Zusammenarbeit von Betriebsrat und Wirtschaftsausschuss

Effektive Einflussmöglichkeiten in wirtschaftlichen Angelegenheiten

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Gemeinsam mit dem Betriebsrat können Sie im Wirtschaftsausschuss eine solide Zusammenarbeit im Sinne des Unternehmens leisten und voneinander profitieren.In diesem Seminar erhalten Sie wertvolle Tipps, wie Sie die Zusammenarbeit von BR und WA gezielt aufeinander abstimmen und Ihre Einflussmöglichkeiten in wirtschaftlichen Angelegenheiten ausbauen können.

Kostenloses
Starter-Set

  • Arbeitsgesetze
  • Umfangreiche Seminarunterlagen
  • Rucksack oder Tasche

Ihr
Seminarinhalt

Rechtsgrundlagen für Betriebsrat und Wirtschaftsausschuss
  • Auskunftsplicht des Unternehmers gegenüber dem WA
  • Auskunftsrechte des Betriebsrats in wirtschaftlichen Angelegenheiten
  • Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse; Schweigepflicht
  • Rechtsfolgen verspäteter oder unterlassener Auskünfte
Erfolgreiche Zusammenarbeit von Betriebsrat und Wirtschaftsausschuss
  • Öffentlichkeitsarbeit des BR in wirtschaftlichen Angelegenheiten
  • Möglichkeiten und rechtlicher Rahmen
  • Optimierung der Zusammenarbeit von BR und WA
  • Abgesprochene, taktische Nutzung der jeweiligen Rechte von BR und WA
Strategieentwicklung von BR und WA in wirtschaftlichen Angelegenheiten
  • Taktische Aufgabenverteilung bei Informationsbeschaffung und Verhandlungen, insbesondere bei Umstrukturierungen
  • Konsensfindung und Umgang mit unterschiedlichen Interessen
  • Gegenseitige Information und Entscheidungsfindung
Einflussnahme des Betriebsrats auf die strategische Unternehmensplanung durch Beschäftigungssicherung nach § 92a BetrVG
  • Innovationsmanagement des Betriebsrats
  • Motivation der Belegschaft zu eigenen Ideen
  • Neugestaltung von Arbeitsprozessen
  • Initiativen des Betriebsrats nach § 92 a BetrVG
Beteiligungsrechte von BR und WA bei Betriebsänderungen
  • Anspruch des Betriebsrats auf rechtzeitige und umfassende Information
  • Beratung der Betriebsänderung zwischen WA und Arbeitgeber
  • Ermitteln von Alternativen zur betriebsbedingten Kündigung
  • Handlungsmöglichkeiten bei Missachtung von Beteiligungsrechten

Ihr
Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für Betriebsratsmitglieder und Mitglieder des Wirtschaftsausschusses, die durch eine verbesserte Zusammenarbeit ihre Einflussmöglichkeiten in wirtschaftlichen Angelegenheiten ausbauen wollen.

Ihr
Seminarablauf

Erster Seminartag
Nach dem Empfang um 13:30 Uhr startet das Seminar um 14:00 Uhr und endet um 18:00 Uhr.
13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Weitere Seminartage
Das Seminar findet von 9:00 bis 16:30 Uhr statt mit anschließendem Freizeitprogramm.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Freizeitprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Letzter Seminartag
Das Seminar endet um 12:30 Uhr mit anschließendem Mittagessen.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr MittagspauseEnde des Seminars
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
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Informationen zum
Schulungsanspruch

BR

Für alle, insbesondere auch neu gewählte Betriebsräte ist die Teilnahme an diesem Seminar erforderlich im Sinne von § 37 Abs. 6 BetrVG. Das Seminar informiert über die für die Arbeit im Betriebsrat und im Wirtschaftsausschuss gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlichen wirtschaftlichen Grundbegriffe. LAG Baden-Württemberg v. 08.11.1996 (5 TaBV 2/96): "Eine sachgerechte BR-Arbeit erfordert von jedem Betriebsratsmitglied einen gewissen Standard an allgemeinen (...) wirtschaftlichen Kenntnissen. Insoweit ist allen BR-Mitgliedern, sofern sie derartige Kenntnisse noch nicht besitzen, die Teilnahme an Schulungsveranstaltungen zu ermöglichen, die solche notwendigen und allgemeinen Kenntnisse vermitteln." Für Mitglieder des Wirtschaftsausschusses vermittelt dieses Seminar Kenntnisse, die nach § 37 Abs. 6 BetrVG für die Arbeit des Betriebsrats erforderlich sind

Wirtschaftsausschuss

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  • Abgesprochene, taktische Nutzung der jeweiligen Rechte von BR und WA
  • Taktische Aufgabenverteilung bei Informationsbeschaffung und Verhandlungen, insbesondere bei Umstrukturierungen
  • Konsensfindung und Umgang mit unterschiedlichen Interessen
  • Gegenseitige Information und Entscheidungsfindung
  • Innovationsmanagement des Betriebsrats
  • Motivation der Belegschaft zu eigenen Ideen
  • Neugestaltung von Arbeitsprozessen
  • Initiativen des Betriebsrats nach § 92 a BetrVG
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* max. 20 Minuten
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Für alle, insbesondere auch neu gewählte Betriebsräte ist die Teilnahme an diesem Seminar erforderlich im Sinne von § 37 Abs. 6 BetrVG. Das Seminar informiert über die für die Arbeit im Betriebsrat und im Wirtschaftsausschuss gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlichen wirtschaftlichen Grundbegriffe. LAG Baden-Württemberg v. 08.11.1996 (5 TaBV 2/96): "Eine sachgerechte BR-Arbeit erfordert von jedem Betriebsratsmitglied einen gewissen Standard an allgemeinen (...) wirtschaftlichen Kenntnissen. Insoweit ist allen BR-Mitgliedern, sofern sie derartige Kenntnisse noch nicht besitzen, die Teilnahme an Schulungsveranstaltungen zu ermöglichen, die solche notwendigen und allgemeinen Kenntnisse vermitteln." Für Mitglieder des Wirtschaftsausschusses vermittelt dieses Seminar Kenntnisse, die nach § 37 Abs. 6 BetrVG für die Arbeit des Betriebsrats erforderlich sind

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