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Seminarinhalt
Supervision der bisherigen Erfahrungen mit Mobbing im Betrieb
- Vorbeugung und Abwehr in der betrieblichen Praxis
- Erfahrungen mit der Anwendung von Betriebsvereinbarungen zur Mobbingabwehr
- Was wurde bisher erreicht?
- Welche Informationen und konkreten Schritte sind noch nötig?
Anhand eines Mobbingfalles: Entwicklung einer kompletten Anti-Mobbing-Strategie
- Rolle des Betriebsrats bei Mobbingfällen
- Qualifizierte Mobbingberatung
- Methoden und Ansätze der Mobbingberatung
- Mit Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen, Therapeuten zusammenarbeiten
- Umgang mit Tätern
- Lösungsmöglichkeiten und deren Sicherung
- Umsetzung in die Praxis des eigenen Betriebes
Gesprächsführungstechniken bei Mobbing - Vertiefung
- Erweiterte Gesprächsführung mit Betroffenen, Mobbern und Personalverantwortlichen
- Ein positives und konstruktives Gesprächsklima aufbauen
- Grenzen setzen (Mobbing beenden)
- Respekt bewahren (auch gegenüber Mobbern)
- Innere Haltung, Methoden
Führen eines Konfliktgesprächs
- Grundlagen der Mediation und Konfliktmoderation
- Voraussetzungen für eine konstruktive Konfliktbewältigung
- Umgang mit vielen kleinen Konflikten am Arbeitsplatz
- Konfliktgespräche mit Einzelnen und in der Gruppe
Extra für Sie
Unser Lernformat
Präsenz
- Direkter Austausch mit Kollegen
- Lernen außerhalb des Arbeitsalltags
- Persönliche Betreuung inkl. Rahmenprogramm
Das bekommen Sie immer
Referenten aus der Praxis
Zertifikat als Nachweis
Kostenlose Seminarbeigaben
Rundum-Service
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Betriebsratsmitglieder und Schwerbehindertenvertreter, die vertiefende Kenntnisse erwerben wollen, die der Vorbeugung sowie der Abwehr von Mobbing dienen, und die Seminare Mobbing Teil 1 und Mobbing Teil 2 besucht haben oder über entsprechende Vorkenntnisse verfügen.
Bewertungen & Teilnehmer-Feedback
Schulungsanspruch
Die Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einem Seminar zum Thema "Mobbing" kann nach § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich sein. Der Betriebsrat benötigt Grundwissen, um im Konfliktfall unverzüglich in einer, sowohl für die Arbeitnehmer als auch den Arbeitgeber, angemessenen Weise reagieren zu können. Laut Arbeitsgericht München muss für die Teilnahme an einem Mobbingseminar keine konkrete betriebliche Konfliktlage dargelegt werden (Arbeitsgericht München - 33 BV 157/01).
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind nach § 179 Abs. 4 Satz 3 SGB IX auch für die Schwerbehindertenvertretung erforderlich.



