Zusammenarbeit von Betriebsrat und Wirtschaftsausschuss
Effektive Einflussmöglichkeiten in wirtschaftlichen Angelegenheiten
Gemeinsam mit dem Betriebsrat können Sie im Wirtschaftsausschuss eine solide Zusammenarbeit im Sinne des Unternehmens leisten und voneinander profitieren.In diesem Seminar erhalten Sie wertvolle Tipps, wie Sie die Zusammenarbeit von BR und WA gezielt aufeinander abstimmen und Ihre Einflussmöglichkeiten in wirtschaftlichen Angelegenheiten ausbauen können.
Ihr
Seminarinhalt
- Auskunftsplicht des Unternehmers gegenüber dem WA
- Auskunftsrechte des Betriebsrats in wirtschaftlichen Angelegenheiten
- Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse; Schweigepflicht
- Rechtsfolgen verspäteter oder unterlassener Auskünfte
- Öffentlichkeitsarbeit des BR in wirtschaftlichen Angelegenheiten
- Möglichkeiten und rechtlicher Rahmen
- Optimierung der Zusammenarbeit von BR und WA
- Abgesprochene, taktische Nutzung der jeweiligen Rechte von BR und WA
- Taktische Aufgabenverteilung bei Informationsbeschaffung und Verhandlungen, insbesondere bei Umstrukturierungen
- Konsensfindung und Umgang mit unterschiedlichen Interessen
- Gegenseitige Information und Entscheidungsfindung
- Innovationsmanagement des Betriebsrats
- Motivation der Belegschaft zu eigenen Ideen
- Neugestaltung von Arbeitsprozessen
- Initiativen des Betriebsrats nach § 92 a BetrVG
- Anspruch des Betriebsrats auf rechtzeitige und umfassende Information
- Beratung der Betriebsänderung zwischen WA und Arbeitgeber
- Ermitteln von Alternativen zur betriebsbedingten Kündigung
- Handlungsmöglichkeiten bei Missachtung von Beteiligungsrechten
Ihr
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für Betriebsratsmitglieder und Mitglieder des Wirtschaftsausschusses, die durch eine verbesserte Zusammenarbeit ihre Einflussmöglichkeiten in wirtschaftlichen Angelegenheiten ausbauen wollen.
Ihr
Seminarablauf
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Termin
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Januar 2023
März 2023
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Informationen zum
Schulungsanspruch
Für alle, insbesondere auch neu gewählte Betriebsräte ist die Teilnahme an diesem Seminar erforderlich im Sinne von § 37 Abs. 6 BetrVG. Das Seminar informiert über die für die Arbeit im Betriebsrat und im Wirtschaftsausschuss gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlichen wirtschaftlichen Grundbegriffe. LAG Baden-Württemberg v. 08.11.1996 (5 TaBV 2/96): "Eine sachgerechte BR-Arbeit erfordert von jedem Betriebsratsmitglied einen gewissen Standard an allgemeinen (...) wirtschaftlichen Kenntnissen. Insoweit ist allen BR-Mitgliedern, sofern sie derartige Kenntnisse noch nicht besitzen, die Teilnahme an Schulungsveranstaltungen zu ermöglichen, die solche notwendigen und allgemeinen Kenntnisse vermitteln." Für Mitglieder des Wirtschaftsausschusses vermittelt dieses Seminar Kenntnisse, die nach § 37 Abs. 6 BetrVG für die Arbeit des Betriebsrats erforderlich sind