Fakten zum Seminar
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Fakten zum Seminar
Der Betriebsrat Teil 1
Ihr schneller Start als Betriebsrat – praxisnah und kompetent!
Herzlichen Glückwunsch zur Wahl in den Betriebsrat! Jetzt geht es darum, schnell handlungsfähig zu werden und Ihre Rechte und Pflichten souverän umzusetzen. In unserem Seminar erhalten Sie kompakt die wichtigsten Grundlagen aus dem Betriebsverfassungs- und Arbeitsrecht. So treten Sie sicher gegenüber Arbeitgeber und Kollegen auf und starten selbstbewusst in Ihr neues Amt. Jetzt buchen und profitieren!
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Kostenlos
für Sie

- Arbeitsgesetze
- Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Rucksack oder Tasche
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Ihr
Seminarinhalt
- Grundlage betrieblicher Mitbestimmung: Das BetrVG
- Zweck und Geltungsbereich des Betriebsverfassungsrechts
- Einführung in Ihre Beteiligungsrechte als Betriebsrat
- Der Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit
- Umgang mit Gesetzen und Kommentaren in der Praxis
- Abgrenzung Individualarbeitsrecht zum Kollektivarbeitsrecht
- Das Arbeitsrecht als Arbeitnehmerschutzrecht
- Wichtige Gesetze und Begrifflichkeiten im Arbeitsrecht
- Die Rangordnung arbeitsrechtlicher Normen
- Ihre Rechte und Pflichten als Betriebsratsmitglied
- Arbeitsbefreiung für BR-Arbeit und Freistellung
- Besonderer Kündigungsschutz für Betriebsratsmitglieder
- Voraussetzungen für Ihren Schulungsanspruch
- Geheimhaltungs- und Verschwiegenheitspflichten
- Besondere Aufgaben und Befugnisse des Vorsitzenden
- Ausschüsse bilden und Geschäftsordnung beschließen
- Sitzungen und Beschlussfassung im Gremium
- Kosten und Ausstattung des Betriebsrats
- Betriebsversammlungen und Sprechstunden
- Monatsgespräche mit dem Arbeitgeber
- Überblick über wichtige Aufgaben des Betriebsrats
- Mitwirkung oder Mitbestimmung: Wo liegt der Unterschied?
- Beteiligungsrechte in personellen Angelegenheiten
- Beteiligungsrechte in sozialen Angelegenheiten
- Beteiligungsrechte in wirtschaftlichen Angelegenheiten
- Weitere Beteiligungsrechte in wichtigen Bereichen kennen
- Wichtiges Wissen zu Betriebsvereinbarung und Regelungsabrede
- Anrufung der Einigungsstelle bei Meinungsverschiedenheiten
- Einleitung eines Beschlussverfahrens beim Arbeitsgericht
Wichtige
Hinweise
Dieses Seminar gibt es auch als Live Webinar.
Ihr
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für neu gewählte oder nachgerückte Betriebsratsmitglieder, die noch keine oder nur geringe Kenntnisse besitzen. Es ist auch für Ersatzmitglieder und Schwerbehindertenvertreter zu empfehlen.
Ihr
Seminarablauf
Wichtige
Dokumente & Formulare
Informationen zum
Schulungsanspruch
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind als Grundkenntnisse des allgemeinen Arbeitsrechts nach § 37 Abs. 6 BetrVG für die Betriebsratsarbeit stets erforderlich. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG, Beschluss vom 15.05.1986, Az 6 ABR 64/83).
Dieses Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX auch für die Schwerbehindertenvertretung erforderlich, da eine konstruktive Mitarbeit der Schwerbehindertenvertretung im Betriebsrat Grundkenntnisse im Betriebsverfassungs- und Arbeitsrecht erfordert.
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Dieses Seminar gibt es auch als Live Webinar (https://www.waf-seminar.de/ON570).
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Seminarhotels
Mercure Hotel Aachen Europaplatz - Aachen, NYX Hotel - Erfurt, Adina Apartment Hotel - Nürnberg, ATLANTIC Grand Hotel Travemünde - Lübeck, Best Western Plus Welcome Hotel - Frankfurt am Main, Adina Apartment Hotel - Leipzig, Dorint Hotel - Bonn, Leonardo Hotel City Center - Wolfsburg, HYPERION Hotel Dresden am Schloss - Dresden, NH Collection Frankfurt Spin Tower - Frankfurt am Main
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Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind als Grundkenntnisse des allgemeinen Arbeitsrechts nach § 37 Abs. 6 BetrVG für die Betriebsratsarbeit stets erforderlich. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG, Beschluss vom 15.05.1986, Az 6 ABR 64/83).
Dieses Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX auch für die Schwerbehindertenvertretung erforderlich, da eine konstruktive Mitarbeit der Schwerbehindertenvertretung im Betriebsrat Grundkenntnisse im Betriebsverfassungs- und Arbeitsrecht erfordert.