Wirtschaftsausschuss kompakt Teil 1
Wichtige Grundlagen kompakt und verständlich erklärt
Sie möchten als Mitglied im Wirtschaftsausschuss möglichst schnell fit und handlungsfähig sein? Dann sind Sie hier genau richtig. Die Kompaktreihe zum Wirtschaftsausschuss richtet sich an alle Mitglieder des Gremiums, die es eilig haben und gewohnt sind, kompakt und intensiv zu lernen. In nur zwei Schulungseinheiten werden Ihnen die Inhalte der Seminarreihe "Wirtschaftsausschuss Teil I-IV" komprimiert und verständlich vermittelt.
Kostenlos
für Sie

- Handbuch Wirtschaftsausschuss
- Arbeitsgesetze
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Praktische Tasche
Ihr
Seminarinhalt
- Aufgaben, Befugnisse, Zusammensetzung
- Auskunftspflicht des Unternehmers gegenüber dem Wirtschaftsausschuss
- Recht auf Einblick in Unterlagen des Arbeitgebers ausüben
- Folgen unterlassener oder ungenügender Auskünfte
- Recht auf Hinzuziehung von Sachverständigen nutzen
- Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse; Schweigepflicht
- Unterrichtung des Betriebsrats
- Unterlagen anfordern und auswerten
- Wer macht was? - Arbeitsplan für den Wirtschaftsausschuss
- Zuordnung erforderlicher Unterlagen zu den einzelnen wirtschaftlichen Angelegenheiten nach § 106 BetrVG
- Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat
- Unterlagen aus der Rechnungslegung anfordern
- Das betriebliche Rechnungswesen als Informationsquelle nutzen
- Berichte aus dem betrieblichen Steuerungsprozess (Controlling)
- Vermögensstruktur verstehen
- Informationen zu betrieblichen Veränderungen beschaffen
- Besondere Unterlagen zur Personalentwicklung
- Recht auf Einsichtnahme in den Jahresabschluss anwenden
- Aufbau und Gliederung von Bilanzen
- Informationen aus Anhang und Lagebericht
- Richtiges Auswerten der Zahlen für die Praxis
- Berechnung wirtschaftlicher Kennziffern (Bilanzkennziffern, Ertragskennziffern, Rentabilitätskennziffern, betriebsratsspezifische Kennziffern)
- Was sagt die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) aus?
- Aufstellen eines Fragenkatalogs für Ihren Arbeitgeber
- Informationsmängel erkennen
Ihr
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder des Wirtschaftsausschusses und an Schwerbehindertenvertreter, die an Sitzungen des Wirtschaftsausschusses beratend teilnehmen.
Ihr
Seminarablauf
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Informationen zum
Schulungsanspruch
Für Mitglieder des Wirtschaftsausschusses und der Schwerbehindertenvertretung vermittelt dieses Seminar Kenntnisse, die nach § 37 Abs. 6 BetrVG für die Arbeit des Betriebsrats erforderlich sind. Dies gilt auch für Mitglieder des Wirtschaftsausschusses, die nicht Mitglied im Betriebsrat sind.
Aufgrund des Teilnahmerechts der SBV am Wirtschaftsausschuss ist es für die Tätigkeit der SBV erforderlich, dass Schwerbehindertenvertreter Grundkenntnisse über den Jahresabschluss, über das betriebliche Rechnungswesen und über die Bilanzpolitik verfügen sowie Struktur und Kompetenzen des Wirtschaftsausschusses kennen. Dieses Seminar ist daher nach § 179 Abs. 4 SGB IX auch für die Schwerbehindertenvertretung erforderlich.