Seminarinhalt
- Vorbeugung und Abwehr in der betrieblichen Praxis
- Erfahrungen mit der Anwendung von Betriebsvereinbarungen zur Mobbingabwehr
- Was wurde bisher erreicht?
- Welche Informationen und konkreten Schritte sind noch nötig?
Downloads
Extra für Sie
- Arbeitsgesetze
- Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Rucksack oder Tasche
Unser Lernformat
Seminar
- Direkter Austausch mit Kollegen
- Lernen außerhalb des Arbeitsalltags
- Persönliche Betreuung inkl. Rahmenprogramm
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Betriebsratsmitglieder und Schwerbehindertenvertreter, die vertiefende Kenntnisse erwerben wollen, die der Vorbeugung sowie der Abwehr von Mobbing dienen, und die Seminare Mobbing Teil 1 und Mobbing Teil 2 besucht haben oder über entsprechende Vorkenntnisse verfügen.
Schulungsanspruch
Die Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einem Seminar zum Thema "Mobbing" kann nach § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich sein. Der Betriebsrat benötigt Grundwissen, um im Konfliktfall unverzüglich in einer, sowohl für die Arbeitnehmer als auch den Arbeitgeber, angemessenen Weise reagieren zu können. Laut Arbeitsgericht München muss für die Teilnahme an einem Mobbingseminar keine konkrete betriebliche Konfliktlage dargelegt werden (Arbeitsgericht München - 33 BV 157/01).
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind nach § 179 Abs. 4 Satz 3 SGB IX auch für die Schwerbehindertenvertretung erforderlich.