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Sem. Nr.
BR556-6673
Hotel
NH Hotel Hamburg Altona

Stresemannstr. 363-369

22761 Hamburg

Von
16. Juni 2026 12:00 Uhr
Bis
19. Juni 2026 10:30 Uhr

Preise

1. Teilnehmer
1.397,00 €
2. Teilnehmer
1.359,00 €
3. Teilnehmer
1.298,00 €
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Mitbestimmung bei Künstlicher Intelligenz Teil 2

Mitbestimmung bei Künstlicher Intelligenz Teil 2

Die Nutzung von KI im Betrieb als BR aktiv mitgestalten

4,8 von 5
(109 Bewertungen)

Details

Künstliche Intelligenz (KI) verändert die Arbeitswelt - als Betriebsrat haben Sie die Chance, diesen Wandel aktiv mitzugestalten. In diesem Seminar lernen Sie, wie Sie den Einsatz von KI in Ihrem Unternehmen sinnvoll steuern, Mitarbeiterrechte schützen und klare Regelungen in Betriebsvereinbarungen festlegen. Nutzen Sie Ihre Mitbestimmungsrechte, um Chancen zu nutzen und Risiken zu minimieren. Jetzt anmelden und KI fair und transparent mitgestalten!

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Kostenlos
für Sie

  • Datenschutzrecht
  • Arbeitsgesetze
  • Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
  • Umfangreiche Seminarunterlagen
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Ihr
Seminarinhalt

  • Refresh und Vertiefung: Wichtige Begriffe und Zusammenhänge
  • Technologie ohne Grenzen? Die Notwendigkeit der Regulierung von KI
  • Status quo und Ausblick zur KI-Verordnung der EU (AI-Act)
  • Was steht drin? Aufbau und wichtige Regelungen kennen
  • Arbeit 5.0: Konflikt mit der Höchstpersönlichkeit der Arbeitsleistung
  • KI als Vorgesetzte: Übertragung des Direktionsrechts an KI?
  • Fehler nicht ausgeschlossen: Haftungsfragen beim betrieblichen Einsatz von KI
  • Wem stehen die Rechte an mit KI geschaffenen Arbeitsergebnissen zu?
  • Bildung eines KI-Ausschuss: Sich als BR strategisch aufstellen
  • KI anstelle Mitarbeiter? Beschäftigungssicherung trotz Einsatz von KI
  • Prozesse optimieren: Gewinnbringenden KI-Einsatz beantragen
  • Kollegen fördern: Betriebliche Bildungsmaßnahmen initiieren
  • Chancen und Risiken von KI abwägen und sinnvolle Regelungen schließen
  • BR, GBR, KBR: Wer ist beim Thema KI zuständig?
  • KI-BV vs. IT-BV: Worin liegt der Unterschied?
  • Die IT-Rahmen-BV um das Thema KI ergänzen
  • Datenschutz & Co.: Wichtige Regelungsthemen und deren Gestaltung
  • Hilfreiche Mustertexte und Formulierungsbeispiele für die Praxis
  • Kein Abschluss in Sicht? Die Einigungsstelle als Lösungsgeber hinzuziehen
  • Kontrollmöglichkeiten des BR im Auge behalten und nutzen
  • Regelungen laufend an stetig ändernde Umstände anpassen

Ihr
Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für Betriebsratsmitglieder, in deren Betrieb KI bereits verwendet wird oder zumindest demnächst verwendet werden soll, sowie für Mitglieder des IT- und/oder KI-Ausschusses. Der Besuch des ersten Teils der Seminarreihe bzw. entsprechende Vorkenntnisse werden empfohlen.

Ihr
Seminarablauf

13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Rahmenprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr MittagspauseEnde des Seminars
* max. 20 Minuten
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Schulungsanspruch

BR

Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für den oben genannten Personenkreis gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.

SBV

Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind auch für Vertrauenspersonen gemäß § 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX erforderlich.

Aktuelle
Bewertungen

99,08 %
Weiterempfehlung
4,8 von 5
(109 Bewertungen)
4,8
Seminarinhalt
4,7
Referent
4,6
Praxisrelevanz
4,7
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15.12. — 18.12.2025Mo. Do.Montag Donnerstag
Feldkirchen-WesterhamWesterham die Akademie
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Die Nutzung von KI im Betrieb als BR aktiv mitgestalten

Mitbestimmung bei Künstlicher Intelligenz Teil 2

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Künstliche Intelligenz (KI) verändert die Arbeitswelt - als Betriebsrat haben Sie die Chance, diesen Wandel aktiv mitzugestalten. In diesem Seminar lernen Sie, wie Sie den Einsatz von KI in Ihrem Unternehmen sinnvoll steuern, Mitarbeiterrechte schützen und klare Regelungen in Betriebsvereinbarungen festlegen. Nutzen Sie Ihre Mitbestimmungsrechte, um Chancen zu nutzen und Risiken zu minimieren. Jetzt anmelden und KI fair und transparent mitgestalten!

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Von
16. Juni 2026 12:00 Uhr
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1. Teilnehmer
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Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für Betriebsratsmitglieder, in deren Betrieb KI bereits verwendet wird oder zumindest demnächst verwendet werden soll, sowie für Mitglieder des IT- und/oder KI-Ausschusses. Der Besuch des ersten Teils der Seminarreihe bzw. entsprechende Vorkenntnisse werden empfohlen.

Ihr
Seminarablauf

Erster Seminartag
Nach dem Empfang um 13:30 Uhr startet das Seminar um 14:00 Uhr und endet um 18:00 Uhr.
13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Weitere Seminartage
Das Seminar findet von 9:00 bis 16:30 Uhr statt mit anschließendem Rahmenprogramm.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Rahmenprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Letzter Seminartag
Das Seminar endet um 12:30 Uhr mit anschließendem Mittagessen.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr MittagspauseEnde des Seminars
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
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4.7Referent
4.6Praxisrelevanz
4.7Lernzuwachs

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Schulungsanspruch

BR

Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für den oben genannten Personenkreis gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.

SBV

Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind auch für Vertrauenspersonen gemäß § 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX erforderlich.