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Seminarinhalt
Was ist Mobbing?
- Kleinkrieg oder Terror?
- Übersicht über die verschiedenen Konfliktformen
- Erfahrungen der Teilnehmer
Ursachen und Verlauf von Mobbing
- Ursachen für den "Terror" am Arbeitsplatz
- So erkennen Sie als Betriebsrat Mobbing
- Mobbingablauf, Mobbinghandlungen, Gegenmaßnahmen
Rechtliche Aspekte bei Mobbing
- Fragen der Beweislast
- Ansprüche gegen den/die Täter auf Unterlassung, Schadensersatz, Schmerzensgeld
- Ansprüche der Opfer gegenüber dem Arbeitgeber
- Mobbing und AGG
Handlungsmöglichkeiten für den Betriebsrat nutzen
- Vorbeugende Maßnahmen einfordern
- Gegenmaßnahmen - so können Sie als Betriebsrat helfen
- Mobbinggespräche und Personalgespräche moderieren
- Versetzung oder Kündigung des Täters/der Täter beantragen
Handlungsmöglichkeiten der betroffenen Arbeitnehmer
- Vom Leistungsverweigerungsrecht Gebrauch machen
- Beschwerde nach § 85 BetrVG beim Betriebsrat einreichen
Extra für Sie
Unsere Lernformate
Präsenz
- Direkter Austausch mit Kollegen
- Lernen außerhalb des Arbeitsalltags
- Persönliche Betreuung inkl. Rahmenprogramm
Online
- Flexibel und ortsunabhängig
- Keine Reise- und Hotelkosten
- Fragen live über Teams stellen
Inhouse
- Inhalte maßgeschneidert fürs Gremium
- Ort, Thema und Termin flexibel
- Einheitlicher Wissensstand
Das bekommen Sie immer
Referenten aus der Praxis
Zertifikat als Nachweis
Kostenlose Seminarbeigaben
Rundum-Service
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Betriebsratsmitglieder und Schwerbehindertenvertreter, die sich mit dem Thema Mobbing befassen und Diskriminierungen im Betrieb entgegenwirken möchten.
Bewertungen & Teilnehmer-Feedback
Schulungsanspruch
Die Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einem Seminar zum Thema "Mobbing" kann nach § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich sein. Der Betriebsrat benötigt ein Grundwissen, um im Konfliktfall unverzüglich in einer sowohl für die Arbeitnehmer als auch den Arbeitgeber angemessenen Weise reagieren zu können. Laut Arbeitsgericht München muss für die Teilnahme an einem Mobbing-Seminar keine konkrete betriebliche Konfliktlage dargelegt werden (Arbeitsgericht München - 33 BV 157/01).
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind nach § 179 Abs. 4 Satz 3 SGB IX auch für die Schwerbehindertenvertretung erforderlich.


