schwer-)behinderter Arbeitnehmer und den speziellen Schutzvorschriften zugunsten der (schwer-)behinderten Kollegen befassen.
Bewertungen & Teilnehmer-Feedback
Schulungsanspruch
Das Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich. Das Seminar ist auch für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats erforderlich. Auch wenn die Vertrauensperson der (schwer-)behinderten Menschen selbst dem Betriebsrat als Mitglied angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres Betriebsratsmitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht aneignet (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.11.1989 - HPV TL 2960/87 = DB 19990, 1243).
Für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erfolgen Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber nach § 179 Abs. 4 SGB IX.




