Seminare

Alternde Belegschaften

Zukunftsfähige Arbeitswelt aktiv mitgestalten!

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  • Seminar

Der demografische Wandel stellt Unternehmen und Betriebsräte vor neue Herausforderungen. Wie können ältere Arbeitnehmer langfristig leistungsfähig bleiben? Welche arbeits- und sozialrechtlichen Regelungen sowie staatlichen Fördermöglichkeiten gibt es? In diesem Seminar lernen Sie, wie Sie Mitbestimmung gezielt nutzen, um eine gesunde, generationengerechte Arbeitswelt zu schaffen und eine ausgewogene Altersstruktur im Betrieb zu fördern. Jetzt anmelden und die Zukunft der Arbeitswelt aktiv mitgestalten!

Seminarinhalt

  • Entwicklung der Altersstruktur in Deutschland
  • Auswirkungen auf Betriebe, Arbeitnehmer und Betriebsrat
  • Konsequenzen, Handlungsfelder für Betriebsrat und Betrieb

Downloads

Extra für Sie

W.A.F. Starter-Paket
  • Arbeitsgesetze
  • Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
  • Umfangreiche Seminarunterlagen
  • Rucksack oder Tasche

Unser Lernformat

Präsenz-Seminar Illustration

Seminar

  • Direkter Austausch mit Kollegen
  • Lernen außerhalb des Arbeitsalltags
  • Persönliche Betreuung inkl. Rahmenprogramm

Ihr Plus im Seminar

Die erste KI für Betriebsräte – live im Seminar erleben, im Betriebsratsalltag nutzen.

Mit unserer App BR-Helden testen und vertiefen Sie Ihr Wissen – unterhaltsam und auf den Punkt.

Praxisnahe Filmeinspieler zeigen Ihnen typische Situationen und Fälle aus dem Betriebsratsalltag.

Im Seminar arbeiten Sie mit Musterformularen, die Sie direkt in Ihrer BR-Praxis einsetzen können.

Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für alle BR-Mitglieder sowie Vertrauenspersonen der SBV. Angesprochen sind insbesondere diejenigen Gremienmitglieder, die älteren Arbeitnehmern Perspektiven im Betrieb und nicht im Ausscheiden bieten wollen, und die so dazu beitragen möchten, den Betrieb zukunftsfähig zu machen.

Schulungsanspruch

Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für den oben genannten Personenkreis gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.

Für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erfolgen Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber nach § 179 Abs. 4 SGB IX.

Ihr Arbeitgeber hat nach § 37 Abs. 6, 40 Abs. 1 BetrVG grundsätzlich alle Kosten für erforderliche Schulungen zu tragen, insbesondere die Seminargebühren sowie erforderliche Fahrt- und Hotelkosten. Mehr

Bewertungen & Teilnehmer-Feedback

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76.92% Weiterempfehlung

468 Bewertungen

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Seminarinhalt
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Referent
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Praxisrelevanz
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Lernzuwachs

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