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Seminarinhalt
BEM - was ist das eigentlich genau?
- Das BEM als Maßnahme zur Wiedereingliederung langfristig erkrankter Beschäftigter
- Ablauf, Funktionsweise und Vorteile des BEM
- Wichtige Faktoren für die erfolgreiche Einführung des BEM
- Die SBV: Bedeutsame Aufgaben im Eingliederungsprozess betroffener Arbeitnehmer
Standortbestimmung - das BEM als Teil betrieblicher Gesundheitsförderung
- Aufgabe aller Beteiligter: Was Arbeitgeber, Schwerbehindertenvertretung, Betriebsrat und externe Beteiligte für den Gesundheitsschutz tun können
- Krankheitsvermeidung und Gesundheitsförderung: Was das BEM leisten kann
- Weitere Möglichkeiten neben dem BEM
Das BEM in der betrieblichen Realität
- Das Integrationsteam: Besetzung, Aufgaben und Rechte
- Aufbau eines betrieblichen Frühwarnsystems
- Die Auswahl geeigneter Maßnahmen für den eigenen Betrieb: von der Gefährdungsbeurteilung zu dem Krankenrückkehrgespräch über die Schaffung krankheits- und behindertengerechter Arbeitsplätze bis zur Einschaltung des Integrationsfachdienstes
Die Rechte der SBV im BEM
- Das Verhältnis zwischen BEM und den Regelungen des SGB IX zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
- Rechte, die die SBV zum Schutz und zur Förderung von Menschen mit Behinderung kennen und anwenden können sollte
- Wichtige Regelungen, die in eine Inklusionsvereinbarung gehören
- Die Kooperation der Schwerbehindertenvertretung mit dem Betriebsrat
Die SBV als Ansprechpartner Betroffener
- Fallspezifisches Management
- Die Beratung in emotional anspruchsvollen Situationen
- Mögliche Maßnahmen
Extra für Sie
Unser Lernformat
Präsenz
- Direkter Austausch mit Kollegen
- Lernen außerhalb des Arbeitsalltags
- Persönliche Betreuung inkl. Rahmenprogramm
Das bekommen Sie immer
Referenten aus der Praxis
Zertifikat als Nachweis
Kostenlose Seminarbeigaben
Rundum-Service
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder der SBV und für Betriebsräte, die sich für die besondere Situation von Menschen mit Behinderung im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements interessieren und hierbei helfend und unterstützend tätig werden wollen.
Bewertungen & Teilnehmer-Feedback
Schulungsanspruch
Das Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich. Ebenfalls besteht eine Erforderlichkeit für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats. Auch wenn die Vertrauensperson der (schwer-)behinderten Menschen selbst dem Betriebsrat angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres BR-Mitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht aneignet (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.11.1989 - HPV TL 2960/87 = DB 19990, 1243).




