Wirtschaftsausschuss kompakt Teil 2
Praxiswissen auf den Punkt: Werden Sie zum Wirtschaftsprofi!
In Teil 2 der Kompaktreihe zum Wirtschaftsausschuss vervollständigen und vertiefen Sie Ihr persönliches Wissen zur Beurteilung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens. Sie stärken Ihre Kompetenz, um die Ertragskraft des Unternehmens zu entschlüsseln und die Auswirkungen wirtschaftlicher Maßnahmen für die Belegschaft erkennen zu können.
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für Sie

- Bilanzanalyse leicht gemacht
- Arbeitsgesetze
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Praktische Tasche
Ihr
Seminarinhalt
- Typische Probleme bei der rechtzeitigen und vollständigen Unterrichtung
- Unterschiedliche Informationsquellen gezielt und optimal nutzen
- Informationsbeschaffungsrechte durchsetzen
- Kennzahlen: Wie werden sie berechnet und was sagen sie aus?
- Bilanzpolitische Maßnahmen zur gezielten Verminderung oder Erhöhung des Jahresüberschusses
- Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte
- Änderungen nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
- Gewinnverschiebungen
- Auswirkungen auf das Jahresergebnis
- Investitionen; Liquidität
- Aufbau des betrieblichen Planungssystems
- Ziele, Strategien und Planungsvorhaben entschlüsseln
- Folgen für die Beschäftigungssituation einschätzen
- Operatives und strategisches Controlling
- Anlaufprobleme bei neu gegründetem Wirtschaftsausschuss
- Vorbereitung und Durchführung von Wirtschaftsausschuss-Sitzungen
- Informationen aus Quartalsberichten nutzen
- Möglichkeiten zum Aufbau eines Informationsnetzwerks der Arbeitnehmervertretungen
- Absprachen bei der Informationsbeschaffung
- Informationen durch den Aufsichtsrat
Ihr
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder des Wirtschaftsausschusses und an Schwerbehindertenvertreter, die an Sitzungen des Wirtschaftsausschusses beratend teilnehmen.
Ihr
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Schulungsanspruch
Für Mitglieder des Wirtschaftsausschusses und der Schwerbehindertenvertretung vermittelt dieses Seminar Kenntnisse, die nach § 37 Abs. 6 BetrVG für die Arbeit des Betriebsrats erforderlich sind. Dies gilt auch für Mitglieder des Wirtschaftsausschusses, die nicht Mitglied im Betriebsrat sind.
Aufgrund des Teilnahmerechts der SBV am Wirtschaftsausschuss ist es für die Tätigkeit der SBV erforderlich, dass Schwerbehindertenvertreter Grundkenntnisse über den Jahresabschluss, über das betriebliche Rechnungswesen und über die Bilanzpolitik verfügen sowie Struktur und Kompetenzen des Wirtschaftsausschusses kennen. Dieses Seminar ist daher nach § 179 Abs. 4 SGB IX auch für die Schwerbehindertenvertretung erforderlich.