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Seminarinhalt
Erfahrungsaustausch der Betriebsräte
- Erfahrungsberichte aus den Betrieben
- Wichtige Präventivmaßnahmen
Taktiken zum Eingreifen und zur Vorbeugung von Mobbing
- Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats
- Praxiserprobte Strategien zur Prävention von Mobbing
- Zusammenarbeit mit Vorgesetzten bei Schwierigkeiten wegen Mobbings
- Rollenerwartung an den Betriebsrat bei Mobbing
Mobbingfälle bearbeiten
- Wie erkenne ich als BR die Grenze zur Krankheit?
- Wie behandelt man Mobbing?
- Wie kann man Betroffene wieder in den Arbeitsprozess zurückführen?
Kompetente Mobbingberatung
- Gespräch mit Mobbingopfern und Tätern, Vorgesetzten und Betriebsrat
- Methoden des Vorgehens
Betriebsvereinbarung zur Mobbingabwehr
- Überzeugungsarbeit im Gremium
- Beteiligung des Arbeitgebers
- Konkretisierung von Regeln zur Konfliktbewältigung
Aktuelle Rechtsprechung zum Themenbereich Mobbing
Extra für Sie
Unser Lernformat
Präsenz
- Direkter Austausch mit Kollegen
- Lernen außerhalb des Arbeitsalltags
- Persönliche Betreuung inkl. Rahmenprogramm
Das bekommen Sie immer
Referenten aus der Praxis
Zertifikat als Nachweis
Kostenlose Seminarbeigaben
Rundum-Service
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Teilnehmer, die Teil I besucht haben und sich intensiver mit dem Themenbereich Mobbing und Diskriminierung befassen möchten. Insbesondere werden Kenntnisse vermittelt, die der Vorbeugung und Abwehr von Mobbing dienen.
Bewertungen & Teilnehmer-Feedback
Schulungsanspruch
Die Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einem Seminar zum Thema "Mobbing" kann nach § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich sein. Der Betriebsrat benötigt Grundwissen, um im Konfliktfall unverzüglich in einer sowohl für die Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber angemessenen Weise reagieren zu können. Laut Arbeitsgericht München muss für die Teilnahme an einem Mobbing-Seminar keine konkrete betriebliche Konfliktlage dargelegt werden (Arbeitsgericht München - 33 BV 157/01).
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind nach § 179 Abs. 4 Satz 3 SGB IX auch für die Schwerbehindertenvertretung erforderlich.


