Seminarinhalt
Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit
- Rechtliche Grundlagen zum Arbeitsschutz
- Ihre Überwachungspflicht als SBV beim Arbeitsschutz
- Fürsorgepflicht des Arbeitgebers
Gezielte Zusammenarbeit in Fragen der Arbeitssicherheit
- Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Betriebsrat
- Betriebsarzt, Berufsgenossenschaft, Gewerbeaufsicht
- Anwesenheitsrecht der SBV bei Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses
Betriebliche Gestaltungsfelder für die SBV
- Sicherheitsschwerpunkte im Hinblick auf individuelle Einschränkungen (schwer-)behinderter Arbeitnehmer im Betrieb
- Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation, Unterweisung
- Sicherheitseinrichtungen (visuell und akustisch) für (schwer-)behinderte Menschen
- Überprüfungen aller Sicherheitseinrichtungen auf Zugänglichkeit und Erreichbarkeit für Behinderte
(Schwer-)behinderte Menschen im Notfall
- Sicherheits- und Notausgangshinweise
- Unterstützung in Notfällen, Notfallplan, Notfallübung
- Unterweisungen unter Berücksichtigung der persönlichen Belange (schwer-)behinderter Mitarbeiter
Downloads
Extra für Sie

- DGUV-Regel 100-001
- Sozialgesetzbuch IX
- Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Praktische Tasche
Unser Lernformat
Seminar
- Direkter Austausch mit Kollegen
- Lernen außerhalb des Arbeitsalltags
- Persönliche Betreuung inkl. Rahmenprogramm
Ihr Plus im Seminar
Die erste KI für Betriebsräte – live im Seminar erleben, im Betriebsratsalltag nutzen.
Mit unserer App BR-Helden testen und vertiefen Sie Ihr Wissen – unterhaltsam und auf den Punkt.
Praxisnahe Filmeinspieler zeigen Ihnen typische Situationen und Fälle aus dem Betriebsratsalltag.
Im Seminar arbeiten Sie mit Musterformularen, die Sie direkt in Ihrer BR-Praxis einsetzen können.
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung und an Betriebsräte, die sich mit den Problemen (schwer-)behinderter Arbeitnehmer und den speziellen Schutzvorschriften zugunsten der (schwer-)behinderten Kollegen befassen.
Schulungsanspruch
Das Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich. Das Seminar ist auch für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats erforderlich. Auch wenn die Vertrauensperson der Schwerbehinderten selbst dem Betriebsrat als Mitglied angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres Betriebsratsmitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht aneignet (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.11.1989 - HPV TL 2960/87 = DB 19990, 1243).


